Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/1943
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Artikel 1 Allgemeine Informationen

Artikel 2 Informationen zum Kapital

Artikel 3 Informationen zu den Anteilseignern

Artikel 4 Informationen über das Leitungsorgan und die Personen, die die Geschäfte leiten

Artikel 5 Finanzinformationen

Artikel 6 Informationen über die Firmenorganisation

Artikel 7 Allgemeine Anforderungen

Artikel 8 Geltende Anforderungen für die Führung von Wertpapierfirmen, die natürliche Personen sind, oder von Wertpapierfirmen, die von einer einzigen natürlichen Person geführte juristische Personen sind

Artikel 9 Für Anteilseigner und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen geltende Anforderungen

Artikel 10 Ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen

Artikel 11