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Regelwerk, EU 2017, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2017/2010 der Kommission vom 9. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Aktualisierungen für die jährlichen und monatlichen Energiestatistiken

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 292 vom 10.11.2017 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung, Übermittlung, Bewertung und Verbreitung vergleichbarer Energiestatistiken in der Union geschaffen.

(2) Aufgrund der intensiven Entwicklung der Unionspolitik, des technischen Fortschritts sowie der Bedeutung der Energiedaten als Grundlage der Unionsziele ist die Energiestatistik ein sehr dynamischer statistischer Bereich. Folglich sind regelmäßige Aktualisierungen zur Anpassung des statistischen Erfassungsbereichs an die steigenden bzw. im Wandel begriffenen Anforderungen notwendig.

(3) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 wurden der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die Anpassung des statistischen Erfassungsbereichs übertragen. Angesichts der neuen Verbesserungen und Anpassungen der monatlichen und der jährlichen Statistiken sollten sich diese Verbesserungen und Anpassungen in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 widerspiegeln.

(4) Mit dieser Verordnung wird unter anderem die Codierung der Positionen in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 geändert. Für die Zwecke des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1504 der Kommission 2 ist es wichtig festzuhalten, dass sich der Inhalt der Positionen, für die Ausnahmen gewährt wurden, nicht geändert hat, sondern lediglich ihre Codierung. Daher sollten Bezüge zu den im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1504 aufgeführten Codes als Bezüge zu den entsprechenden Positionen dieser Verordnung verstanden werden.

(5) Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 ist daher entsprechend zu ändern.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 werden durch den Text im Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 9. November 2017

1) ABl. L 304 vom 14.11.2008 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1504 der Kommission vom 7. September 2015 zur Gewährung von Ausnahmen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Bereitstellung von Statistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik (ABl. L 235 vom 09.09.2015 S. 24).

.

- Anhang

" Anhang A Erläuterungen zur Terminologie

Dieser Anhang enthält Erläuterungen, geografische Anmerkungen oder Definitionen von Begriffen, die in den anderen Anhängen verwendet werden, sofern sie dort nicht anders definiert sind.

1. Geografische Anmerkungen

Lediglich für statistische Berichtszwecke gelten die folgenden geografischen Definitionen:

2. Aggregate

Strom- und Wärmeerzeuger werden nach dem Erzeugungszweck eingeteilt:

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