Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2017, Immissionsschutz - EU Bund

Leitlinien für die Überwachung und Übermittlung von Daten zur Zulassung neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge
(2017/C 218/01)

(ABl. Nr. C 218 vom 07.07.2017 S. 1)



Haftungsausschluss

Um die Erhebung, Übermittlung und Auswertung von CO2-Überwachungsdaten für leichte Nutzfahrzeuge zu erleichtern, wird in dieser Bekanntmachung erläutert, wie die Kommission die einschlägigen Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates auslegt. Diese Bekanntmachung ist als Hilfestellung für Behörden und Wirtschaftsbeteiligte gedacht; zur verbindlichen Auslegung des Unionsrechts ist jedoch nur der Gerichtshof der Europäischen Union befugt.

1. Einführung

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 und Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 erfassen die Mitgliedstaaten im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen aus Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen jedes Jahr bestimmte Daten neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge und übermitteln sie der Kommission. Diese Daten bilden die Grundlage für die Bestimmung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielwerte der spezifischen Emissionen für Hersteller neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge; sie dienen auch als Grundlage für die Überprüfung, ob die Hersteller die Zielvorgaben erfüllen. Die Verordnung (EG) Nr. 1014/2010 der Kommission 3 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 293/2012 der Kommission 4 sollen die Kohärenz der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Daten sicherstellen, indem sie die Vorschriften für die Erhebung und Meldung dieser Daten festlegen.

Im Jahr 2010 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung 5, mit der sie bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 die Erfassung, Übermittlung und Auswertung der verlangten Daten erleichtern und den Mitgliedstaaten Leitlinien für die zu liefernden Daten und das zu verwendende Format sowie für die verwendete Berechnungsmethode an die Hand geben wollte. Mit dieser Bekanntmachung der Kommission wird die Mitteilung COM(2010) 657 final aktualisiert, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

Die Bedingungen für das Erreichen des für 2020 gesteckten Ziels in Bezug auf die Verringerung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen, die Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge und die Einführung des WLTP wirken sich auf die Übermittlung von Daten und das Verfahren aus, nach dem die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und die Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen der Hersteller von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen berechnet werden. Mit Wirkung vom 1. September 2017 ersetzt das in der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission 10 festgelegte neue Regelprüfverfahren für die Messung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (WLTP) schrittweise den derzeit geltenden und mit der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission 11 eingeführten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ).

Mit der Einführung des WLTP werden realistischere, fundiertere Daten zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen zur Verfügung stehen. Dies ist der Schlüssel für die weitere Durchführung einer Strategie für emissionsarme Mobilität, wie sie in der Empfehlung des Europäischen Parlaments im Anschluss an die Untersuchung zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie gefordert wird. Als Beitrag zu einer wirksamen Umsetzung der im Juli 2016 von der Kommission verabschiedeten Strategie für emissionsarme Mobilität 12

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion