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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/466 des Rates vom 21. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

(ABl. Nr. LI 78 vom 21.03.2018 S. 3)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten 1 angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/172/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2019 verlängert werden.

(3) Die Begründungen für vier im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP aufgeführte Personen sollten geändert werden.

(4) Sechs Personen sollten aus der im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen werden.

(5) Der Beschluss 2011/172/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

-  hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/172/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 22. März 2019."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 2018.

1) Beschluss 2011/172/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten (ABl. Nr. L 76 vom 22.03.2011 S. 63).

.

Anhang

1. Im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen durch die folgenden Einträge ersetzt:

Name (und ggf. Aliasnamen) Angaben zur Identität Gründe
2. "Suzanne Saleh Thabet Ehefrau von Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, dem ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 28.2.1941

Weiblich

Sie steht in Verbindung mit Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, gegen den die ägyptischen Behörden gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet haben.
4. Heidy Mahmoud Magdy Hussein Rasekh Ehefrau von Alaa Mohamed Elsayed Mubarak, Sohn des ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 5.10.1971

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet, und sie steht in Verbindung mit Alaa Mohamed Hosni Elsayed Mubarak.
6. Khadiga Mahmoud El Gammal Ehefrau von Gamal Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, Sohn des ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 13.10.1982

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet, und sie steht in Verbindung mit Gamal Mohamed Hosni Elsayed Mubarak.
19. Elham Sayed Salem Sharshar Ehefrau von Habib Ibrahim Eladli

Geburtsdatum: 23.1.1963

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren gegen diese Person infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet, und sie steht in Verbindung mit Habib Ibrahim Eladli."

2. Im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP werden die Einträge zu den folgenden Personen gestrichen:

7. Ahmed Abdelaziz Ezz,

8. Abla Mohamed Fawzi Ali Ahmed Salama,

9. Khadiga Ahmed Ahmed Kamel Yassin,

10. Shahinaz Abdel Aziz Abdel Wahab Al Naggar,

11. Ahmed Alaeldin Amin Abdemaksoud Elmaghraby,

12. Naglaa Abdallah El Gazaerly.

ENDE

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