Regelwerk, EU 2017

RL (EU) 2017/1132
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen sowie Gründung und Funktionsweise von Kapitalgesellschaften

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel II
Gründung und Nichtigkeit der Gesellschaft und die Wirksamkeit ihrer Verpflichtungen

Abschnitt 1
Gründung der Aktiengesellschaft

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Erforderliche Angaben, die in der Satzung oder im Errichtungsakt enthalten sein müssen

Artikel 4 Erforderliche Angaben, die in der Satzung, im Errichtungsakt oder in gesonderten Schriftstücken enthalten sein müssen

Artikel 5 Genehmigung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Artikel 6 Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Abschnitt 2
Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft und Wirksamkeit ihrer Verpflichtungen

Artikel 7 Allgemeine Bestimmungen und gesamtschuldnerische Haftung

Artikel 8 Auswirkung der Offenlegung in Bezug auf Dritte

Artikel 9 Handlungen der Organe der Gesellschaft und deren Vertretung

Artikel 10 Öffentliche Beurkundung des Errichtungsaktes und der Satzung

Artikel 11 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Gesellschaft

Artikel 12 Wirkungen der Nichtigkeit

Kapitel III
Online-Verfahren (Gründung, Eintragung und Einreichung), Offenlegung und Register

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13 Anwendungsbereich

Artikel 13a Begriffsbestimmungen

Artikel 13b Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

Artikel 13c Allgemeine Bestimmungen für Online-Verfahren

Artikel 13d Gebühren für Online-Verfahren

Artikel 13e Zahlungen

Artikel 13f Informationsanforderungen

Abschnitt 1A
Online-Gründung, Online-Einreichung und Offenlegung

Artikel 13g Online-Gründung von Gesellschaften

Artikel 13h Muster für die Online-Gründung von Gesellschaften

Artikel 13i Disqualifizierte Geschäftsführer

Artikel 13j Online-Einreichung von Urkunden und Informationen von Gesellschaften

Artikel 14 Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben

Artikel 15 Änderungen von Urkunden und Angaben

Artikel 16 Offenlegung im Register

Artikel 16a Zugang zu offengelegten Informationen

Artikel 17 Aktuelle Informationen über die nationalen Rechtsvorschriften über die Rechte Dritter

Artikel 18 Zugang zu elektronischen Kopien von Urkunden und Angaben

Artikel 19 Gebühren für den Zugang zu Urkunden und Informationen

Artikel 20 Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung einer Gesellschaft aus dem Register

Artikel 21 Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden und Angaben

Artikel 22 System der Registervernetzung

Artikel 23 Entwicklung und Betrieb der Plattform

Artikel 24 Durchführungsrechtsakte

Artikel 25 Finanzierung

Artikel 26 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen

Artikel 27 Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen

Artikel 28 Maßregeln

Abschnitt 2
Eintragungs- und Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

Artikel 28a Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Artikel 28b Online-Einreichung von Urkunden und Informationen für Zweigniederlassungen

Artikel 28c Aufhebung von Zweigniederlassungen

Artikel 29 Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung

Artikel 30 Offenzulegende Urkunden und Angaben

Artikel 30a Änderung von Urkunden und Informationen der Gesellschaft

Artikel 31 Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung

Artikel 32 Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden

Artikel 33 Offenlegung beim Vorliegen mehrerer Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat

Artikel 34 Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung der Gesellschaft aus dem Register

Artikel 35 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen

Abschnitt 3
Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus Drittländern

Artikel 36 Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung

Artikel 37 Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben

Artikel 38 Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung

Artikel 39 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen

Abschnitt 4
Anwendungs- und Durchführungsbestimmungen

Artikel 40 Maßregeln

Artikel 41 Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen

Artikel 42 Ausnahmen von den für Zweigniederlassungen im Hinblick auf die Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung geltenden Vorschriften

Artikel 43 - gstrichen -

Kapitel IV
Kapitalerhaltung und -änderung

Abschnitt 1
Kapitalanforderungen

Artikel 44 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 45 Mindestkapital

Artikel 46 Vermögensgegenstände

Artikel 47 Ausgabekurs der Aktien

Artikel 48 Leistung von Einlagen auf ausgegebene Aktien

Abschnitt 2
Schutzbestimmungen hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Kapitals

Artikel 49 Sachverständigenbericht über Einlagen, die nicht Bareinlagen sind

Artikel 50 Ausnahme vom Erfordernis eines Sachverständigenberichts

Artikel 51 Sacheinlagen ohne Sachverständigenbericht

Artikel 52 Bedeutende Akquisition nach der Gründung der Gesellschaft oder der Genehmigung zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit

Artikel 53 Verpflichtung der Aktionäre, ihre Einlagen zu leisten

Artikel 54 Garantien bei der Umwandlung der Gesellschaft

Artikel 55 Änderungen der Satzung oder des Errichtungsakts

Abschnitt 3
Bestimmungen zur Ausschüttung

Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen zur Ausschüttung

Artikel 57 Rückgewährung unrechtmäßiger Ausschüttungen

Artikel 58 Schwere Verluste des gezeichneten Kapitals

Abschnitt 4
Bestimmungen zum Erwerb eigener Aktien durch eine Gesellschaft

Artikel 59 Keine Zeichnung von eigenen Aktien

Artikel 60 Erwerb eigener Aktien

Artikel 61 Abweichung von den Regelungen über den Erwerb eigener Aktien

Artikel 62 Folgen des unrechtmäßigen Erwerbs eigener Aktien

Artikel 63 Besitz eigener Aktien und Erstellung von Lageberichten beim Erwerb eigener Aktien

Artikel 64 Finanzielle Unterstützung durch eine Gesellschaft beim Erwerb eigener Aktien durch einen Dritten

Artikel 65 Zusätzliche Schutzvorkehrungen für Transaktionen mit nahe stehenden Parteien

Artikel 66 Inpfandnahme eigener Aktien

Artikel 67 Zeichnung, Erwerb oder Besitz von Aktien durch eine andere Gesellschaft, bei der die Aktiengesellschaft über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder auf die sie einen beherrschenden Einfluss ausüben kann

Abschnitt 5
Regelungen zur Kapitalerhöhung und zur Kapitalherabsetzung

Artikel 68 Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung

Artikel 69 Leistung von Einlagen auf Aktien

Artikel 70 Einlagen, die nicht Bareinlagen sind, auf Aktien

Artikel 71 Nicht voll gezeichnete Kapitalerhöhung

Artikel 72 Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Bareinlagen

Artikel 73 Entscheidung der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals

Artikel 74 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen

Artikel 75 Sicherheiten für Gläubiger im Falle einer Herabsetzung des gezeichneten Kapitals

Artikel 76 Abweichungen von den Schutzvorkehrungen für Gläubiger bei Herabsetzung des gezeichneten Kapitals

Artikel 77 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals und Mindestkapital

Artikel 78 Tilgung des gezeichneten Kapitals ohne dessen Herabsetzung

Artikel 79 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Zwangseinziehung von Aktien

Artikel 80 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Einziehung von Aktien, die von einer Gesellschaft selbst oder einer für Rechnung der Gesellschaft handelnden Person erworben werden

Artikel 81 Tilgung des gezeichneten Kapitals oder dessen Herabsetzung durch Einziehung von Aktien im Falle mehrerer Aktiengattungen

Artikel 82 Voraussetzungen für den Rückerwerb von Aktien

Artikel 83 Abstimmungserfordernisse bei Entscheidungen der Hauptversammlung

Abschnitt 6
Anwendungs- und Durchführungsbestimmungen

Artikel 84 Abweichende Bestimmungen

Artikel 85 Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden

Artikel 86 Übergangsbestimmungen

Titel II
Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften

Kapitel -I
Grenzüberschreitende Umwandlung

Artikel 86a Anwendungsbereich

Artikel 86b Begriffsbestimmungen

Artikel 86c Verfahren und Formalitäten

Artikel 86d Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung

Artikel 86e Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer

Artikel 86f Bericht unabhängiger Sachverständiger

Artikel 86g Offenlegung

Artikel 86h Zustimmung der Gesellschafterversammlung

Artikel 86i Schutz der Gesellschafter

Artikel 86j Schutz der Gläubiger

Artikel 86k Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 86l Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Artikel 86m Vorabbescheinigung

Artikel 86n Übermittlung der Vorabbescheinigung

Artikel 86o Prüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Umwandlung durch den Zuzugsmitgliedstaat

Artikel 86p Eintragung

Artikel 86q Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung

Artikel 86r Wirkungen einer grenzüberschreitenden Umwandlung

Artikel 86s Unabhängige Sachverständige

Artikel 86t Gültigkeit

Kapitel I
Verschmelzung von Aktiengesellschaften

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Verschmelzung

Artikel 87 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88 Regelungen über die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Gründung einer neunen Gesellschaft

Artikel 89 Definition der "Verschmelzung durch Aufnahme"

Artikel 90 Definition der "Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft"

Abschnitt 2
Verschmelzung durch Aufnahme

Artikel 91 Verschmelzungsplan

Artikel 92 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans

Artikel 93 Zustimmung der Hauptversammlung jeder der sich verschmelzenden Gesellschaften

Artikel 94 Verschmelzung ohne Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft

Artikel 95 Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Verschmelzung

Artikel 96 Prüfung des Verschmelzungsplans durch Sachverständige

Artikel 97 Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre

Artikel 98 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer

Artikel 99 Schutz der Gläubigerinteressen der sich verschmelzenden Gesellschaften

Artikel 100 Schutz der Interessen der Anleihegläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften

Artikel 101 Schutz der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind

Artikel 102 Öffentliche Beurkundung der Unterlagen

Artikel 103 Wirksamwerden der Verschmelzung

Artikel 104 Formalitäten der Offenlegung einer Verschmelzung

Artikel 105 Folgen einer Verschmelzung

Artikel 106 Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der übertragenden Gesellschaft

Artikel 107 Zivilrechtliche Haftung der Sachverständigen, die für die übertragende Gesellschaft Berichte erstellen

Artikel 108 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Verschmelzung

Abschnitt 3
Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft

Artikel 109 Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft

Abschnitt 4
Verschmelzung einer Gesellschaft mit einer Anderen, der mindestens 90 % der Aktien der Ersteren gehören

Artikel 110 Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft, der alle Aktien und alle sonstigen Anteile der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören

Artikel 111 Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung

Artikel 112 Aktien im Besitz der übernehmenden Gesellschaft oder im Besitz für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft

Artikel 113 Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch eine Gesellschaft, der mindestens 90 % der Aktien der übertragenden Gesellschaft gehören

Artikel 114 Befreiung von für Verschmelzungen durch Aufnahme geltenden Anforderungen

Artikel 115 Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine Gesellschaft, der 90 % oder mehr der Aktien der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören

Abschnitt 5
Andere der Verschmelzung gleichgestellte Vorgänge

Artikel 116 Verschmelzung durch bare Zuzahlung in Höhe von über 10 %

Artikel 117 Verschmelzung ohne Erlöschen sämtlicher übertragender Gesellschaften

Kapitel II
Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften

Artikel 118 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 119 Begriffsbestimmungen

Artikel 120 Sonderregeln zum Anwendungsbereich

Artikel 121 Voraussetzungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen

Artikel 122 Gemeinsamer Plan für grenzüberschreitende Verschmelzungen

Artikel 123 Offenlegung

Artikel 124 Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer

Artikel 125 Bericht unabhängiger Sachverständiger

Artikel 126 Zustimmung der Gesellschafterversammlung

Artikel 126a Schutz der Gesellschafter

Artikel 126b Schutz der Gläubiger

Artikel 126c Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 127 Vorabbescheinigung

Artikel 127a Übermittlung der Vorabbescheinigung

Artikel 128 Überprüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 129 Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 130 Eintragung

Artikel 131 Wirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 132 Vereinfachte Formalitäten

Artikel 133 Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Artikel 133a Unabhängige Sachverständige

Artikel 134 Gültigkeit

Kapitel III
Spaltung von Aktiengesellschaften

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 135 Allgemeine Bestimmungen zur Spaltung

Abschnitt 2
Spaltung durch Übernahme

Artikel 136 Definition der "Spaltung durch Übernahme"

Artikel 137 Spaltungsplan

Artikel 138 Bekanntmachung des Spaltungsplans

Artikel 139 Zustimmung der Hauptversammlung jeder der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften

Artikel 140 Abweichung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung einer begünstigten Gesellschaft

Artikel 141 Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Spaltung

Artikel 142 Prüfung des Spaltungsplans durch Sachverständige

Artikel 143 Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre

Artikel 144 Vereinfachte Formalitäten

Artikel 145 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer

Artikel 146 Schutz der Interessen der Gläubiger der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften; gesamtschuldnerische Haftung der begünstigten Gesellschaften

Artikel 147 Schutz der Ansprüche der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind

Artikel 148 Öffentliche Beurkundung der Unterlagen

Artikel 149 Wirksamwerden der Spaltung

Artikel 150 Formalitäten der Offenlegung

Artikel 151 Folgen einer Spaltung

Artikel 152 Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der gespaltenen Gesellschaft

Artikel 153 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Spaltung

Artikel 154 Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung der gespaltenen Gesellschaft

Abschnitt 3
Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften

Artikel 155 Definition der "Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften"

Artikel 156 Anwendung von Vorschriften über die Spaltung durch Übernahme

Abschnitt 4
Spaltung unter Aufsicht eines Gerichts

Artikel 157 Spaltung unter Aufsicht eines Gerichts

Abschnitt 5
Andere der Spaltung gleichgestellte Vorgänge

Artikel 158 Spaltung durch bare Zuzahlung, die den Satz von 10 % übersteigt

Artikel 159 Spaltung ohne Erlöschen der gespalteten Gesellschaft

Abschnitt 6
Durchführungsbestimmungen

Artikel 160 Übergangsbestimmungen

Kapitel IV
Grenzüberschreitende Spaltung von Kapitalgesellschaften

Artikel 160a Anwendungsbereich

Artikel 160b Begriffsbestimmungen

Artikel 160c Verfahren und Formalitäten

Artikel 160d Plan für die grenzüberschreitende Spaltung

Artikel 160e Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer

Artikel 160f Bericht unabhängiger Sachverständiger

Artikel 160g Offenlegung

Artikel 160h Zustimmung der Gesellschafterversammlung

Artikel 160i Schutz der Gesellschafter

Artikel 160j Schutz der Gläubiger

Artikel 160k Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 160l Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Artikel 160m Vorabbescheinigung

Artikel 160n Übermittlung der Vorabbescheinigung

Artikel 160o Prüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Spaltung

Artikel 160p Eintragung

Artikel 160q Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Spaltung

Artikel 160r Wirkungen einer grenzüberschreitenden Spaltung

Artikel 160s Vereinfachung der Formalitäten

Artikel 160t Unabhängige Sachverständige

Artikel 160u Gültigkeit

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 161 Datenschutz

Artikel 162 Berichterstattung, regelmäßiger Dialog über das System der Registervernetzung und Überprüfung

Artikel 162a Änderung der Anhänge

Artikel 163 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 164 Ausschussverfahren

Artikel 165 Informationsaustausch

Artikel 166 Aufhebung

Artikel 167 Inkrafttreten

Artikel 168 Adressaten

Anhang I Kategorien von Gesellschaften gemäss Artikel 2 Absätze 1 und 2, Artikel 44 Absätze 1 und 2, Artikel 45 Absatz 2, Artikel 87 Absätze 1 und 2 und Artikel 135 Absatz 1

Anhang II Rechtsformen von Gesellschaften, auf die in Artikel 7 Absatz 1, Artikel 13, Artikel 29 Absatz 1, Artikel 36 Absatz 1, Artikel 67 Absatz 1, Artikel 86b Absätze 1 und 2, Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 160b Absatz 1 Bezug genommen wird

Anhang IIA

Anhang III

Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit der Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
(gemäss Artikel 166)

Teil B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und Anwendungsfristen
(gemäss Artikel 166)

Anhang IV