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S.05.01 - Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen 17

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Offenlegung von Informationen für Gruppen.

Dieser Meldebogen ist aus Sicht der Rechnungslegung auszufüllen, d. h.: gemäß den nationalen Rechnungslegungsvorschriften oder den IFRS, sofern diese als nationale Rechnungslegungsvorschriften anerkannt sind, jedoch unter Verwendung der SII-Geschäftsbereiche. Dabei verwenden die Unternehmen den Ansatz und die Bewertungsgrundlage aus dem veröffentlichten Abschluss; ein erneuter Ansatz oder eine erneute Bewertung ist nicht erforderlich, außer im Hinblick auf eine unterschiedliche Klassifizierung von Investmentverträgen und Versicherungsverträgen, soweit diese im Abschluss angewandt wird. In diesen Meldebogen sind alle Versicherungsgeschäfte aufzunehmen, und zwar unabhängig von einer möglicherweise unterschiedlichen Klassifizierung von Investmentverträgen und Versicherungsverträgen im Abschluss.

Dieser Meldebogen bezieht sich nur auf das im konsolidierten Abschluss erfasste Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft.

Element Hinweise
Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen
C0010 bis C0120/R0110 Gebuchte Prämien - brutto - Direktversicherungsgeschäft Definition für gebuchte Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Die "gebuchten Bruttobeiträge" umfassen alle während des Geschäftsjahres für die Versicherungsverträge fällig gewordenen Beiträge aus dem Direktversicherungsgeschäft, unabhängig davon, ob sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf ein späteres Geschäftsjahr beziehen.
C0010 bis C0120/R0120 Gebuchte Prämien - brutto - in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft Definition für gebuchte Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Die "gebuchten Bruttobeiträge" umfassen alle während des Geschäftsjahres für die Versicherungsverträge fällig gewordenen Beiträge aus dem in Rückdeckung übernommenen proportionalen Versicherungsgeschäft, unabhängig davon, ob sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf ein späteres Geschäftsjahr beziehen.
C0130 bis C0160/R0130 Gebuchte Prämien - brutto - in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft Definition für gebuchte Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Die "gebuchten Bruttobeiträge" umfassen alle während des Geschäftsjahres für die Versicherungsverträge fällig gewordenen Beiträge aus dem in Rückdeckung übernommenen nichtproportionalen Versicherungsgeschäft, unabhängig davon, ob sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf ein späteres Geschäftsjahr beziehen.
C0010 bis C0160/R0140 Gebuchte Prämien - Anteil der Rückversicherer Definition für gebuchte Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Die "gebuchten Bruttobeiträge" umfassen alle während des Geschäftsjahres für die Versicherungsverträge an Rückversicherer abgegebenen Beträge, unabhängig davon, ob sich diese Beträge ganz oder teilweise auf ein späteres Geschäftsjahr beziehen.
C0010 bis C0160/R0200 Gebuchte Prämien - netto Definition für gebuchte Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Die "gebuchten Nettobeiträge" stellen die Summe aus dem Direktversicherungsgeschäft und dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft dar, vermindert um den an Rückversicherungsunternehmen abgegebenen Betrag.
C0010 bis C0120/R0210 Verdiente Prämien - brutto - Direktversicherungsgeschäft Definition für verdiente Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Summe der "gebuchten Bruttobeiträge" abzüglich der Veränderung der Brutto-Beitragsüberträge für das Direktversicherungsgeschäft.
C0010 bis C0120/R0220 Verdiente Prämien - brutto - in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft Definition für verdiente Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Summe der "gebuchten Bruttobeiträge" abzüglich der Veränderung der Brutto-Beitragsüberträge für das in Rückdeckung übernommene proportionale Versicherungsgeschäft.
C0130 bis C0160/R0230 Verdiente Prämien - brutto - in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft Definition für verdiente Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Summe der "gebuchten Bruttobeiträge" abzüglich der Veränderung der Brutto-Beitragsüberträge für das in Rückdeckung übernommene nichtproportionale Versicherungsgeschäft.
C0010 bis C0160/R0240 Verdiente Prämien - Anteil der Rückversicherer Definition für verdiente Prämien gemäß Richtlinie 91/674/EWG, sofern anwendbar: Summe des Anteils der Rückversicherer an den "gebuchten Bruttobeiträgen" abzüglich der Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen.
C0010 bis C0160/R0300 Verdiente Prämien - netto

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