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Regelwerk, EU 2015, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2299 der Kommission vom 17. November 2015 zur Änderung der Entscheidung 2009/965/EG in Bezug auf eine aktualisierte Liste der Parameter für die Einstufung der nationalen Vorschriften

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7869)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 324 vom 10.12.2015 S. 15)



Hinweis der Red.: Liste der TSI

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. November 2009 verabschiedete die Kommission die Entscheidung 2009/965/EG 2, die eine Liste der Parameter für die Einstufung der nationalen Vorschriften in dem in Artikel 27 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Referenzdokument enthält.

(2) Auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Eisenbahnagentur (im Folgenden die "Agentur") ist eine Überarbeitung der Liste der Parameter notwendig, um sie mit den geänderten technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ("TSI") über Fahrzeuge, Güterwagen, Lokomotiven und Personenwagen, Lärm, Infrastruktur, Energie, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung, Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung, Telematikanwendungen für den Güter- und Personenverkehr, Sicherheit in Eisenbahntunneln und Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität in Einklang zu bringen.

(3) Um die für die einzelnen Parameter geltenden Anforderungen der geänderten TSI und die entsprechenden nationalen Vorschriften miteinander vergleichen und einander zuordnen zu können, sollte die Liste der Parameter, die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme nicht TSI-konformer Fahrzeuge zu prüfen sind, zum einen mit bestehenden, auf nationalen Vorschriften beruhenden Vereinbarungen kompatibel sein und darauf aufbauen, und zum anderen die geänderten TSI widerspiegeln. Die Liste der Parameter sollte daher aktualisiert werden. Um ein gemeinsames Verständnis und die einheitliche Anwendung der Liste zu gewährleisten, sollten zusätzliche Erläuterungen hinzugefügt werden. Die gemäß der Empfehlung der Agentur (ERA-REC-118-2014/REC) vom 11. November 2014 erarbeitete detaillierte Liste der Parameter sollte als Grundlage für das Referenzdokument nach Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG angenommen werden.

(4) Die Entscheidung 2009/965/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Aus Gründen der Klarheit sollte das Referenzdokument, das in Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG genannt und im Beschluss 2011/155/EU der Kommission 3 beschrieben wird, entsprechend aktualisiert werden.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2009/965/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten und die Europäische Eisenbahnagentur gerichtet.

Er gilt ab dem 1. Januar 2016.

Brüssel, den 17. November 2015

1) ABl. Nr. L 191 vom 18.07.2008 S. 1.

2) Entscheidung 2009/965/EG der Kommission vom 30. November 2009 über das Referenzdokument gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 341 vom 22.12.2009 S. 1).

3) Beschluss 2011/155/EU der Kommission vom 9. März 2011 über die Veröffentlichung und Verwaltung des Referenzdokuments gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 63 vom 10.03.2011 S. 22).

.

Anhang

" Anhang
Liste der Parameter für die Einstufung der nationalen Vorschriften im Referenzdokument gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2008/57/EG

Ref. Parameter Erläuterung
1 Unterlagen
1.1 Allgemeine Unterlagen

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