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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/1085 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. Nr. L 194 vom 31.07.2018 S. 147)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 17. März 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/145/GASP erlassen.

(2) Im Rahmen der Unionspolitik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols erachtet der Rat den Bau der Kertsch-Brücke als weitere Handlung, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt.

(3) Der Bau dieser Brücke und ihre offizielle Eröffnung am 15. Mai 2018 sind entscheidende symbolische Schritte zur Festigung der Kontrolle der Russischen Föderation über die rechtswidrig annektierte Krim und die Stadt Sewastopol sowie zur weiteren Isolierung der Halbinsel von der Ukraine.

(4) Infolgedessen sollten weitere Organisationen in die Liste der - restriktiven Maßnahmen unterliegenden - Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen werden.

(5) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Organisationen werden in die Liste von Organisationen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2018.

1) ABl. Nr. L 78 vom 17.03.2014 S. 16.

.

Anhang

Liste der Organisationen nach Artikel 1


ENDE

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