Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2017, Allgemeines - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2017/1776 des Rates vom 28. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
(ABl. Nr. L 251 vom 29.09.2017 S. 28)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen.
(2) Der Rat hat am 31. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/621 2 angenommen.
(3) Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 17 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:
"(3) Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 16, 17 und 18 in Anhang II bis zum 2. April 2018.
(4) Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. April 2018."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2017.
2) Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates vom 31. März 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. Nr. L 89 vom 01.04.2017 S. 10).
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion