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Regelwerk, EU 2016, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2016/594 der Kommission vom 18. April 2016 zur Festlegung eines Musters für die strukturierte Umfrage unter Endempfängerinnen/Endempfängern von Nahrungsmittelhilfe und/oder materieller Basisunterstützung im Rahmen der operationellen Programme des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen gemäß Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. Nr. L 103 vom 19.04.2016 S. 13)



s.a:  Liste zur Ergänzung/Festlegung ... gem. VO (EU) 223/2014

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 4,

nach Anhörung des Ausschusses für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Verordnung (EU) Nr. 223/2014 ist die Verwaltungsbehörde eines operationellen Programms für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung (im Folgenden "OP I") verpflichtet, 2017 und 2022 eine strukturierte Umfrage unter Endempfängerinnen/Endempfängern durchzuführen.

(2) Diese strukturierte Umfrage unter Endempfängerinnen/Endempfängern ist eines der für die Evaluierung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (im Folgenden "Hilfsfonds") zu verwendenden Instrumente. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Umfrage von hoher Qualität sind und die Umfrage sinnvoll zur Evaluierung des Hilfsfonds beiträgt, ist es notwendig, ein Muster festzulegen, das es erlaubt, die Daten auf Ebene der Europäischen Union zu aggregieren

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die strukturierte Umfrage unter Endempfängerinnen/Endempfängern gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird anhand des Musters im Anhang durchgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. April 2016

1) ABl. Nr. L 72 vom 12.03.2014 S. 1.

.

Strukturierte Umfrage zum Hilfsfonds - Fragen Anhang

Name der Interviewerin/des Interviewers:

[Vollständiger Name. Falls das Interview von mehreren Personen geführt wird, sind hier alle anzuführen.]

Ort:

[Adresse, an der das Interview durchgeführt wird.]

Organisation:

[Bezeichnung der Partnerorganisation, von der die Endempfängerin/der Endempfänger Unterstützung erhalten hat.]

Datum:

[Datum des Interviews im Format TT/MM/JJJJ]

Uhrzeit:

[Uhrzeit des Interviews im Format hh:mm]

A. Fragen zum Umfang der Unterstützung, die die Endempfänger/innen von der Partnerorganisation erhalten 1

A1. Welche Art von Hilfsfonds-Unterstützung wird den Endempfängerinnen/Endempfängern gewährt und wie häufig?

täglich wöchentlich monatlich anderes Intervall
Lebensmittelpakete1 (bitte angeben)
Mahlzeiten (bitte angeben)
an Kinder verteilte Güter (bitte angeben)
an Obdachlose verteilte Güter (bitte angeben)
Sonstiges (bitte angeben) [Art angeben] [Art angeben] [Art angeben] [Art und Zeitraum angeben]
1) Die Definition dessen, was als "Lebensmittelpaket" gilt, kann auf Ebene der Partnerorganisation/des Vorhabens/der Verwaltungsbehörde festgelegt werden. Größe und Inhalt der Pakete müssen nicht standardisiert sein.

A2. Welche Arten von flankierenden Maßnahmen werden den Endempfängerinnen/Endempfängern angeboten, wenn sie die Hilfsfonds-Unterstützung erhalten?

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(Stand: 11.11.2020)

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