Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/1184
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Kapitel I
Einstufung von Schlachtkörpern und Kontrollen vor Ort

Artikel 1 Mitteilung der Einstufungsergebnisse

Artikel 2 Kontrollen vor Ort

Artikel 3 Mindestanforderungen an die Kontrollen vor Ort

Artikel 4 Berichte und Entzug von Lizenzen und Zulassungen

Kapitel II
Feststellung und Meldung von Marktpreisen für Schlachtkörper und lebende Tiere

Artikel 5 Schlachtkörperaufmachung

Artikel 6 Gebietsunterteilung für die Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper

Artikel 7 Klassen für die Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper von Rindern

Artikel 8 Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper von Rindern

Artikel 9 Klassen und Gewichte für die Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper von Schweinen

Artikel 10 Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper von Schweinen und weniger als acht Monate alten Rindern

Artikel 11 Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper von weniger als zwölf Monate alten Schafen

Artikel 12 Feststellung der Marktpreise für lebende Tiere

Artikel 13 Berechnung der wöchentlichen Preise für Schlachtkörper und lebende Tiere

Artikel 14 Meldung von Marktpreisen an die zuständige Behörde

Artikel 15 Meldung von Marktpreisen und Mitteilungen an die Kommission

Kapitel III
Kontrollausschuss der Union und Kontrollen vor Ort

Artikel 16 Unionskontrollausschuss

Artikel 17 Kontrollen vor Ort

Artikel 18 Berichte

Kapitel IV
Schlussbestimmung

Artikel 19 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang