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Reserviert | Anlage 3 18 23 |
Prüfverfahren für Fahrzeugemissionsprüfungen mit einem portablen Emissionsmesssystem (PEMS) | Anlage 4 17 18 23 |
In dieser Anlage wird das Verfahren zur Bestimmung der Schadstoffemissionen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit einem portablen Emissionsmesssystem beschrieben.
2. Symbole, Parameter und Einheiten
pe | - | Druck nach Evakuierung [kPa] |
qvs | - | Volumendurchsatz des Systems [l/min] |
ppmC1 | - | Teile Kohlenstoffäquivalent pro Million |
Vs | - | Systemvolumen [l] |
3. Allgemeine Anforderungen
3.1. PEMS
Die Prüfungen sind mit einem PEMS, bestehend aus den in den Absätzen 3.1.1 bis 3.1.5 genannten Bauteilen, durchzuführen. Falls zutreffend kann eine Verbindung mit dem Motorsteuergerät des Fahrzeugs hergestellt werden, um maßgebliche Motor- und Fahrzeugparameter gemäß Absatz 3.2 zu bestimmen.
3.1.1. Analysatoren zur Bestimmung der Konzentration von Schadstoffen im Abgas
3.1.2. Ein oder mehrere Instrumente oder Sensoren zur Messung oder Bestimmung des Abgasmassendurchsatzes
3.1.3. Ein GNSS-Empfänger zur Bestimmung von Position, Höhe und Geschwindigkeit des Fahrzeugs
3.1.4. Falls zutreffend Sensoren und andere Geräte, die kein Teil des Fahrzeugs sind, z.B. zur Messung von Umgebungstemperatur, relativer Feuchtigkeit und Luftdruck
3.1.5. Eine vom Fahrzeug unabhängige Energiequelle zur Energieversorgung des PEMS
3.2. Prüfparameter
Die in Tabelle A4/1 angegebenen Prüfparameter sind mit einer konstanten Frequenz von mindestens 1,0 Hz zu messen und gemäß den Anforderungen in Anlage 7 Absatz 10 mit einer Abtastfrequenz von 1,0 Hz aufzuzeichnen und zu melden. Wenn Parameter vom ECU geliefert werden, können diese mit einer erheblich höheren Frequenz erfasst werden, die Aufzeichnungsfrequenz muss jedoch 1,0 Hz betragen. Die Analysatoren, Durchsatzmessinstrumente und Sensoren des PEMS müssen die Anforderungen der Anlagen 5 und 6 erfüllen.
Tabelle A4/1: Prüfparameter
Parameter | Empfohlene Einheit | Quelle 7 |
THC Konzentration 8, 9 (falls anwendbar) | ppm C1 | Analysator |
CH4-Konzentration 7, 8, 9 (falls anwendbar) | ppm C1 | Analysator |
NMHC-Konzentration 7, 8, 9 (falls anwendbar) | ppm C1 | Analysator 10 |
CO-Konzentration 7, 8, 9 | ppm | Analysator |
CO2-Konzentration 8 | ppm | Analysator |
NOx-Konzentration 8, 9 | ppm | Analysator 11 |
PN-Konzentration 9 | #/m3 | Analysator |
Abgasmassendurchsatz | kg/s | EFM, alle Verfahren nach Anlage 5 Absatz 7 |
Umgebungsfeuchte | % | Sensor |
Umgebungstemperatur | K | Sensor |
Umgebungsdruck | kPa | Sensor |
Fahrzeuggeschwindigkeit | km/h | Sensor, GNSS, oder ECU 12 |
Breitengrad des Fahrzeugs | Grad | GNSS |
Längengrad des Fahrzeugs | Grad | GNSS |
Höhenlage des Fahrzeugs 13 14 | m | GNSS oder Sensor |
Abgastemperatur 13 | K | Sensor |
Temperatur des Motorkühlmittels 13 | K | Sensor oder ECU |
Motordrehzahl |
(Stand: 25.08.2023)
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