VO (EU) 2017/1110
- Inhalt =>
Artikel 1 Benennung einer Kontaktstelle
Artikel 2 Bereitstellung von Angaben und Übermittlung an die zuständige Behörde
Artikel 3 Bestätigung des Antragseingangs
Artikel 4 Anforderung zusätzlicher Angaben
Artikel 5 Mitteilung von Änderungen bei der Zusammensetzung des Leitungsorgans
Artikel 6 Unterrichtung über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung
Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Antrag auf Zulassung als Datenbereitstellungsdienst
Anhang II Liste der Mitglieder des Leitungsorgans