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Regelwerk, EU 2018, Abfall - EU Bund

Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 150 vom 14.06.2018 S. 109)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert und zu einer nachhaltigen Materialwirtschaft umgestaltet werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige, effiziente und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und die Verbreitung erneuerbarer Energieträger zu fördern, die Energieeffizienz zu verbessern, die Abhängigkeit der Union von Ressourceneinfuhren zu verringern und für neue Chancen in der Wirtschaft sowie zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Damit eine wirklich kreislauforientierte Wirtschaft entsteht, müssen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Erzeugung und Verbrauch zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, indem der gesamte Lebenszyklus von Produkten in einer Art und Weise betrachtet wird, die Ressourcen erhält und den Kreislauf schließt. Die effizientere Nutzung der Ressourcen würde bei gleichzeitiger Senkung der jährlich insgesamt entstehenden Treibhausgasemissionen auch zu wesentlichen Nettoersparnissen für Unternehmen, Behörden und Verbraucher in der Union führen.

(2) Indem die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert und dafür gesorgt wird, dass Abfälle als Ressourcen geschätzt werden, kann ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die Abhängigkeit der Union von Ressourceneinfuhren sinkt und der Übergang zu einer nachhaltigeren Materialwirtschaft und zum Modell einer Kreislaufwirtschaft ermöglicht wird. Durch diesen Übergang sollte zu dem in der Strategie Europa 2020 als Zielsetzung festgelegten intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beigetragen werden, und der Wirtschaft und Interessenträgern vor Ort sollten wichtige Chancen eröffnet werden, während gleichzeitig zu mehr Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und der Energie-, Klima-, Landwirtschafts-, Industrie- und Forschungspolitik beigetragen wird sowie die Umwelt von geringeren Treibhausgasemissionen profitiert und Vorteile für die Wirtschaft entstehen.

(3) Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen sollten erhöht werden, damit sie die Bemühungen der Union um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft besser widerspiegeln.

(4) Zwischen der Richtlinie 2008/98/EG und damit zusammenhängenden EU-Gesetzgebungsakten wie beispielsweise der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 5 und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 muss Kohärenz bestehen.

(5) Viele Mitgliedstaaten haben die notwendige Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur noch nicht vollständig aufgebaut. Daher ist es wichtig, eindeutige langfristige politische Ziele festzulegen, um Maßnahmen und Investitionen zu kanalisieren, indem insbesondere vermieden wird, dass strukturelle Überkapazitäten für die Behandlung von Restabfällen entstehen und recycelbare Materialien auf den unteren Ebenen der Abfallhierarchie verloren gehen.

(6) Siedlungsabfälle machen ungefähr 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus. Dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Bürgerinnen und Bürgern, seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit und seine Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen ein hochkomplexes System mit einem effizienten Sammelsystem, einem effektiven Abfalltrennsystem und einer ordnungsgemäßen Verfolgung von Abfallströmen, der aktiven Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, einer auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und einem ausgefeilten Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab, auch was die Erreichung der Recyclingzielvorgaben betrifft.

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