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Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/58 des Rates vom 12. Januar 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. Nr. L 10 vom 13.01.2018 S. 15)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP 1, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.
(2) Am 28. Dezember 2017 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat"), der gemäß der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrates eingesetzt wurde, vier Schiffe gemäß Nummer 6 der Resolution 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrates benannt.
(3) Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. Januar 2018.
Anhang |
Die folgenden Schiffe werden in die in Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltene Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen:
"5. Name: BILLIONS NO. 18
Weitere Angaben
IMO-Nummer: 9191773
6. Name: UL JI BONG 6
Weitere Angaben
IMO-Nummer: 9114555
7. Name: RUNG Ra 2
Weitere Angaben
IMO-Nummer: 9020534
8. Name: RYE SONG GANG 1
Weitere Angaben
IMO-Nummer: 7389704"
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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