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Regelwerk, EU 2018, Allgemeines/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1604 des Rates vom 25. Oktober 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea

(ABl. Nr. L 268 vom 26.10.2018 S. 16)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea 1, insbesondere auf Artikel 15a Absatz 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 22. Dezember 2009 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 angenommen.

(2) Die Angaben zum militärischen Dienstgrad zweier in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 aufgeführten Personen sollten aktualisiert werden.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 wird durch den Wortlaut im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 25. Oktober 2018.

1) ABl. L 346 vom 23.12.2009 S. 26.

.

Anhang

" Anhang II
Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 3

Name
(und ggf. Aliasname)
Angaben zur Identität Begründung
1. Hauptmann Moussa Dadis CAMARA Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968

Pass: R0001318

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
2. Oberst Moussa Tiégboro CAMARA Geburtsdatum: 1.1.1968

Pass: 7190

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
3. Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY Geburtsdatum: 26.2.1957

Pass: 13683

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
4. Oberleutnant Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
5. Oberst Jean-Claude PIVI (alias Coplan) Geburtsdatum: 1.1.1960 Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

"

ENDE

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