Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2017, Allgemeines - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2017/2073 des Rates vom 13. November 2017 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
(ABl. Nr. L 295 vom 14.11.2017 S. 59)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 27. Dezember 2001 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP 1 angenommen.
(2) Der Rat hat festgestellt, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine bestimmte Körperschaft weiterhin auf der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften zu führen, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP gelten. Die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegenüber dieser Körperschaft wurde durch den Beschluss (GASP) 2016/1711 des Rates 2 ausgesetzt.
(3) Der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 5 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP wird gestrichen.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. November 2017.
2) Beschluss (GASP) 2016/1711 des Rates vom 27. September 2016 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. Nr. L 259 I vom 27.09.2016 S. 3.).
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion