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Bekanntmachung 2018/C 124/01 der Kommission - Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung
(ABl. Nr. C 124 vom 09.04.2018 S. 1)
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen technischen Leitfaden zu bestimmten Aspekten der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (im Folgenden " Abfallrahmenrichtlinie") 1 und zur Entscheidung 2000/532/EG der Kommission über ein Abfallverzeichnis (im Folgenden " Abfallverzeichnis") in den 2014 und 2017 geänderten Fassungen 2.
Er soll insbesondere den nationalen Behörden, auch auf lokaler Ebene, sowie den Unternehmen Erläuterungen und Orientierungshilfen zur korrekten Auslegung und Anwendung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Einstufung von Abfällen bieten, z.B. bei Genehmigungsfragen. Der Leitfaden behandelt daher die Identifizierung von gefahrenrelevanten Eigenschaften, die Bewertung, ob der Abfall eine gefahrenrelevante Eigenschaft aufweist, und letztendlich die Frage der Einstufung des Abfalls als gefährlich oder nicht gefährlich.
Der Annahme der Bekanntmachung sind Diskussionen und Konsultationen mit Mitgliedstaaten und Interessenträgern vorausgegangen. 3
Die Bekanntmachung umfasst drei Kapitel und vier Anhänge:
Ausführlichere Informationen sind in den entsprechenden Anhängen enthalten, in denen bestimmte spezifische Aspekte genauer erörtert werden:
Die hier vorgelegten Erläuterungen beruhen auf den geltenden EU-Rechtsvorschriften und berücksichtigen die von verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufgestellten Leitlinien für die Einstufung von Abfällen.
Die mit der Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen können eine Aktualisierung dieses Leitfadens erforderlich machen.
Dieser Leitfaden greift einer etwaigen Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht vor. Die hier dargelegten Auffassungen sind nicht als Vorgriff auf Standpunkte zu verstehen, die die Kommission gegebenenfalls vor dem EuGH vertritt.
ATP | Adaption to Technical Progress - Anpassung an den technischen Fortschritt |
BDE | Brominated diphenyl ethers - Bromierte Diphenylether |
BREF | Best Available Techniques Reference Document - Referenzdokument für die besten verfügbaren Technologien |
BTEX | Benzene, Toluene, Ethylbenzene and Xylene - Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol |
CEN | European Committee for Standardization - Europäisches Komitee für Normung |
C&L | Classification & Labelling - Einstufung und Kennzeichnung |
CLP | Classification, Labelling and Packaging - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung |
CLRTAP | Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution - Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung |
ECHA | European Chemicals Agency - Europäische Chemikalienagentur |
EUA | European Environmental Agency - Europäische Umweltagentur |
ELV | End-of life vehicles - Altfahrzeuge |
GHS | Globally Harmonised System - Global Harmonisiertes System |
ODS | Ozone depleting substances - Ozonabbauende Stoffe |
PAK | Polycyclic Aromatic Hydrocarbons - Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe |
POP | Persistent Organic Pollutant - Persistente organische Schadstoffe |
SDB | Safety Data Sheet - Sicherheitsdatenblatt |
VN | Vereinte Nationen |
WAC | Waste Acceptance Criteria - Abfallannahmekriterien |
WEEE | Waste electrical and electronic equipment - Elektro- und Elektronik-Altgeräte |
1. Einleitung
1.1. Hintergrund
(Stand: 05.11.2021)
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