VO (EU) 2016/1447
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Anwendung auf bestehende HGÜ-Systeme und bestehende nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 5 Aufsichtsrechtliche Aspekte
Artikel 6 Mehrere ÜNB
Artikel 7 Kostenanerkennung
Artikel 8 Öffentliche Konsultationen
Artikel 9 Einbeziehung der beteiligten Akteure
Artikel 10 Vertraulichkeitsverpflichtungen
Titel II
Allgemeine Anforderungen an HGÜ-Anschlüsse
Kapitel 1
Anforderungen an die Blindleistungsregelung und die Frequenzstützung
Artikel 11 Frequenzbereiche
Artikel 12 Widerstandsfähigkeit gegenüber Frequenzgradienten
Artikel 13 Regelbarkeit, Regelbereich und Rampengeschwindigkeit der Wirkleistung
Artikel 14 Synthetische Schwungmasse
Artikel 15 Anforderungen an den frequenzabhängigen Modus, den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Überfrequenz) und den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Unterfrequenz)
Artikel 16 Frequenzregelung
Artikel 17 Maximaler Verlust an eingespeister Wirkleistung
Kapitel 2
Anforderungen an die Blindleistungsregelung und die Spannungsstützung
Artikel 18 Spannungsbereiche
Artikel 19 Kurzschlussbeitrag bei Fehlern
Artikel 20 Blindleistungskapazität
Artikel 21 Blindleistungsaustausch mit dem Netz
Artikel 22 Blindleistungsregelungsmodus
Artikel 23 Vorrang des Wirkleistungs- bzw. des Blindleistungsbeitrags
Artikel 24 Spannungsqualität
Kapitel 3
Anforderungen an die FRT-Fähigkeit
Artikel 25 FRT-Fähigkeit
Artikel 26 Wiederkehr der Wirkleistungsabgabe nach einem Fehler
Artikel 27 Schnelle Behebung von Fehlern in Gleichstromsystemen
Kapitel 4
Anforderungen an die Regelung
Artikel 28 Zuschaltung und Synchronisation von HGÜ-Stromrichterstationen
Artikel 29 Wechselwirkungen zwischen HGÜ-Systemen oder anderen Anlagen und Betriebsmitteln
Artikel 30 Fähigkeit zur Dämpfung von Leistungspendelungen
Artikel 31 Fähigkeit zur Dämpfung subsynchroner Resonanzen
Artikel 32 Netzmerkmale
Artikel 33 Robustheit von HGÜ-Systemen
Kapitel 5
Anforderungen an Schutzvorrichtungen und deren Einstellungen
Artikel 35 Rangfolge von Schutz- und Regelungsvorrichtungen
Artikel 36 Änderungen an den Schutz- und Regelungssystemen und -einstellungen
Kapitel 6
Anforderungen hinsichtlich der Wiederherstellung des Stromversorgungssystems
Artikel 37 Schwarzstartfähigkeit
Titel III
Anforderungen an nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und an Erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstationen
Kapitel 1
Anforderungen an Nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 38 Anwendungsbereich
Artikel 39 Anforderungen hinsichtlich der Frequenzhaltung
Artikel 40 Anforderungen hinsichtlich Blindleistung und Spannung
Artikel 41 Anforderungen hinsichtlich der Regelung
Artikel 42 Netzmerkmale
Artikel 43 Schutzanforderungen
Artikel 44 Spannungsqualität
Artikel 45 Allgemeine Anforderungen an nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung hinsichtlich des Netzmanagements
Kapitel 2
Anforderungen an Erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstationen
Artikel 46 Anwendungsbereich
Artikel 47 Anforderungen hinsichtlich der Frequenzhaltung
Artikel 48 Anforderungen hinsichtlich Blindleistung und Spannung
Artikel 49 Netzmerkmale
Artikel 50 Spannungsqualität
Titel IV
Informationsaustausch und Koordination
Artikel 51 Betrieb von HGÜ-Systemen
Artikel 52 Parameter und Einstellungen
Artikel 53 Fehleraufzeichnung und -überwachung
Artikel 54 Simulationsmodelle
Titel V
Betriebserlaubnisverfahren für den Netznschluss
Kapitel 1
Netzanschluss neuer HGÜ-Systeme
Artikel 55 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 56 EZZ für HGÜ-Systeme
Artikel 57 VBE für HGÜ-Systeme
Artikel 58 EBE für HGÜ-Systeme
Artikel 59 Beschränkte Betriebserlaubnis für HGÜ-Systeme/Freistellungen
Kapitel 2
Netzanschluss neuer Nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 60 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 61 EZZ für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 62 VBE für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 63 EBE für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 64 Beschränkte Betriebserlaubnis für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Kapitel 3
Kosten-Nutzen-Analyse
Artikel 65 Ermittlung der Kosten und des Nutzens der Anwendung von Anforderungen auf bestehende HGÜ-Systeme oder bestehende nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 66 Grundsätze der Kosten-Nutzen-Analyse
Titel VI
Konformität
Kapitel 1
Konformitätsüberwachung
Artikel 67 Allgemeine Bestimmungen für Konformitätstests
Artikel 68 Allgemeine Bestimmungen für Konformitätssimulationen
Artikel 69 Zuständigkeit der Eigentümer von HGÜ-Systemen und der Eigentümer von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung
Artikel 70 Aufgaben des relevanten Netzbetreibers
Kapitel 2
Konformitätsprüfung
Artikel 71 Konformitätstests bei HGÜ-Systemen
Artikel 72 Konformitätstests bei nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und erzeugungsseitigen HGÜ-Stromrichtereinheiten
Kapitel 3
Konformitätssimulationen
Artikel 73 Konformitätssimulationen bei HGÜ-Systemen
Artikel 74 Konformitätssimulationen bei nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und erzeugungsseitigen HGÜ-Stromrichtereinheiten
Kapitel 4
Nichtbindende Leitlinien und Beobachtung der Durchführung
Artikel 75 Nichtbindende Leitlinien für die Durchführung
Artikel 76 Beobachtung
Titel VII
Freistellungen
Artikel 77 Befugnis zur Gewährung von Freistellungen
Artikel 78 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 79 Freistellungsanträge von Eigentümern von HGÜ-Systemen oder von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
Artikel 80 Freistellungsanträge eines relevanten Netzbetreibers oder relevanten ÜNB
Artikel 81 Freistellungsanträge von Eigentümern von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung in Bezug auf die Bestimmungen des Titels III
Artikel 82 Register der Freistellungen von Anforderungen dieser Verordnung
Artikel 83 Beobachtung von Freistellungen
Titel VIII
Schlussbestimmungen
Artikel 84 Änderung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
Artikel 85 HGÜ-Systeme oder nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung, die an nicht dem EU-Recht unterliegende Synchrongebiete oder Regelzonen angeschlossen sind
Artikel 86 Inkrafttreten
Anhang I Frequenzbereiche gemäß Artikel 11
Tabelle 1: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, bei Abweichungen von der Nennfrequenz ohne Trennung vom Netz zu arbeiten.
Anhang II Anforderungen an den frequenzabhängigen Modus, den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Überfrequenz) und den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Unterfrequenz)
A Frequenzabhängiger ModusAbbildung 1:Tabelle 2: Parameter für die frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung im FSM
Tabelle 3: Parameter für die vollständige Aktivierung der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung aufgrund eines Frequenzsprungs.
B Beschränkt frequenzabhängiger Modus (Überfrequenz)
Abbildung 3:C Beschränkt frequenzabhängiger Modus (Unterfrequenz)
Abbildung 4:Anhang III Spannungsbereiche gemäß Artikel 18
Tabelle 4: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Spannung an den Netzanschlusspunkten von der Referenzspannung 1 p.u. abweicht. Diese Tabelle gilt, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.Tabelle 5: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Spannung an den Netzanschlusspunkten von der Referenzspannung 1 p.u. abweicht. Diese Tabelle gilt, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.
Anhang IV Anforderungen an das U-Q/Pmax-Profil (gemäß Artikel 20)
Abbildung 5:Tabelle 6: Parameter für den inneren Rahmen in der Abbildung.
Anhang V Spannungs-Zeit-Profil gemäß Artikel 25
Abbildung 6:Tabelle 7: Parameter für die FRT-Fähigkeit von HGÜ-Stromrichterstationen (zu Abbildung 6).
Anhang VI Frequenzbereiche und Zeiträume gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a
Tabelle 8: Mindestzeiträume, in denen eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage in der Lage sein muss, bei Abweichungen von der Nennfrequenz ohne Trennung vom Netz zu arbeiten (für die Netznennfrequenz von 50 Hz).
Anhang VII Spannungsbereiche und Zeiträume gemäß Artikel 40
Tabelle 9: Mindestzeiträume, in denen eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.Tabelle 10: Mindestzeiträume, in denen eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.
Anhang VIII Anforderungen hinsichtlich Blindleistung und Spannung gemäß Artikel 48
Tabelle 11: Höchst- und Mindestbereich für Q/Pmax und für die Spannung in stationärem Zustand für eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung.Tabelle 12: Mindestzeiträume, in denen eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.
Tabelle 13: Mindestzeiträume, in denen eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.
Tabelle 14: Höchstbereich für Q/Pmax und für die Spannung in stationärem Zustand für eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation