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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/1126 des Rates vom 10. August 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

(ABl. Nr. L 204 vom 13.08.2018 S. 53)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma angenommen.

(2) Der Rat hat am 25. Juni 2018 den Beschluss (GASP) 2018/900 2 angenommen, mit dem sieben Personen zu der Liste der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzugefügt wurden.

(3) Es sind aktualisierte Informationen zu mehreren Einträgen in der Liste eingegangen.

(4) Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. August 2018.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. Nr. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

2) Beschluss (GASP) 2018/900 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. Nr. L 160 I vom 25.06.2018 S. 9.).

.


Anhang

Die Einträge 1, 3, 4 und 5 in der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltenen Liste von Personen und Einrichtungen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:


Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"1. Aung Kyaw Zaw Geburtsdatum: 20. August 1961

Reisepass-Nr. DM000826

Ausstellungsdatum: 22. November 2011

Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021

Militärische Kennziffer: BC 17444

Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. 25.6.2018
3. Than Oo Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

Militärische Kennziffer: BC 25723

Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. 25.6.2018
4. Aung Aung Militärische Kennziffer: BC 23750 Brigadegeneral Aung Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. 25.6.2018
5. Khin Maung Soe
Brigadegeneral Khin Maung Soe ist Befehlshaber des Militärischen Einsatzkommandos 15 - mitunter auch als 15. Leichte-Infanterie-Division bezeichnet - der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), zu der das Infanteriebataillon Nr. 564 gehört. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Militärischen Einsatzkommando 15 und insbesondere vom Infanteriebataillon Nr. 564 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

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