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Regelwerk, EU 2017, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2017/749 der Kommission vom 24. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung Kasachstans von der Liste der Länder in Anhang I der genannten Verordnung

(ABl. Nr. L 113 vom 29.04.2017 S. 11)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über eine gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern 1, insbesondere auf Artikel 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Angesichts des Beitritts Kasachstans zur Welthandelsorganisation sollte dafür gesorgt werden, dass Kasachstan nicht mehr in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/755 fällt.

(2) Die Verordnung (EU) 2015/755 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In Anhang I der Verordnung (EU) 2015/755 wird der Name "Kasachstan" gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Februar 2017

1) ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 S. 33.

ENDE

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