VO (EU) 2016/424
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bereitstellung von Teilsystemen und von Sicherheitsbauteilen auf dem Markt
Artikel 5 Inbetriebnahme von Seilbahnen
Artikel 6 Wesentliche Anforderungen
Artikel 7 Freier Warenverkehr mit Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen
Artikel 8 Sicherheitsanalyse und Sicherheitsbericht für geplante Seilbahnen
Artikel 9 Genehmigung von Seilbahnen
Artikel 10 Betrieb von Seilbahnen
Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 11 Pflichten der Hersteller
Artikel 12 Bevollmächtigte
Artikel 13 Verpflichtungen der Einführer
Artikel 14 Verpflichtungen der Händler
Artikel 15 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
Artikel 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III
Konformität von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen
Artikel 17 Konformitätsvermutung für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile
Artikel 18 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 19 EU-Konformitätserklärung
Artikel 20 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 21 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 22 Notifizierung
Artikel 23 Notifizierende Behörden
Artikel 24 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 25 Informationspflichten in Bezug auf die notifizierenden Behörden
Artikel 26 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 27 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen
Artikel 28 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 29 Anträge auf Notifizierung
Artikel 30 Notifizierungsverfahren
Artikel 31 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 32 Änderungen der Notifizierungen
Artikel 33 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
Artikel 34 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 35 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Artikel 36 Informationspflichten der notifizierten Stellen
Artikel 37 Erfahrungsaustausch
Artikel 38 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel V
Überwachung des Unionsmarkts, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Teilsysteme und Sicherheitsbauteile und Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 39 Überwachung des Unionsmarkts und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Teilsysteme und Sicherheitsbauteile
Artikel 40 Verfahren auf nationaler Ebene zur Behandlung von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen, mit denen eine Gefahr verbunden ist
Artikel 41 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 42 Risiko durch konforme Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile
Artikel 43 Formale Nichtkonformität
Kapitel Va
Notfallverfahren
Artikel 43a Anwendung der Notfallverfahren
Artikel 43b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen
Artikel 43c Abweichung von den Konformitätsbewertungsverfahren, die die obligatorische Einschaltung einer notifizierten Stelle erfordern
Artikel 43d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen
Artikel 43e Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Kapitel VI
Ausschussverfahren, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 44 Ausschussverfahren
Artikel 45 Sanktionen
Artikel 46 Übergangsbestimmungen
Artikel 47 Aufhebung
Artikel 48 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Teilsysteme
Anhang II Wesentliche Anforderungen
1. Gegenstand
2. Allgemeine Anforderungen
2.1. Sicherheit von Personen2.2. Sicherheitsgrundsätze
2.3. Berücksichtigung äußerer Umstände
2.4. Bemessung
2.5. Montage
2.6. Ausfallsicherheit der Seilbahn
2.7. Sicherheitseinrichtungen
2.8. Wartungstechnische Erfordernisse
2.9. Beeinträchtigungen durch Emissionen
3. Anforderungen hinsichtlich der Infrastruktur
3.1. Linienführung, Geschwindigkeit, Abstand zwischen den Fahrzeugen
4. Anforderungen hinsichtlich der Seile, der Antriebe und Bremsen sowie der mechanischen und elektrischen Einrichtungen
4.1. Seile und Seilauflagen4.2. Mechanische Einrichtungen
4.3. Steuereinrichtungen
4.4. Kommunikationseinrichtungen
5. Fahrzeuge und Schleppvorrichtungen
6. Einrichtungen für die Fahrgäste und das Betriebspersonal
7. Betriebstechnische Erfordernisse
7.1. Sicherheit
7.2. Sicherheit im Fall einer Betriebsstörung der Seilbahn
7.3. Weitere besondere Sicherheitsvorkehrungen
Anhang III Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile: Modul B: EU-Baumusterprüfung - Baumuster
Anhang IV Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile: Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortung der notifizierten Stelle
5. CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung
8. Bevollmächtigter
Anhang V Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile: Modul F: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils
2. Herstellung
3. Überprüfung
4. Überprüfung der Konformität durch Prüfungen und Erprobung jedes einzelnen Teilsystems oder Sicherheitsbauteils
5. Überprüfung der Konformität mit statistischen Mitteln
6. CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung
8. Bevollmächtigter
Anhang VI Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile: Modul G: Konformitätserklärung auf der Grundlage einer Einzelprüfung
2. Herstellung
3. Prüfung
4. CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung
5. Bevollmächtigter
Anhang VII Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile: Modul H 1: Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortlichkeit der notifizierten Stelle
5. CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung.
8. Bevollmächtigter
Anhang VIII Technische Unterlagen für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile
Anhang IX EU-Konformitätserklärung für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile Nr. ... *