Regelwerk, EU 2016

VO (EU) 2016/1447
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anwendungsbereich

Artikel 4 Anwendung auf bestehende HGÜ-Systeme und bestehende nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 5 Aufsichtsrechtliche Aspekte

Artikel 6 Mehrere ÜNB

Artikel 7 Kostenanerkennung

Artikel 8 Öffentliche Konsultationen

Artikel 9 Einbeziehung der beteiligten Akteure

Artikel 10 Vertraulichkeitsverpflichtungen

Titel II
Allgemeine Anforderungen an HGÜ-Anschlüsse

Kapitel 1
Anforderungen an die Blindleistungsregelung und die Frequenzstützung

Artikel 11 Frequenzbereiche

Artikel 12 Widerstandsfähigkeit gegenüber Frequenzgradienten

Artikel 13 Regelbarkeit, Regelbereich und Rampengeschwindigkeit der Wirkleistung

Artikel 14 Synthetische Schwungmasse

Artikel 15 Anforderungen an den frequenzabhängigen Modus, den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Überfrequenz) und den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Unterfrequenz)

Artikel 16 Frequenzregelung

Artikel 17 Maximaler Verlust an eingespeister Wirkleistung

Kapitel 2
Anforderungen an die Blindleistungsregelung und die Spannungsstützung

Artikel 18 Spannungsbereiche

Artikel 19 Kurzschlussbeitrag bei Fehlern

Artikel 20 Blindleistungskapazität

Artikel 21 Blindleistungsaustausch mit dem Netz

Artikel 22 Blindleistungsregelungsmodus

Artikel 23 Vorrang des Wirkleistungs- bzw. des Blindleistungsbeitrags

Artikel 24 Spannungsqualität

Kapitel 3
Anforderungen an die FRT-Fähigkeit

Artikel 25 FRT-Fähigkeit

Artikel 26 Wiederkehr der Wirkleistungsabgabe nach einem Fehler

Artikel 27 Schnelle Behebung von Fehlern in Gleichstromsystemen

Kapitel 4
Anforderungen an die Regelung

Artikel 28 Zuschaltung und Synchronisation von HGÜ-Stromrichterstationen

Artikel 29 Wechselwirkungen zwischen HGÜ-Systemen oder anderen Anlagen und Betriebsmitteln

Artikel 30 Fähigkeit zur Dämpfung von Leistungspendelungen

Artikel 31 Fähigkeit zur Dämpfung subsynchroner Resonanzen

Artikel 32 Netzmerkmale

Artikel 33 Robustheit von HGÜ-Systemen

Kapitel 5
Anforderungen an Schutzvorrichtungen und deren Einstellungen

Artikel 35 Rangfolge von Schutz- und Regelungsvorrichtungen

Artikel 36 Änderungen an den Schutz- und Regelungssystemen und -einstellungen

Kapitel 6
Anforderungen hinsichtlich der Wiederherstellung des Stromversorgungssystems

Artikel 37 Schwarzstartfähigkeit

Titel III
Anforderungen an nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und an Erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstationen

Kapitel 1
Anforderungen an Nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 38 Anwendungsbereich

Artikel 39 Anforderungen hinsichtlich der Frequenzhaltung

Artikel 40 Anforderungen hinsichtlich Blindleistung und Spannung

Artikel 41 Anforderungen hinsichtlich der Regelung

Artikel 42 Netzmerkmale

Artikel 43 Schutzanforderungen

Artikel 44 Spannungsqualität

Artikel 45 Allgemeine Anforderungen an nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung hinsichtlich des Netzmanagements

Kapitel 2
Anforderungen an Erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstationen

Artikel 46 Anwendungsbereich

Artikel 47 Anforderungen hinsichtlich der Frequenzhaltung

Artikel 48 Anforderungen hinsichtlich Blindleistung und Spannung

Artikel 49 Netzmerkmale

Artikel 50 Spannungsqualität

Titel IV
Informationsaustausch und Koordination

Artikel 51 Betrieb von HGÜ-Systemen

Artikel 52 Parameter und Einstellungen

Artikel 53 Fehleraufzeichnung und -überwachung

Artikel 54 Simulationsmodelle

Titel V
Betriebserlaubnisverfahren für den Netznschluss

Kapitel 1
Netzanschluss neuer HGÜ-Systeme

Artikel 55 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 56 EZZ für HGÜ-Systeme

Artikel 57 VBE für HGÜ-Systeme

Artikel 58 EBE für HGÜ-Systeme

Artikel 59 Beschränkte Betriebserlaubnis für HGÜ-Systeme/Freistellungen

Kapitel 2
Netzanschluss neuer Nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 60 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 61 EZZ für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 62 VBE für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 63 EBE für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 64 Beschränkte Betriebserlaubnis für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Kapitel 3
Kosten-Nutzen-Analyse

Artikel 65 Ermittlung der Kosten und des Nutzens der Anwendung von Anforderungen auf bestehende HGÜ-Systeme oder bestehende nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 66 Grundsätze der Kosten-Nutzen-Analyse

Titel VI
Konformität

Kapitel 1
Konformitätsüberwachung

Artikel 67 Allgemeine Bestimmungen für Konformitätstests

Artikel 68 Allgemeine Bestimmungen für Konformitätssimulationen

Artikel 69 Zuständigkeit der Eigentümer von HGÜ-Systemen und der Eigentümer von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung

Artikel 70 Aufgaben des relevanten Netzbetreibers

Kapitel 2
Konformitätsprüfung

Artikel 71 Konformitätstests bei HGÜ-Systemen

Artikel 72 Konformitätstests bei nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und erzeugungsseitigen HGÜ-Stromrichtereinheiten

Kapitel 3
Konformitätssimulationen

Artikel 73 Konformitätssimulationen bei HGÜ-Systemen

Artikel 74 Konformitätssimulationen bei nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und erzeugungsseitigen HGÜ-Stromrichtereinheiten

Kapitel 4
Nichtbindende Leitlinien und Beobachtung der Durchführung

Artikel 75 Nichtbindende Leitlinien für die Durchführung

Artikel 76 Beobachtung

Titel VII
Freistellungen

Artikel 77 Befugnis zur Gewährung von Freistellungen

Artikel 78 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 79 Freistellungsanträge von Eigentümern von HGÜ-Systemen oder von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung

Artikel 80 Freistellungsanträge eines relevanten Netzbetreibers oder relevanten ÜNB

Artikel 81 Freistellungsanträge von Eigentümern von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung in Bezug auf die Bestimmungen des Titels III

Artikel 82 Register der Freistellungen von Anforderungen dieser Verordnung

Artikel 83 Beobachtung von Freistellungen

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 84 Änderung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 85 HGÜ-Systeme oder nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung, die an nicht dem EU-Recht unterliegende Synchrongebiete oder Regelzonen angeschlossen sind

Artikel 86 Inkrafttreten

Anhang I Frequenzbereiche gemäß Artikel 11

Tabelle 1: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, bei Abweichungen von der Nennfrequenz ohne Trennung vom Netz zu arbeiten.

Anhang II Anforderungen an den frequenzabhängigen Modus, den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Überfrequenz) und den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Unterfrequenz)

A Frequenzabhängiger Modus
Abbildung 1:

Tabelle 2: Parameter für die frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung im FSM

Abbildung 2:

Tabelle 3: Parameter für die vollständige Aktivierung der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung aufgrund eines Frequenzsprungs.

B Beschränkt frequenzabhängiger Modus (Überfrequenz)

Abbildung 3:

C Beschränkt frequenzabhängiger Modus (Unterfrequenz)

Abbildung 4:

Anhang III Spannungsbereiche gemäß Artikel 18

Tabelle 4: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Spannung an den Netzanschlusspunkten von der Referenzspannung 1 p.u. abweicht. Diese Tabelle gilt, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.

Tabelle 5: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Spannung an den Netzanschlusspunkten von der Referenzspannung 1 p.u. abweicht. Diese Tabelle gilt, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.

Anhang IV Anforderungen an das U-Q/Pmax-Profil (gemäß Artikel 20)

Abbildung 5:

Tabelle 6: Parameter für den inneren Rahmen in der Abbildung.

Anhang V Spannungs-Zeit-Profil gemäß Artikel 25

Abbildung 6:

Tabelle 7: Parameter für die FRT-Fähigkeit von HGÜ-Stromrichterstationen (zu Abbildung 6).

Anhang VI Frequenzbereiche und Zeiträume gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a

Tabelle 8: Mindestzeiträume, in denen eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage in der Lage sein muss, bei Abweichungen von der Nennfrequenz ohne Trennung vom Netz zu arbeiten (für die Netznennfrequenz von 50 Hz).

Anhang VII Spannungsbereiche und Zeiträume gemäß Artikel 40

Tabelle 9: Mindestzeiträume, in denen eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.

Tabelle 10: Mindestzeiträume, in denen eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.

Abbildung 7:

Anhang VIII Anforderungen hinsichtlich Blindleistung und Spannung gemäß Artikel 48

Tabelle 11: Höchst- und Mindestbereich für Q/Pmax und für die Spannung in stationärem Zustand für eine nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung.

Tabelle 12: Mindestzeiträume, in denen eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.

Tabelle 13: Mindestzeiträume, in denen eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.

Tabelle 14: Höchstbereich für Q/Pmax und für die Spannung in stationärem Zustand für eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation