Regelwerk, EU 2015, Chemikalien
VO (EU) 2015/1011
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bedingungen für die Erteilung von Erlaubnissen
Artikel 4 Fälle, in denen keine Erlaubnis erforderlich ist
Artikel 5 Bedingungen für die Registrierung
Artikel 6 Fälle, in denen keine Registrierung erforderlich ist
Artikel 7 Bedingungen für Ausnahmen von bestimmten Anforderungen
Artikel 8 Kriterien für die Bestimmung der legalen Zwecke eines Vorgangs
Artikel 9 Für die Überwachung des Handels erforderliche Informationen
Artikel 10 Bedingungen für die Festlegung der Listen der Bestimmungsländer für Ausfuhren von erfassten Stoffen der Kategorien 2 und 3
Artikel 11 Kriterien für die Festlegung von vereinfachten Verfahren für Vorausfuhrunterrichtungen
Artikel 12 Kriterien für die Festlegung von vereinfachten Verfahren für Ausfuhrgenehmigungen
Artikel 13 Anforderungen für die Angaben über die Anwendung von Überwachungsmaßnahmen
Artikel 14 Aufhebung