umwelt-online: Durchführungsverordnung (EU) 2018/1627 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 im Hinblick auf die vorsichtige Bewertung für aufsichtliche Meldungen (4)
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4.2.2.2. Erläuterungen zu bestimmten Positionen
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0010-0070 | EREIGNISKATEGORIEN
Die Institute weisen die Verluste nach den in Artikel 324 der CRR definierten Ereigniskategorien in den jeweiligen Spalten 010 bis 070 aus. Institute, die ihre Eigenmittelanforderung nach dem Standardansatz BIa berechnen, dürfen Verluste, für die die Ereigniskategorie nicht festgestellt wurde, nur in der Spalte 080 melden. |
0080 | EREIGNISKATEGORIEN INSGESAMT
In Spalte 080 melden die Institute für jedes Geschäftsfeld die 'Anzahl der Ereignisse (neue Ereignisse)' insgesamt, den 'Bruttoverlustbetrag (neue Ereignisse)' insgesamt, die 'Zahl der Ereignisse mit Verlustanpassung' insgesamt, die 'Verlustanpassungen für frühere Berichtsperioden' insgesamt, den 'größten Einzelverlust' insgesamt, die 'Summe der fünf größten Verluste', den 'direkten Gesamtrückfluss von Verlusten' insgesamt und den 'Gesamtrückfluss aus Versicherungsschutz und anderen Risikoübertragungsmechanismen' insgesamt. Sofern das Institut die Ereigniskategorien für alle Verluste ermittelt hat, zeigt Spalte 080 die einfache Aggregation der Anzahl der Verlustereignisse, der Brutto-Gesamtverlustbeträge, der Gesamtrückflüsse von Verlusten und der 'Verlustanpassungen für frühere Berichtsperioden', die in den Spalten 010 bis 070 ausgewiesen sind. Der in Spalte 080 angegebene 'größte Einzelverlust' ist der größte Einzelverlust in einem Geschäftsfeld und entspricht - wenn das Institut die Ereigniskategorie für alle Verluste ermittelt hat - dem höchsten Wert, der in den Spalten 010 bis 070 als 'größter Einzelverlust' ausgewiesen wurde. Bezüglich der Summe der fünf größten Verluste wird in Spalte 080 die Summe der innerhalb eines Geschäftsfeldes eingetretenen fünf größten Verluste gemeldet. |
0090-0100 | ZUSATZINFORMATION: BEI DER DATENSAMMLUNG ANGEWANDTE BAGATELLGRENZE
Institute melden in den Spalten 090 und 100 die Bagatellgrenzen für die interne Verlustdatensammlung, die sie gemäß Artikel 322 Absatz 3 Buchstabe c letzter Satz der CRR anwenden. Wendet das Institut für jedes Geschäftsfeld nur eine Bagatellgrenze an, wird nur die Spalte 090 ausgefüllt. Werden innerhalb eines aufsichtsrechtlichen Geschäftsfeldes mehrere Bagatellgrenzen verwendet, wird auch die höchste anzuwendende Bagatellgrenze (Spalte 100) eingetragen. |
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0010-0880 | GESCHÄFTSFELDER: UNTERNEHMENSFINANZIERUNG, HANDEL UND VERKAUF, WERTPAPIER-PROVISIONSGESCHÄFT, FIRMENKUNDENGESCHÄFT, PRIVATKUNDENGESCHÄFT, ZAHLUNG UND ABWICKLUNG, AGENTURDIENSTLEISTUNGEN, VERMÖGENSVERWALTUNG, GESAMTUNTERNEHMEN
Für jedes Geschäftsfeld gemäß Definition in Artikel 317 Absatz 4 Tabelle 2 der CRR unter Einschluss des zusätzlichen Geschäftsfeldes 'Gesamtunternehmen' nach Artikel 322 Absatz 3 Buchstabe b der CRR und für jede Ereigniskategorie weist das Institut unter Beachtung der internen Bagatellgrenzen folgende Angaben aus: Anzahl der Ereignisse (neue Ereignisse), Bruttoverlustbetrag (neue Ereignisse), Anzahl der Ereignisse mit Verlustanpassung, Verlustanpassungen für frühere Berichtsperioden, größter Einzelverlust, Summe der fünf größten Verluste, direkter Gesamtrückfluss von Verlusten und Gesamtrückfluss aus Versicherungsschutz und anderen Risikoübertragungsmechanismen. Bei einem Verlustereignis, dass sich auf mehrere Geschäftsfelder auswirkt, wird der 'Bruttoverlustbetrag' auf alle betroffenen Geschäftsfelder verteilt. Institute, die ihre Eigenmittelanforderung nach dem BIa berechnen, können Verluste, für die die Ereigniskategorie nicht festgestellt wurde, nur in den Spalten 910-980 melden. |
0010, 0110, 0210, 0310, 0410, 0510, 0610, 0710, 0810 | Anzahl der Ereignisse (neue Ereignisse)
Die Anzahl der Ereignisse ist die Anzahl der operationellen Risikoereignisse, für die in der Berichtsperiode Bruttoverluste bilanziert wurden. Die Anzahl der Ereignisse bezieht sich auf 'neue Ereignisse', d. h. operationelle Risikoereignisse, die
'Neue Ereignisse' schließen keine operationellen Risikoereignisse ein, die in früheren Berichtsperioden 'erstmalig bilanziert' und bereits in früheren Aufsichtsmeldungen angegeben wurden. |
0020, 0120, 0220, 0320, 0420, 0520, 0620, 0720, 0820 | Bruttoverlustbetrag (neue Ereignisse)
Der Bruttoverlustbetrag ist der Bruttoverlustbetrag für operationelle Risikoereignisse (z B. direkte Gebühren, Rückstellungen, Abrechnungen). Alle mit einem einzelnen Ereignis zusammenhängenden Verluste, die im Berichtszeitraum erstmalig bilanziert werden, werden summiert und als Bruttoverlust für dieses Ereignis in dieser Berichtsperiode angesehen. |
(Stand: 12.04.2021)
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