Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2017, Steuern/Abgaben - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1856 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen

(ABl. Nr. L 265 vom 14.10.2017 S. 21)



Hinweis: Ergänzende Dateien -.... über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden 

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 1, insbesondere auf Artikel 395,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG schuldet grundsätzlich der Steuerpflichtige die Mehrwertsteuer, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt.

(2) Mit einem am 7. Oktober 2016 bei der Kommission registrierten Schreiben beantragte Polen eine Ausnahmeregelung von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG, um bei Festplattenlaufwerken wie Solid-State-Drives (SSDs) und Hard-Disk-Drives (HDDs) eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vornehmen zu können.

(3) Mit Schreiben vom 12. und 13. Juli 2017 setzte die Kommission die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 395 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG über den Antrag Polens in Kenntnis. Mit Schreiben vom 13. Juli 2017 teilte die Kommission Polen mit, dass sie über alle für die Beurteilung des Antrags erforderlichen Angaben verfügt.

(4) In Polen kommt es in der Branche der Elektronikprodukte in letzter Zeit verstärkt zu Mehrwertsteuerbetrug bei Festplattenlaufwerken, die nicht unter Artikel 199a der Richtlinie 2006/112/EG fallen. Nach Angaben Polens ist auf dem Festplattenmarkt eine Zunahme der Fälle von "Missing-Trader"-Mehrwertsteuerbetrug festzustellen. Das Ausmaß dieser Praktiken hat direkte, sehr negative Auswirkungen auf diejenigen Händler, die sich nicht an dem Betrug beteiligen, und führt zu einem Rückgang der MwSt.-Einnahmen.

(5) Polen hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und zu verhindern. Bis diese Maßnahmen jedoch effektiv greifen, hält Polen zusätzliche Unterstützung in Form einer vorübergehenden Maßnahme wie etwa die Einführung einer Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für notwendig.

(6) Polen sollte deshalb erlaubt werden, gemäß Artikel 199a bei Festplattenlaufwerken wie Solid-State-Drives (SSDs) und Hard-Disk-Drives (HDDs) ab dem 1. Januar 2018 eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vorzunehmen. Die Ausnahmeregelung sollte nur bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

(7) Bis zum Auslaufen der Ausnahmeregelung dürften die von Polen getroffenen Maßnahmen die weitere Ausbreitung von Mehrwertsteuerbetrug in der Festplattenbranche verhindern, sodass Polen danach keine Ausnahmeregelung von Artikel 193 der MwSt.-Richtlinie für diese Lieferungen von Festplattenlaufwerken mehr brauchen wird. Polen dürfte deshalb keine Verlängerung der Ausnahmeregelung beantragen.

(8) Die Ausnahmeregelung hat keine Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel der Union

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Abweichend von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG wird Polen ermächtigt, den Empfängern von Lieferungen von Festplatten wie Solid-State-Drives und Hard-Disk-Drives die Mehrwertsteuerpflicht aufzuerlegen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2018 und seine Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2020.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2017.

1) ABl. Nr. L 347 vom 11.12.2006 S. 1.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.06.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion