RL (EU) 2016/680
- Inhalt =>
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Grundsätze
Artikel 4 Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 5 Fristen für die Speicherung und Überprüfung
Artikel 6 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
Artikel 7 Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
Artikel 8 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 9 Besondere Verarbeitungsbedingungen
Artikel 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Kapitel III
Rechte der betroffenen Person
Artikel 12 Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Artikel 13 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
Artikel 14 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 15 Einschränkung des Auskunftsrechts
Artikel 16 Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 17 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 18 Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
Kapitel IV
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten
Artikel 19 Pflichten des Verantwortlichen
Artikel 20 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 21 Gemeinsam Verantwortliche
Artikel 22 Auftragsverarbeiter
Artikel 23 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 24 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 25 Protokollierung
Artikel 26 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 27 Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 28 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2
Sicherheit personenbezogener Daten
Artikel 29 Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 30 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 31 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3
Datenschutzbeauftragter
Artikel 32 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 33 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 34 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Kapitel V
Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
Artikel 35 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 36 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 37 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 38 Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 39 Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
Artikel 40 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VI
Unabhänge Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1
Unabhängigkeit
Artikel 41 Aufsichtsbehörde
Artikel 42 Unabhängigkeit
Artikel 43 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Artikel 44 Errichtung der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2
Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
Artikel 45 Zuständigkeit
Artikel 46 Aufgaben
Artikel 47 Befugnisse
Artikel 48 Meldung von Verstößen
Artikel 49 Tätigkeitsbericht
Kapitel VII
Zusammenarbeit
Artikel 50 Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 51 Aufgaben des Ausschusses
Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Artikel 52 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Artikel 54 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Artikel 55 Vertretung von betroffenen Personen
Artikel 56 Recht auf Schadenersatz
Artikel 57 Sanktionen
Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte
Artikel 58 Ausschussverfahren
Kapitel X
Schlussbestimmungen
Artikel 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
Artikel 60 Bestehende Unionsrechtsakte
Artikel 61 Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
Artikel 62 Berichte der Kommission
Artikel 63 Umsetzung
Artikel 64 Inkrafttreten