VO (EU) 2015/1998
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
1. Flughafensicherheit
1.0. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Anforderungen an die Flughafenplanung
1.1.1. Abgrenzungen1.1.2. Sicherheitsbereiche
1.1.3. Sensible Teile der Sicherheitsbereiche
1.2. Zugangskontrolle
1.2.1. Zugang zur Luftseite1.2.2. Zugang zu Sicherheitsbereichen
1.2.3. Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Union und Flughafenausweise
1.2.4. Ergänzende Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Union
1.2.5. Ergänzende Vorschriften für Flughafenausweise
1.2.6. Vorschriften für Fahrzeugausweise
1.2.7. Begleiteter Zugang
1.2.8. Weitere Ausnahmen
1.3. Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen
1.3.1. Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen1.3.2. Ausnahmen und besondere Kontrollverfahren
1.4. Überprüfung von Fahrzeugen
1.4.1. In sensible Teile von Sicherheitsbereichen einfahrende Fahrzeuge1.4.2. In nicht sensible Teile von Sicherheitsbereichen einfahrende Fahrzeuge
1.4.3. Überprüfungsmethoden
1.4.4. Ausnahmen und besondere Überprüfungsverfahren
1.5. Überwachung, Bestreifung und andere physische Kontrollen
1.6. Verbotene Gegenstände
Anlage 1-A Andere Personen als Fluggäste
2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen
3. Sicherheit von Luftfahrzeugen
3.0. Allgemeine Bestimmungen
3.1. Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
3.1.1. Fälle, in denen eine Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung vorzunehmen ist3.1.2. Durchführung einer Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
3.1.3. Informationen zur Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
3.2. Sicherung der Luftfahrzeuge
3.2.1. Sicherung der Luftfahrzeuge - Allgemeines3.2.2. Zusätzliche Sicherung von Luftfahrzeugen mit geschlossenen Außentüren in nicht sensiblen Teilen von Sicherheitsbereichen
Anlage 3-A Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
Anlage 3-B Sicherheit von Luftfahrzeugen
4. Fluggäste und Handgepäck
4.0. Allgemeine Bestimmungen
4.1. Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck
4.1.1. Kontrolle von Fluggästen4.1.2. Kontrolle des Handgepäcks
4.1.3. Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)
4.2. Schutz von Fluggästen und Handgepäck
4.3. Potenziell gefährliche Fluggäste
4.4. Verbotene Gegenstände
Anlage 4-A Anforderungen an Durchsuchungen von Hand
Anlage 4-B Fluggäste und Handgepäck
Anlage 4-C Fluggäste und Handgepäck
5. Aufgegebenes Gepäck
5.0. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks
5.2. Schutz des aufgegebenen Gepäcks
5.3. Zuordnung von aufgegebenem Gepäck
5.3.1. Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks5.3.2. Faktoren außerhalb des Einflusses der Fluggäste
5.3.3. Angemessene Sicherheitskontrollen für unbegleitetes aufgegebenes Gepäck
5.4. Verbotene Gegenstände
Anlage 5-A Aufgegebenes Gepäck
Anlage 5-B Aufgegebenes Gepäck
6. Fracht und Post
6.0. Allgemeine Bestimmungen
6.1. Sicherheitskontrollen - Allgemeine Bestimmungen
6.2. Kontrollen
6.2.1. Kontrolle6.2.2. Ausnahmen von der Kontrolle
6.3. Reglementierte Beauftragte
6.3.1. Zulassung von reglementierten Beauftragten6.3.2. Sicherheitskontrollen, die von reglementierten Beauftragten durchzuführen sind
6.4. Bekannte Versender
6.4.1. Zulassung bekannter Versender6.4.2. Sicherheitskontrollen, die von bekannten Versendern durchzuführen sind
6.5. Zugelassene Transporteure
6.6. Schutz der Fracht und der Postsendungen
6.6.1. Schutz der Fracht und der Postsendungen bei der Beförderung6.6.2. Schutz der Fracht und der Postsendungen bei Abfertigung, Lagerung und Verladung in ein Luftfahrzeug
6.7. Fracht und Post mit hohem Risiko
6.8. Sicherheitsverfahren für aus Drittstaaten in die Union beförderte Fracht und Post
6.8.1. Benennung von Luftfahrtunternehmen6.8.2. EU-Validierung der Luftsicherheit für ACC3
6.8.3. Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post, die aus einem Drittstaat ankommen
6.8.4. Benennung reglementierter Beauftragter und bekannter Versender
6.8.5. Validierung reglementierter Beauftragter und bekannter Versender
6.8.6 Nichteinhaltung der Vorschriften und Entzug der ACC3-, RA3- und KC3-Benennung
6.8.7. Vorabinformationen über Luftfracht vor dem Verladen (PLACI)
Anlage 6-A Verpflichtungserklärung - Reglementierter Beauftragter
Anlage 6-B Leitlinien für bekannte Versender
Anlage 6-C Validierungprüfliste für bekannte Versender
Teil 1
Organisation und Zuständigkeiten
Teil 2
Identifizierbare Luftfracht/Luftpost
Teil 3
Einstellung und Schulung von Personal
Teil 4
Physische Sicherheit
Teil 5
Produktion
Teil 6
Verpackung
Teil 7
Lagerung
Teil 8
Versand
Teil 8A
Sendungen anderen Ursprungs
Teil 9
Transport
Anlage 6-C2 Validierungsprüfliste für die EU-Validierung der Luftsicherheit reglementierter Beauftragter in einem Drittland
Teil 1
Angabe der validierten Stelle und des Validierungsprüfers
Teil 2
Organisation und Zuständigkeiten des reglementierten Beauftragten mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland
Teil 3
Einstellung und Schulung von Personal
Teil 4
Annahmeverfahren
Teil 5
Kontrolle
Teil 6
Fracht und Post mit hohem Risiko
Teil 7
Schutz der gesicherten Luftfracht und Luftpost
Teil 8
Dokumentation
Teil 9
Transport
Teil 10
Einhaltung der Vorschriften
Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen
Anlage 6-C3 Validierungsprüfliste für ACC3
Teil 1
Angabe der validierten Stelle und des Validierungsprüfers
Teil 2
Organisation und Zuständigkeiten des ACC3 am Flughafen
Teil 3
Sicherheitsprogramm des Luftfahrtunternehmens
Teil 4
Einstellung und Schulung von Personal
Teil 5
Annahmeverfahren
Teil 6
Datenbank
Teil 7
Kontrolle
Teil 8
Fracht und Post mit hohem Risiko
Teil 9
Schutz
Teil 10
Begleitdokumentation
Teil 11
Einhaltung der Bestimmungen
Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen
Anlage 6-C4 Validierungsprüfliste für bekannte Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland
Teil 1
Organisation und Zuständigkeiten
Teil 2
Organisation und Zuständigkeiten des bekannten Versenders mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland
Teil 3
Identifizierbare Luftfracht oder Luftpost
Teil 4
Einstellung und Schulung von Personal
Teil 5
Physische Sicherheit
Teil 6
Produktion
Teil 7
Verpackung
Teil 8
Lagerung
Teil 9
Versand
Teil 10
Sendungen anderen Ursprungs
Teil 11
Dokumentation
Teil 12
Transport
Teil 13
Einhaltung der Bestimmungen
Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen
Anlage 6-D Verpflichtungserklärung - Zugelassener Transporteur
Anlag e 6-E Transporteurserklärung
Anlage 6-F Fracht und Post
Anlage 6-G Bestimmungen im Hinblick auf Fracht und Post aus Drittstaaten
Anlage 6-H1 Verpflichtungserklärung - ACC3 mit EU-Validierung der Luftsicherheit
Anlage 6-H2 Verpflichtungserklärung - Reglementierter Beauftragter mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (RA3)
Anlage 6-H3 Verpflichtungserklärung - Bekannter Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (KC3)
Anlage 6-K
Sicherheitsprogramm des zugelassenen Transporteurs
Kapitel 1
Kontaktangaben
Kapitel 2
Personal
Kapitel 3
Beförderung und Schutz von Luftfracht und Luftpost
Kapitel 4
Begrenzte Lagerung/Umladung von Luftfracht und Luftpost
Kapitel 5
Interne Qualitätssicherung durch den zugelassenen Transporteur
Kapitel 6
Bedrohung durch Insider und Sicherheitskultur
Kapitel 7
Anlagen: nationale Anforderungen
Anlage 6-L
Validierungsprüfliste für zugelassene Transporteure
Teil 1
Organisation und Zuständigkeiten
Teil 2
Einstellung und Schulung von Personal
Teil 3
Beförderung
Teil 4
Begrenzte Lagerung/Umladung
Teil 5
Bewertung (und Mitteilung)
7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen
7.0. Allgemeine Bestimmungen
7.1. Post und Material von Luftfahrtunternehmen zur Verladung in Luftfahrzeuge
7.2. Material von Luftfahrtunternehmen für die Fluggast- und Gepäckabfertigung
8. Bordvorräte
8.0. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Sicherheitskontrollen
8.1.1. Sicherheitskontrollen - allgemeine Bestimmungen8.1.2. Kontrolle
8.1.3. Zulassung von reglementierten Lieferanten
8.1.4. Benennung bekannter Lieferanten
8.1.5. Sicherheitskontrollen, die von Luftfahrtunternehmen, reglementierten Lieferanten und bekannten Lieferanten durchzuführen sind
8.2. Schutz von Bordvorräten
8.3. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für zur Verwendung an Bord bestimmte Lieferungen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen und manipulationssicheren Beuteln
Anlage 8-A Verpflichtungserklärung
Anlage 8-B Verpflichtungserklärung
9. Flughafenlieferungen
9.0. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Sicherheitskontrollen
9.1.1. Sicherheitskontrollen - allgemeine Bestimmungen9.1.2. Kontrolle
9.1.3. Benennung bekannter Lieferanten
9.1.4. Sicherheitskontrollen, die von bekannten Lieferanten oder Flughafenbetreibern durchzuführen sind
9.2. Schutz von Flughafenlieferungen
9.3. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für Lieferungen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen und manipulationssicheren Beuteln
Anlage 9-A Verpflichtungserklärung
10. Sicherheitsmaßnahmen während des Flugs
11. Einstellung und Schulung von Personal
11.0. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Einstellung
11.2. Schulung
11.2.1. Allgemeine Schulungsauflagen11.2.2. Basisschulung
11.2.3. Tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
11.2.4. Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal)
11.2.5. Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
11.2.6. Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
11.2.7. Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins
11.3. Zertifizierung oder Zulassung
11.4. Fortbildung
11.5. Qualifikation von Ausbildern
11.6. EU-Validierung der Luftsicherheit
11.6.2. EU-Validierung der Luftsicherheit11.6.3. Zulassungsanforderungen für EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit
11.6.4. Anerkennung und Entzug der Anerkennung von EU-Validierungsprüfern für die Luftsicherheit
11.6.5. Bericht über die EU-Validierung der Luftsicherheit ("Validierungsbericht")
11.7. Gegenseitige Anerkennung der Schulung
Anlage 11-A Erklärung der Unabhängigkeit - EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit
12. Sicherheitsausrüstung
12.0. Allgemeine Bestimmungen und Genehmigungen für Sicherheitsausrüstungen
12.0.1 Allgemeine Bestimmungen
12.0.2 Genehmigung von Sicherheitsausrüstungen
12.0.3 "EU-Stempel"-Kennzeichnung und Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette - Sicherheitsausrüstungen
12.0.4 Aussetzung und Entzug der "EU-Stempel"-Kennzeichnung
12.0.5 Strengere Maßnahmen für Sicherheitsausrüstungen und nationale Genehmigungen
12.1. Metalldetektorschleusen (WTMD)
12.1.1. Allgemeine Grundsätze12.1.2. Standards für WTMD
12.1.3. Zusätzliche Anforderungen für WTMD
12.1.4. Zusätzliche Anforderungen für WTMD in Verbindung mit Schuh-Metalldetektoren (SMD-Geräten)
12.2. Metalldetektor-Handgeräte (HHMD)
12.3. Röntgengeräte
12.4. Sprengstoffdetektoren (EDS-GERÄTE)
12.4.1. Allgemeine Grundsätze
12.4.2. Standards für EDS-Geräte
12.4.3. Anforderungen an die Bildqualität von EDS-Geräten
12.5. Bildprojektion gefährlicher Gegenstände (Threat Image Projection - TIP)
12.5.1. Allgemeine Grundsätze12.5.2. Struktur des Systems zur Bildprojektion gefährlicher Gegenstände (TIP)
12.6. Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte)
12.7. Ausrüstungen für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)
12.7.1. Allgemeine Grundsätze12.7.2. Standards für Flüssigsprengstoff-Detektoren (LEDS-Geräte)
12.7.3. - gestrichen -
12.8. Kontrollverfahren mit Einsatz neuer Technologien
12.9. Sprengstoffspürhunde
12.9.1. Allgemeine Grundsätze12.9.2. Standards für Sprengstoffspürhunde
12.9.3. Schulungsanforderungen
12.9.4. Zulassungsverfahren
12.9.5. Qualitätskontrolle
12.9.6. Kontrollmethodik
12.10. Metalldetektoren (MDE)
12.11. Sicherheitsscanner
12.11.1. Allgemeine Grundsätze12.11.2. Standards für Sicherheitsscanner
12.12. Schuh-Scanner
12.12.1. Allgemeine Grundsätze12.12.2. Standards für SMD-Geräte
12.12.3. Standards für SED-Geräte
12.13. Software für die automatische Erkennung verbotener Gegenstände (APID)
12.13.1. Allgemeine Grundsätze12.13.2. Standards für APID-Software
12.14. Detektoren für explosionsfähige Dämpfe (EVD-Geräte)
12.14.1. Allgemeine Grundsätze