VO (EU) 2016/429
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 1
Gegenstand, Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Ziel
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Geltungsbereich von Teil IV, Teil V und Teil VI
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Gelistete und neu auftretende Seuchen sowie gelistete Arten
Artikel 5 Listen von Seuchen
Artikel 6 Neu auftretende Seuchen
Artikel 7 Bewertungsparameter für die Aufnahme von Seuchen in die Liste
Artikel 8 Listen von Arten
Artikel 9 Seuchenpräventions- und -bekämpfungsbestimmungen, die für die verschiedenen Kategorien von gelisteten Seuchen gelten
Kapitel 3
Zuständigkeiten für die Tiergesundheit
Abschnitt 1
Unternehmer, angehörige der mit Tieren befassten Berufe und Heimtierhalter
Artikel 10 Zuständigkeiten für die Tiergesundheit und Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren
Artikel 11 Kenntnisse über Tiergesundheit
Abschnitt 2
Tierärzte und Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe
Artikel 12 Zuständigkeiten von Tierärzten und Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe
Abschnitt 3
Mitgliedstaaten
Artikel 13 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 14 Übertragung amtlicher Tätigkeiten durch die zuständige Behörde
Artikel 15 Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 4
Laboratorien, Einrichtungen und sonstige natürliche und juristische Personen, die mit Seuchenerregern, Impfstoffen und sonstigen biologischen Erzeugnissen umgehen
Artikel 16 Pflichten von Laboratorien, Einrichtungen und anderen, die mit Seuchenerregern, Impfstoffen und sonstigen biologischen Erzeugnissen umgehen
Artikel 17 Tiergesundheitliche Laboratorien
Teil II
Meldung von Seuchen und Berichterstattung darüber, Überwachung, Tilgungsprogramme, Status "Seuchenfrei"
Kapitel 1
Meldung von Seuchen und Berichterstattung darüber
Artikel 18 Meldung innerhalb der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Meldung innerhalb der Union
Artikel 20 Berichterstattung innerhalb der Union
Artikel 21 Melde- und Berichterstattungsregionen
Artikel 22 Elektronisches Informationssystem für die Meldung von Seuchen und die Berichterstattung darüber innerhalb der Union
Artikel 23 Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Meldung und Berichterstattung innerhalb der Union sowie hinsichtlich des elektronischen Informationssystems
Kapitel 2
Überwachung
Artikel 24 Überwachungspflicht der Unternehmer
Artikel 25 Tiergesundheitsbesuche
Artikel 26 Überwachungspflicht der zuständigen Behörde
Artikel 27 Methodik, Häufigkeit und Intensität der Überwachung
Artikel 28 Überwachungsprogramme in der Union
Artikel 29 Übertragung von Befugnissen
Artikel 30 Durchführungsbefugnisse
Kapitel 3
Tilgungsprogramme
Artikel 31 Obligatorische und optionale Tilgungsprogramme
Artikel 32 Maßnahmen im Rahmen der obligatorischen und der optionalen Tilgungsprogramme
Artikel 33 Inhalt der Anträge auf obligatorische bzw. optionale Tilgungsprogramme, die der Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden
Artikel 34 Berichterstattung
Artikel 35 Durchführungsbefugnisse
Kapitel 4
Status "seuchenfrei"
Artikel 36 Seuchenfreie Mitgliedstaaten und Zonen
Artikel 37 Kompartimente
Artikel 38 Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente
Artikel 39 Übertragung von Befugnissen hinsichtlich des Status "seuchenfrei" von Mitgliedstaaten und Zonen
Artikel 40 Durchführungsbefugnisse
Artikel 41 Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei"
Artikel 42 Aussetzung, Aberkennung und Wiederzuerkennung des Status "seuchenfrei"
Teil III
Bewusstsein für Seuchen, Handlungsbereitschaft und Bekämpfung
Titel I
Bewusstsein für Seuchen und Handlungsbereitschaft
Kapitel 1
Notfallpläne und Simulationen
Artikel 43 Notfallpläne
Artikel 44 Durchführungsbefugnisse für Notfallpläne
Artikel 45 Simulationen
Kapitel 2
Verwendung von Tierarzneimitteln zur Seuchenprävention und -bekämpfung
Artikel 46 Verwendung von Tierarzneimitteln zur Seuchenprävention und -bekämpfung
Artikel 47 Befugnisübertragung hinsichtlich der Verwendung von Tierarzneimitteln
Kapitel 3
Banken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Artikel 48 Einrichtung von Banken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Artikel 49 Zugang zu den Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Artikel 50 Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Artikel 51 Vertraulichkeit der Informationen hinsichtlich der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Artikel 52 Nationale Banken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Titel II
Seuchenbekämpfungsmassnahmen
Kapitel 1
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a
Abschnitt 1
Seuchenbekämpfungsmassnahmen bei verdacht auf eine gelistete Seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 53 Pflichten der Unternehmer und der anderen betreffenden natürlichen und juristischen Personen
Artikel 54 Untersuchungen durch die zuständige Behörde bei Verdacht auf eine gelistete Seuche
Artikel 55 Vorläufige Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
Artikel 56 Überprüfung und Ausdehnung der vorläufigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Abschnitt 2
Epidemiologische Untersuchung
Artikel 57 Epidemiologische Untersuchung
Abschnitt 3
Bestätigung der Seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 58 Amtliche Bestätigung einer gelisteten Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a durch die zuständige Behörde
Artikel 59 Einstellung vorläufiger Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wenn das Auftreten der gelisteten Seuche ausgeschlossen wurde
Abschnitt 4
Seuchenbekämpfungsmassnahmen bei Bestätigung einer seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 60 Von der zuständigen Behörde zu ergreifende unverzügliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 61 Betroffene Betriebe und sonstige Orte
Artikel 62 Epidemiologisch zusammenhängende Betriebe und Orte
Artikel 63 Übertragung von Befugnissen im Zusammenhang mit den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in betreffenden und epidemiologisch zusammenhängenden Betrieben und an sonstigen Orten
Artikel 64 Einrichtung von Sperrzonen durch die zuständige Behörde
Artikel 65 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in einer Sperrzone
Artikel 66 Pflichten der Unternehmer in den Sperrzonen
Artikel 67 Übertragung von Befugnissen betreffend die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen
Artikel 68 Aufrechterhaltung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen und delegierte Rechtsakte
Artikel 69 Notimpfung
Abschnitt 5
Wildlebende Tiere
Artikel 70 Wild lebende Tiere
Abschnitt 6
Zusätzliche Seuchenbekämpfungsmassnahmen der Mitgliedstaaten, Koordination durch die Kommission und vorläufige besondere Seuchenbekämpfungsbestimmungen
Artikel 71 Zusätzliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, Koordination der Maßnahmen und vorläufige besondere Seuchenbekämpfungsbestimmungen betreffend die Abschnitte 1 bis 5 (Artikel 53 bis 70)
Kapitel 2
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b und c
Abschnitt 1
Seuchenbekämpfungsmassnahmen bei Verdacht auf eine Seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 72 Pflichten der Unternehmer und der anderen betreffenden natürlichen und juristischen Personen in Bezug auf gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 73 Untersuchungen durch die zuständige Behörde bei Verdacht auf eine gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 74 Vorläufige Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch die zuständige Behörde für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 75 Überprüfung und Ausdehnung der vorläufigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 76 Pflichten von natürlichen und juristischen Personen und Maßnahmen der zuständigen Behörde bei Verdacht auf gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c
Abschnitt 2
Bestätigung der Seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 77 Amtliche Bestätigung der Seuche durch die zuständige Behörde
Artikel 78 Einstellung der vorläufigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wenn das Auftreten einer Seuche ausgeschlossen wird
Abschnitt 3
Seuchenbekämpfungsmassnahmen bei Bestätigung einer Seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 79 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch die zuständige Behörde für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 80 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch die zuständige Behörde für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c
Abschnitt 4
Wild lebende Tiere
Artikel 81 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b bei wild lebenden Tieren
Artikel 82 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c bei wild lebenden Tieren
Abschnitt 5
Koordination durch die Kommission und vorläufige besondere Seuchenbekämpfungsbestimmungen
Artikel 83 Koordination der Maßnahmen durch die Kommission und vorläufige besondere Bestimmungen betreffend die Abschnitte 1 bis 4
Teil IV
Registrierung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Verbringungen
Titel I
Landtiere, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs von Landtieren
Kapitel 1
Registrierung, Zulassung, Aufzeichnungen und Verzeichnisse
Abschnitt 1
Registrierung von Betrieben und Bestimmten arten von Unternehmern
Artikel 84 Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Betrieben
Artikel 85 Ausnahmen von der Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Betrieben
Artikel 86 Durchführungsbefugnisse betreffend die Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Betrieben
Artikel 87 Registrierungspflicht für Transportunternehmer, die gehaltene Huftiere transportieren, und delegierte Rechtsakte
Artikel 88 Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Transportunternehmer, die gehaltene Huftiere transportieren
Artikel 89 Durchführungsbefugnisse betreffend die Registrierungspflicht für Transportunternehmer
Artikel 90 Registrierungspflicht für Unternehmer, die unabhängig von einem Betrieb Auftriebe durchführen
Artikel 91 Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Unternehmer, die Auftriebe durchführen
Artikel 92 Durchführungsbefugnisse betreffend die Registrierungspflicht für Unternehmer, die Auftriebe durchführen
Artikel 93 Pflichten der zuständigen Behörde betreffend die Registrierung
Abschnitt 2
Zulassung bestimmter Arten von Betrieben
Artikel 94 Zulassung bestimmter Betriebe und delegierte Rechtsakte
Artikel 95 Zulassung des Status geschlossener Betriebe
Artikel 96 Informationspflicht der Unternehmer zur Erlangung der Zulassung und Durchführungsrechtsakte
Artikel 97 Erteilung der Zulassung von Betrieben und Bedingungen dafür sowie delegierte Rechtsakte
Artikel 98 Umfang der Zulassung der Betriebe
Artikel 99 Verfahren für die Erteilung der Zulassung durch die zuständige Behörde
Artikel 100 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Zulassungen durch die zuständige Behörde
Abschnitt 3
Von der zuständigen behörde erstellte Verzeichnisse
Artikel 101 Von der zuständigen Behörde zu führendes Verzeichnis
Abschnitt 4
Führung von Aufzeichnungen
Artikel 102 Pflicht der Unternehmer von Betrieben, ausgenommen Zuchtmaterialbetrieben, zur Führung von Aufzeichnungen
Artikel 103 Pflicht der Zuchtmaterialbetriebe zur Führung von Aufzeichnungen
Artikel 104 Pflichten zur Führung von Aufzeichnungen durch Transportunternehmer
Artikel 105 Pflicht der Unternehmer, die Auftriebe durchführen, zur Führung von Aufzeichnungen
Artikel 106 Übertragung von Befugnissen bezüglich der Führung von Aufzeichnungen
Artikel 107 Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Ausnahmen von den Anforderungen für die Führung von Aufzeichnungen
Kapitel 2
Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von gehaltenen Landtieren und Zuchtmaterial
Abschnitt 1
Gehaltene Landtiere
Artikel 108 Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Einrichtung eines Systems zur Identifizierung und Registrierung gehaltener Landtiere
Artikel 109 Pflicht der Mitgliedstaaten, eine elektronische Datenbank für gehaltene Landtiere einzurichten und zu unterhalten
Artikel 110 Pflicht der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit Identifizierungsdokumenten, Verbringungsdokumenten und sonstige Dokumenten zur Identifizierung und Rückverfolgung gehaltener Landtiere
Artikel 111 Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Mittel zur Identifizierung
Artikel 112 Pflicht der Unternehmer zur Identifizierung gehaltener Rinder
Artikel 113 Pflicht der Unternehmer zur Identifizierung gehaltener Schafe und Ziegen
Artikel 114 Pflicht der Unternehmer zur Identifizierung und Registrierung gehaltener Equiden
Artikel 115 Pflicht der Unternehmer zur Identifizierung und Registrierung gehaltener Schweine
Artikel 116 Ausnahmen in Bezug auf Verbringungen gehaltener Schweine
Artikel 117 Pflicht der Unternehmer zur Identifizierung gehaltener Landtiere, ausgenommen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden
Artikel 118 Übertragung von Befugnissen in Bezug auf Identifizierung und Registrierung
Artikel 119 Übertragung von Befugnissen in Bezug auf Ausnahmen von den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit
Artikel 120 Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit gehaltener Landtiere
Abschnitt 2
Zuchtmaterial
Artikel 121 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial von gehaltenen Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Equiden
Artikel 122 Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial
Artikel 123 Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial
Kapitel 3
Verbringungen von gehaltenen Landtieren innerhalb der Union
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Verbringungen
Artikel 124 Allgemeine Anforderungen an Verbringungen gehaltener Landtiere
Artikel 125 Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Beförderung
Abschnitt 2
Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 126 Allgemeine Anforderungen an Verbringungen gehaltener Landtiere zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 127 Pflichten der Unternehmer am Bestimmungsort
Artikel 128 Verbot von Verbringungen gehaltener Landtiere zum Zweck der Seuchentilgung außerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats
Artikel 129 Allgemeine Anforderungen an Unternehmer bezüglich der Verbringung gehaltener Landtiere, die durch Mitgliedstaaten durchgeführt werden, jedoch zur Ausfuhr aus der Union in Drittländer oder Gebiete bestimmt sind
Abschnitt 3
Spezifische Anforderungen an die Verbringung von Huftieren und Geflügel in andere Mitgliedstaaten
Artikel 130 Verbringung gehaltener Huftiere und gehaltenen Geflügels in andere Mitgliedstaaten
Artikel 131 Übertragung von Befugnissen bezüglich der Verbringung gehaltener Huftiere und gehaltenen Geflügels in andere Mitgliedstaaten
Artikel 132 Gehaltene Huftiere und gehaltenes Geflügel, die/das in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden/wird und zur Schlachtung bestimmt sind/ist
Abschnitt 4
Auftriebe gehaltener Huftiere und gehaltenen Geflügels
Artikel 133 Ausnahme bezüglich Auftrieben
Artikel 134 Anforderungen bezüglich der Seuchenprävention bei Auftrieben
Artikel 135 Übertragung von Befugnissen bezüglich Auftrieben
Abschnitt 5
Verbringungen gehaltener Landtiere, ausgenommen gehaltene Huftiere und gehaltenes Geflügel, in andere Mitgliedstaaten
Artikel 136 Verbringungen gehaltener Landtiere, ausgenommen gehaltene Huftiere und gehaltenes Geflügel, in andere Mitgliedstaaten und delegierte Rechtsakte
Abschnitt 6
Ausnahmen und Ergänzungen von Risikominderungsmassnahmen für Verbringungen gehaltener Landtiere
Artikel 137 Für geschlossene Betriebe bestimmte gehaltene Landtiere und delegierte Rechtsakte
Artikel 138 Verbringungen gehaltener Landtiere zu wissenschaftlichen Zwecken und delegierte Rechtsakte
Artikel 139 Ausnahmen bezüglich der Nutzung zu Freizeitzwecken, Sport- und Kulturveranstaltungen, des Arbeitseinsatzes in Grenznähe und der Weidehaltung
Artikel 140 Übertragung von Befugnissen in Bezug auf Zirkusse, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Freizeitzwecke, Zoos, Heimtierläden, Tierheime und Großhändler
Artikel 141 Durchführungsbefugnis für zeitlich befristete Bestimmungen für Verbringungen spezifischer Arten oder Kategorien gehaltener Landtiere
Artikel 142 Aspekte, die beim Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gemäß diesem Abschnitt zu berücksichtigen sind
Abschnitt 7
Veterinärbescheinigungen
Artikel 143 Pflicht der Unternehmer sicherzustellen, dass den Tieren eine Veterinärbescheinigung beigefügt ist
Artikel 144 Übertragung von Befugnissen bezüglich der Pflicht der Unternehmer sicherzustellen, dass den Tieren eine Veterinärbescheinigung beigefügt ist
Artikel 145 Inhalt der Veterinärbescheinigungen
Artikel 146 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsrechtsakte bezüglich des Inhalts von Veterinärbescheinigungen
Artikel 147 Übertragung von Befugnissen bezüglich spezifischer Arten der Verbringung gehaltener Landtiere
Artikel 148 Pflicht der Unternehmer zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde bei der Ausstellung von Veterinärbescheinigungen
Artikel 149 Zuständigkeit der zuständigen Behörde für die Ausstellung von Veterinärbescheinigungen
Artikel 150 Elektronische Veterinärbescheinigungen
Artikel 151 Eigenerklärung der Unternehmer über Verbringungen in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 8
Meldung von Verbringungen gehaltener Landtiere in andere Mitgliedstaaten
Artikel 152 Pflicht der Unternehmer zur Meldung von Verbringungen gehaltener Landtiere in andere Mitgliedstaaten
Artikel 153 Zuständigkeit der zuständigen Behörden für die Meldung von Verbringungen in andere Mitgliedstaaten
Artikel 154 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsrechtsakte zur Meldung von Verbringungen durch Unternehmer und die zuständige Behörde
Kapitel 4
Verbringungen wild lebender Landtiere
Artikel 155 Wild lebende Landtiere
Artikel 156 Befugnisse bezüglich der Verbringung wild lebender Landtiere
Kapitel 5
Verbringungen von Zuchtmaterial innerhalb der Union
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 157 Allgemeine Vorschriften für die Verbringung von Zuchtmaterial
Artikel 158 Pflichten der Unternehmer am Bestimmungsort
Abschnitt 2
Verbringungen von Zuchtmaterial gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden sowie Zuchtmaterial von Geflügel in andere Mitgliedstaaten
Artikel 159 Pflichten der Unternehmer bei Verbringungen von Zuchtmaterial gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden sowie von Zuchtmaterial von Geflügel in andere Mitgliedstaaten
Artikel 160 Übertragung von Befugnissen bezüglich Verbringungen von Zuchtmaterial gehaltener Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden sowie von Zuchtmaterial von Geflügel in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 3
Veterinärbescheinigungen und Meldung von Verbringungen
Artikel 161 Pflichten der Unternehmer bezüglich Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Zuchtmaterial gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden sowie von Zuchtmaterial von Geflügel und delegierte Rechtsakte
Artikel 162 Inhalt der Veterinärbescheinigungen
Artikel 163 Meldung von Verbringungen von Zuchtmaterial gehaltener Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden sowie von Zuchtmaterial gehaltenen Geflügels in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 4
Verbringungen von Zuchtmaterial gehaltener Landtierarten, ausgenommen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden und Zuchtmaterial von Geflügel, in andere Mitgliedstaaten
Artikel 164 Zuchtmaterial gehaltener Landtiere, ausgenommen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden sowie Zuchtmaterial von Geflügel
Abschnitt 5
Ausnahmen
Artikel 165 Für wissenschaftliche Zwecke bestimmtes Zuchtmaterial und delegierte Rechtsakte
Kapitel 6
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Union
Artikel 166 Allgemeine Pflichten der Unternehmer bezüglich der Tiergesundheit und delegierte Rechtsakte
Artikel 167 Pflichten der Unternehmer bezüglich Veterinärbescheinigungen und delegierte Rechtsakte
Artikel 168 Inhalt der Veterinärbescheinigungen sowie delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 169 Meldung von Verbringungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in andere Mitgliedstaaten
Kapitel 7
Anwendungsbereich nationaler Maßnahmen
Artikel 170 Nationale Maßnahmen bezüglich Seuchenbekämpfung und Verbringungen von Tieren und Zuchtmaterial
Artikel 171 Nationale Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen anderer als der gelisteten Seuchen
Titel II
Wassertiere und von Wassertieren stammende Erzeugnisse tierischen Ursprungs
Kapitel 1
Registrierung, Zulassung, Aufzeichnungen und Verzeichnisse
Abschnitt 1
Registrierung von Aquakulturbetrieben
Artikel 172 Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Aquakulturbetrieben
Artikel 173 Pflichten der zuständigen Behörde hinsichtlich der Registrierung von Aquakulturbetrieben
Artikel 174 Ausnahmen von der Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Aquakulturbetrieben
Artikel 175 Durchführungsbefugnisse betreffend Ausnahmen von der Pflicht zur Registrierung von Aquakulturbetrieben
Abschnitt 2
Zulassung bestimmter Arten von Aquakulturbetrieben
Artikel 176 Zulassung bestimmter Aquakulturbetriebe und delegierte Rechtsakte
Artikel 177 Zulassung von Gruppen von Aquakulturbetrieben durch die zuständige Behörde
Artikel 178 Zulassung eines Betriebs als geschlossener Aquakulturbetrieb
Artikel 179 Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen
Artikel 180 Pflicht der Unternehmer, Informationen bereitzustellen, um eine Zulassung zu erlangen
Artikel 181 Erteilung von Zulassungen, Bedingungen für Zulassungen und delegierte Rechtsakte
Artikel 182 Umfang der Zulassung der Betriebe
Artikel 183 Verfahren für die Erteilung der Zulassung durch die zuständige Behörde
Artikel 184 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Zulassungen durch die zuständige Behörde
Abschnitt 3
Verzeichnis der Aquakulturbetriebe und der Betriebe, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmassnahmen durchführen
Artikel 185 Verzeichnis der Aquakulturbetriebe und der Betriebe, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen
Abschnitt 4
Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
Artikel 186 Pflicht der Unternehmer, die Aquakulturbetriebe betreiben, zur Führung von Aufzeichnungen
Artikel 187 Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen bei Betrieben, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen
Artikel 188 Pflicht der Transportunternehmer zur Führung von Aufzeichnungen
Artikel 189 Übertragung von Befugnissen bezüglich der Führung von Aufzeichnungen
Artikel 190 Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Ausnahmen von den Anforderungen für die Führung von Aufzeichnungen
Kapitel 2
Verbringungen von Wassertieren innerhalb der Union
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für Verbringungen
Artikel 191 Allgemeine Vorschriften für die Verbringung von Wassertieren
Artikel 192 Maßnahmen zur Seuchenprävention bei der Beförderung
Artikel 193 Änderung der vorgesehenen Verwendung
Artikel 194 Pflichten der Unternehmer am Bestimmungsort
Artikel 195 Allgemeine Vorschriften für Verbringungen von Tieren aus Aquakultur, die durch Mitgliedstaaten durchgeführt werden, jedoch zur Ausfuhr aus der Union in Drittländer oder Gebiete bestimmt sind
Abschnitt 2
Wassertiere, die für Aquakulturbetriebe oder zur Freisetzung in offenen Gewässern bestimmt sind
Artikel 196 Anormale Mortalität oder sonstige schwere Krankheitssymptome
Artikel 197 Verbringung von Tieren aus Aquakultur, die für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente bestimmt sind, welche für seuchenfrei erklärt wurden oder einem Tilgungsprogramm unterliegen, sowie delegierte Rechtsakte
Artikel 198 Von den Mitgliedstaaten gewährte Ausnahmen bezüglich der Pflichten der Unternehmer im Hinblick auf die Verbringung von Tieren aus Aquakultur zwischen Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die einem Tilgungsprogramm unterliegen
Artikel 199 Maßnahmen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Freisetzung von Wassertieren in offenen Gewässern
Artikel 200 Verbringung wild lebender Wassertiere, die für Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten bestimmt sind, welche für seuchenfrei erklärt wurden oder einem Tilgungsprogramm unterliegen, sowie delegierte Rechtsakte
Abschnitt 3
Für den Menschlichen Verzehr bestimmte Wassertiere
Artikel 201 Verbringung von lebenden Tieren aus Aquakultur, die für den menschlichen Verzehr in Mitgliedstaaten oder in Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten bestimmt sind, welche für seuchenfrei erklärt wurden oder einem Tilgungsprogramm unterliegen, sowie delegierte Rechtsakte
Artikel 202 Verbringung lebender wild lebender Wassertiere, die für Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten bestimmt sind, welche für seuchenfrei erklärt wurden oder einem Tilgungsprogramm unterliegen, sowie delegierte Rechtsakte
Abschnitt 4
Ausnahmen von den Abschnitten 1 bis 3 (Artikel 191 bis 202) und Zusätzliche Risikominderungsmassnahmen
Artikel 203 Für geschlossene Aquakulturbetriebe bestimmte Wassertiere und delegierte Rechtsakte
Artikel 204 Verbringungen von Wassertieren zu wissenschaftlichen Zwecken und delegierte Rechtsakte
Artikel 205 Andere besondere Verwendungen von Wassertieren, besondere Anforderungen und Ausnahmen sowie Übertragung von Befugnissen
Artikel 206 Durchführungsbefugnis zum Erlass befristeter Bestimmungen über Verbringungen spezifischer Arten oder Kategorien von Wassertieren
Artikel 207 Aspekte, die beim Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gemäß diesem Abschnitt zu berücksichtigen sind
Abschnitt 5
Veterinärbescheinigungen
Artikel 208 Pflicht der Unternehmer, sicherzustellen, dass den Tieren aus Aquakultur eine Veterinärbescheinigung beigefügt ist
Artikel 209 Pflicht der Unternehmer, sicherzustellen, dass sonstigen Wassertieren eine Veterinärbescheinigung beigefügt ist
Artikel 210 Von den Mitgliedstaaten gewährte Ausnahmen für nationale Tiergesundheitsbescheinigungssysteme
Artikel 211 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsrechtsakte hinsichtlich Veterinärbescheinigungen für Wassertiere
Artikel 212 Inhalt der Veterinärbescheinigungen
Artikel 213 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsrechtsakte bezüglich des Inhalts von Veterinärbescheinigungen
Artikel 214 Übertragung von Befugnissen hinsichtlich bestimmter Arten der Verbringung von Wassertieren zum Bestimmungsort
Artikel 215 Pflicht der Unternehmer zur Zusammenarbeit mit den für die Ausstellung von Veterinärbescheinigungen zuständigen Behörden
Artikel 216 Zuständigkeit der zuständigen Behörde für die Ausstellung von Veterinärbescheinigungen und delegierte Rechtsakte
Artikel 217 Elektronische Veterinärbescheinigungen
Artikel 218 Eigenerklärung der Unternehmer über Verbringungen von Tieren aus Aquakultur in andere Mitgliedstaaten und delegierte Rechtsakte
Abschnitt 6
Meldung von Verbringungen von Wassertieren in andere Mitgliedstaaten
Artikel 219 Pflicht der Unternehmer zur Meldung von Verbringungen von Wassertieren in andere Mitgliedstaaten
Artikel 220 Zuständigkeit der zuständigen Behörde für die Meldung von Verbringungen von Wassertieren in andere Mitgliedstaaten
Artikel 221 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsrechtsakte bezüglich der Meldung von Verbringungen von Wassertieren durch die Unternehmer und durch die zuständige Behörde
Kapitel 3
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Wassertieren, ausgenommen lebende Wassertiere, innerhalb der Union
Artikel 222 Allgemeine Pflichten der Unternehmer bezüglich der Tiergesundheit und delegierte Rechtsakte
Artikel 223 Veterinärbescheinigungen und delegierte Rechtsakte
Artikel 224 Inhalt der Veterinärbescheinigungen sowie delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 225 Meldung von Verbringungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in andere Mitgliedstaaten
Kapitel 4
Nationale Maßnahmen
Artikel 226 Nationale Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen anderer als der gelisteten Seuchen
Titel III
Tiere von Arten, die nicht als Land- oder Wassertiere gelten, sowie Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs von solchen anderen Tieren
Artikel 227 Tiergesundheitsanforderungen an andere Tiere sowie an Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs solcher anderen Tiere
Artikel 228 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsrechtsakte bezüglich Tiergesundheitsanforderungen an andere Tiere sowie an Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs von solchen anderen Tieren
Teil V
Eingang in die Union und Ausfuhr
Kapitel 1
Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern und Gebieten in die Union
Abschnitt 1
Anforderungen bezüglich des Eingangs in die Union
Artikel 229 Anforderungen an Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs bezüglich des Eingangs in die Union
Abschnitt 2
Auflistung der Drittländer und Gebiete
Artikel 230 Listen der Drittländer und Gebiete, aus denen der Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zulässig ist, sowie Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte
Artikel 231 In die Listen der Drittländer und Gebiete aufzunehmende Informationen
Artikel 232 Aussetzung und Streichung von Einträgen in der Liste der Drittländer und Gebiete sowie Durchführungsrechtsakte
Abschnitt 3
Zulassung und Listung von Betrieben in Drittländern und Gebieten
Artikel 233 Zulassung und Listung von Betrieben
Abschnitt 4
Eingang von Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union
Artikel 234 Tiergesundheitsanforderungen an den Eingang von Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union
Artikel 235 In delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 hinsichtlich des Eingangs von Tieren in die Union zu berücksichtigende Aspekte
Artikel 236 In delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 236 hinsichtlich des Eingangs von Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zu berücksichtigende Aspekte
Abschnitt 5
Veterinärbescheinigungen, Erklärungen und sonstige Dokumente
Artikel 237 Veterinärbescheinigungen, Erklärungen und sonstige Dokumente für den Eingang in die Union
Artikel 238 Inhalt der Veterinärbescheinigungen
Abschnitt 6
Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen bezüglich bestimmter Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Artikel 239 Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen bezüglich bestimmter Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Kapitel 2
Eingang bestimmter anderer Waren, ausgenommen Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, aus Drittländern und Gebieten in die Union
Artikel 240 Seuchenerreger und delegierte Rechtsakte
Artikel 241 Pflanzenmaterial sowie delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 242 Transportmittel, Ausrüstung, Verpackungsmaterial, Wasser, Futtermittel und Futter für die Beförderung sowie delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel 3
Ausfuhr
Artikel 243 Ausfuhr aus der Union
Teil VI
Verbringungen von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 244 Geltungsbereich von Teil VI
Artikel 245 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 246 Höchstzahl der Heimtiere
Kapitel 2
Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen
Artikel 247 Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu nichtkommerziellen Zwecken
Artikel 248 Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu nichtkommerziellen Zwecken
Kapitel 3
Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat
Artikel 249 Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu nichtkommerziellen Zwecken
Artikel 250 Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu nichtkommerziellen Zwecken
Artikel 251 Ausnahme von den Bedingungen für Verbringungen von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken zwischen bestimmten Ländern und Gebieten
Kapitel 4
Identifizierung und Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen
Artikel 252 Übertragung von Befugnissen bezüglich der Identifizierung von Heimtieren sowie Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen
Artikel 253 Durchführungsrechtsakte bezüglich der Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen
Kapitel 5
Identifizierungsdokumente
Artikel 254 Übertragung von Befugnissen bezüglich der Identifizierungsdokumente
Artikel 255 Durchführungsrechtsakte bezüglich der Identifizierungsdokumente
Kapitel 6
Informationspflichten
Artikel 256 Informationspflichten
Teil VII
Sofortmassnahmen
Abschnitt 1
Sofortmassnahmen hinsichtlich Verbringungen von Tieren und Erzeugnissen innerhalb der Union sowie hinsichtlich Transportmitteln und sonstigen Materialien, die mit solchen Tieren und Erzeugnissen in Berührung gekommen sein können
Artikel 257 Von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet eine gelistete Seuche oder eine neu auftretenden Seuche ausgebrochen ist oder eine Gefahr aufgetreten ist, zu ergreifende Sofortmaßnahmen
Artikel 258 Von einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, der von dem Seuchenausbruch oder der Gefahr betroffen ist, zu ergreifende Maßnahmen
Artikel 259 Sofortmaßnahmen der Kommission
Abschnitt 2
Sofortmassnahmen hinsichtlich Sendungen mit Tieren und Erzeugnissen aus Drittländern und Gebieten sowie hinsichtlich Transportmitteln und sonstigen Materialien, die mit solchen Sendungen in Berührung gekommen sein können
Artikel 260 Von der zuständigen Behörde zu ergreifende Sofortmaßnahmen
Artikel 261 Sofortmaßnahmen der Kommission
Artikel 262 Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Sofortmaßnahmen bei Nichthandeln der Kommission
Teil VIII
Gemeinsame Bestimmungen
Titel I
Verfahrensbestimmungen
Artikel 263 Änderungen des Anhangs III
Artikel 264 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 265 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 266 Ausschussverfahren
Artikel 267 Datenschutz
Titel II
Sanktionen
Artikel 268 Sanktionen
Titel III
Massnahmen der Mitgliedstaaten
Artikel 269 Zusätzliche oder strengere Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Teil IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 270 Aufhebungen
Artikel 271 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 sowie der Richtlinie 2008/71/EG
Artikel 272 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der Aufhebung der Richtlinien 92/66/EWG, 2000/75/EG, 2001/89/EG, 2002/60/EG, 2003/85/EG und 2005/94/EG
Artikel 273 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
Artikel 274 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich des Datums der Annahme bestimmter delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 275 Vorherige Überprüfung und Änderungen des Anhangs II
Artikel 276 Überprüfung
Artikel 277 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
Artikel 278 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
Artikel 279 Bestehende Marktteilnehmer und Betriebe
Artikel 280 Bestehende seuchenfreie Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente und bestehende Überwachungs- und Tilgungsprogramme von Mitgliedstaaten
Artikel 281 - gestrichen -
Artikel 282 Bewertung
Artikel 283 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Heimtierarten
Anhang II Liste der Seuchen
Anhang III Huftierarten
Anhang IV Kriterien für die Anwendung der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Seuchenpräventions- und -Bekämpfungsbestimmungen auf gemäss Artikel 5 gelistete Seuchen
Abschnitt 1
Kriterien für die Anwendung der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a genannten Seuchenpräventions- und -bekämpfungsbestimmungen
Abschnitt 2
Kriterien für die Anwendung der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe B Genannten Seuchenpräventions- und -bekämpfungsbestimmungen
Abschnitt 3
Kriterien für die Anwendung der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe C genannten Seuchenpräventions- und -bekämpfungsbestimmungen
Abschnitt 4
Kriterien für die Anwendung der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe D genannten Seuchenpräventions- und -bekämpfungsbestimmungen
Abschnitt 5
Kriterien für die Anwendung der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe E genannten Seuchenpräventions- und -bekämpfungsbestimmungen
Anhang V Entsprechungstabelle gemäss Artikel 270 Absatz 2
1. Richtlinie 64/432/EWG2. Richtlinie 77/391/EWG
3. Richtlinie 78/52/EWG
4. Richtlinie 80/1095/EWG
5. Richtlinie 82/894/EWG
6. Richtlinie 88/407/EWG
7. Richtlinie 89/556/EWG
8. Richtlinie 90/429/EWG
9. Richtlinie 91/68/EWG
10. Beschluss 91/666/EWG
11. Richtlinie 92/35/EWG
12. Richtlinie 92/65/EWG
13. Richtlinie 92/66/EWG
14. Richtlinie 92/118/EWG
15. Richtlinie 92/119/EWG
16. Beschluss 95/410/EG
17. Richtlinie 2000/75/EG
18. Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
19. Richtlinie 2001/89/EG
20. Richtlinie 2002/60/EG
21. Richtlinie 2002/99/EG
22. Richtlinie 2003/85/EG
23. Verordnung (EG) Nr. 21/2004
24. Richtlinie 2004/68/EG
25. Richtlinie 2005/94/EG
26. Richtlinie 2006/88/EG
27. Richtlinie 2008/71/EG
28. Richtlinie 2009/156/EG
29. Richtlinie 2009/158/EG
30. Verordnung (EG) Nr. 576/2013