Regelwerk, EU 2015

VO (EU) 2015/68
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Anforderungen für Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen
Artikel 3 Einbau und Nachweisanforderungen im Zusammenhang mit der Wirkung der Bremsanlage
Artikel 4 Anforderungen für Konstruktion und Einbau von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen
Artikel 5 Anforderungen für die Prüfung und die Wirkung von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen sowie der damit ausgerüsteten Fahrzeuge
Artikel 6 Anforderungen für die Messung der Ansprechzeit
Artikel 7 Anforderungen für Energiequellen und Energiespeichereinrichtungen von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen sowie für damit ausgerüstete Fahrzeuge
Artikel 8 Anforderungen für Federspeicherbremsen und damit ausgerüstete Fahrzeuge
Artikel 9 Anforderungen für Feststellbremsanlagen mit mechanischer Verriegelung der Bremszylinder
Artikel 10 Alternative Prüfvorschriften für Fahrzeuge, für die Prüfungen vom Typ I, II oder III nicht obligatorisch sind
Artikel 11 Anforderungen für die Prüfungen von Auflaufbremsanlagen, Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sowie von damit ausgerüsteten Fahrzeugen in Bezug auf die Bremsung
Artikel 12 Anforderungen für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb sowie für ihre Bremsvorrichtungen und Bremsanlagen
Artikel 13 Anforderungen für die Sicherheitsaspekte komplexer elektronischer Fahrzeugsteuersysteme
Artikel 14 Anforderungen und Prüfverfahren für Antiblockiervorrichtungen und damit ausgerüstete Fahrzeuge
Artikel 15 Anforderungen für elektronisch gesteuerte Bremsanlagen von Fahrzeugen mit Druckluftbremsanlagen oder mit Datenübertragung über die Stifte 6 und 7 des Steckverbinders nach ISO 7638 sowie für damit ausgerüstete Fahrzeuge
Artikel 16 Anforderungen für Bremsanlagen, die mit Einleitungs-Hydraulikanschlüssen und damit ausgerüsteten Fahrzeuge verbunden werden können
Kapitel III
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 17 Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, selbständigen technischen Einheiten und Bauteilen
Artikel 18 Nationale Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
Kapitel IV
Schlussbestimmung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Anforderungen für Konstruktion und Einbau von Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen
1. Begriffsbestimmungen
2. Anforderungen für Bau und Einbau
2.1. Allgemeines
2.1.1. Bremsbauteile und Teile
2.1.2. Funktionen der Bremsanlage
2.1.3. Die einschlägigen Anforderungen von Anhang II Anlage 1 gelten für Fahrzeuge und ihre Bremsanlagen.
2.1.4. Verbindungen zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen für Druckluftbremsanlagen
2.1.5. Verbindungen zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen mit hydraulischen Bremsanlagen
Abbildung 1
Hydraulische Verbindungsleitungen
2.1.6. Die Schlauch- und Kabelverbindungen zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen gelten als Teil des Anhängefahrzeugs.
2.1.7. Abschalteinrichtungen, die nicht automatisch betätigt werden, sind nicht zulässig.
2.1.8. Druckprüfanschlüsse
2.2. Anforderungen für die Bremsanlagen
2.2.1. Fahrzeuge der Klassen T und C
2.2.2. Fahrzeuge der Klassen R und S
3. Prüfungen
Anhang II Anforderungen für die Prüfung und die Wirkung von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen sowie der damit ausgerüsteten Fahrzeuge
1. Begriffsbestimmungen
2. Bremsprüfungen
2.1. Allgemeines
2.2. Prüfung Typ 0 (normale Prüfung der Bremswirkung bei kalter Bremse)
2.2.1. Allgemeines
2.2.2. Prüfung Typ 0 für Fahrzeuge der Klassen T und C
2.3. Prüfung Typ I (Prüfung des Absinken der Bremswirkung)
2.3.1. Mit wiederholten Bremsungen
2.3.2. Mit andauernder Bremsung
2.3.3. Wirkung bei heißen Bremsen
2.3.4. Prüfung der Freigängigkeit
2.4. Prüfung Typ II (Prüfung des Fahrzeugverhaltens auf langen Gefällestrecken)
2.5. Bremsprüfung Typ III (Prüfung des Absinkens der Bremswirkung) für beladene Fahrzeuge der Klassen
3. Wirkung der Bremsanlagen
3.1. Fahrzeuge der Klassen T und C
3.1.1. Betriebsbremsanlage
3.1.2. Hilfsbremsanlage
3.1.3. Feststellbremsanlage
3.1.4. Restbremswirkung bei Ausfall der Übertragungseinrichtung
3.2. Fahrzeuge der Klassen R und S
3.2.1. Betriebsbremsanlage
3.2.2. Feststellbremsanlage
3.2.3. Selbsttätige Bremsanlage
3.3. Ansprech- und Schwelldauer für Fahrzeuge der Klassen T, C, R und S
Anlage 1 Verteilung der Bremskraft auf die Fahrzeugachsen und Anforderungen zur Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Fahrzeuge der Klassen T, C, R und S
1.2
1.3. Überprüfung des Aufbaus der Bremskraft
2. Symbole
3. Anforderungen für Zugmaschinen der Klasse T
3.1. Zweiachsige Zugmaschinen
3.2. Zugmaschinen mit mehr als zwei Achsen
4. Anforderungen für Anhängefahrzeuge
5. Anforderungen, die bei Ausfall des Bremskraftreglers einzuhalten sind
6. Kennzeichnungen
7. Fahrzeugprüfung
Diagramm 1
Zugmaschinen der Klasse Tb und Deichsel-Anhängefahrzeuge der Klassen R3b, R4b und S2b
Diagramm 2
Zulässiges Verhältnis zwischen der Abbremsung TM/FM zum Druck pm am Kupplungskopf für Zugmaschinen der Klassen T und C mit Druckluft- oder hydraulischen Bremsanlagen
Diagramm 3
Zulässiges Verhältnis zwischen der Abbremsung TR/FR und dem Druck pm am Anschlussstück für Anhängefahrzeuge der Klassen S2, R3 und R4 mit Druckluft- oder hydraulischen Bremsanlagen
Anhang III Anforderungen für die Messung der Ansprech- und Schwelldauer
1. Allgemeine Anforderungen
2. Zugmaschinen mit Druckluftbremsanlagen
3. Zugmaschinen mit hydraulischen Bremsanlagen
4. Anhängefahrzeuge mit Druckluftbremsanlagen
5. Anhängefahrzeuge mit hydraulischen Bremsanlagen
6. Zugmaschinen, deren Betriebsbremsanlage mit Federspeichern ausgerüstet ist
Anlage 1 Beispiel eines pneumatischen Simulators
1. Einstellung des Simulators
2. Prüfung des Anhängers
3. Beispiel eines Simulators für elektrische Steuerleitungen
Anlage 2 Beispiel eines hydraulischen Simulators
1. Anhängefahrzeug-Simulator
1.1. Anhängefahrzeug-Simulator für die Zusatzleitung
1.2. Anhängefahrzeug-Simulator für die Steuerleitung
2. Zugmaschinen-Simulator
Anhang IV Anforderungen für Energiequellen und Energiespeichereinrichtungen von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen sowie für damit ausgerüstete Fahrzeuge
1. Begriffsbestimmungen
A. Druckluftbremsanlagen
1. Größe von Energiespeichereinrichtungen (Energiebehältern)
1.1. Allgemeine Anforderungen
1.2. Fahrzeuge der Klasse T
1.3. Fahrzeuge der Klassen R und S
2. Leistungsfähigkeit der Energiequellen
2.1. Allgemeine Bestimmungen
2.2. Symbole für diesen Abschnitt
2.3. Messbedingungen
2.4. Auswertung der Ergebnisse
2.5. Zusätzliche Prüfung
2.6. Zugmaschinen
3. Druckluft-Prüfanschlüsse
B. Unterdruckbremsanlagen
1. Größe von Energiespeichereinrichtungen (Energiebehältern)
1.1. Allgemeines
1.2. Fahrzeuge der Klassen T und C
1.3. Fahrzeuge der Klassen R1, R2 und S1
2. Leistungsfähigkeit der Energiequellen
2.1. Allgemeines
2.2. Messbedingungen
C. Hydraulische Bremsanlagen mit Energiespeicher
1. Größe von Energiespeichereinrichtungen
1.1. Allgemeines
1.2. Fahrzeuge der Klassen T und C
1.3. Fahrzeuge der Klassen R und S
2. Kapazität der mit Hydraulikflüssigkeit arbeitenden Energiequellen
2.1. Fahrzeuge der Klassen T und C
2.2. Zugmaschinen mit einer hydraulischen Steuerleitung für Anhängefahrzeuge
2.3. Fahrzeuge der Klassen R und S
3. Eigenschaften von Warneinrichtungen
Anhang V Anforderungen für Federspeicherbremsen und damit ausgerüstete Fahrzeuge
1. Bau-, Einbau- und Inspektionsvorschriften
1.1. Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Anforderungen
3. Hilfslöseeinrichtung
Anhang VI Anforderungen für Feststellbremsanlagen mit mechanischer Bremszylinder-Verriegelungseinrichtung
1. Begriffsbestimmungen
2. Anforderungen
Anhang VII Alternative Prüfvorschriften für Fahrzeuge, an denen Prüfungen durchgeführt wurden, die den Prüfungen Typ I, II oder III gleichwertig sind
1. Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Anforderungen
3. Besondere Anforderungen für Anhängefahrzeuge
4. Typgenehmigungsbogen
5. Unterlagen
Anlage 1 Alternativverfahren für Prüfungen Typ I oder Typ III für die Bremsen von Anhängefahrzeugen
1. Allgemeines
2.
2.1. Symbole
3. Prüfverfahren
3.1. Prüfungen auf der Fahrbahn
3.2. Prüfungen auf dem Schwungmassenprüfstand
3.3. Prüfungen auf dem Rollenprüfstand
3.4. Prüfbedingungen (allgemein)
3.5. Prüfverfahren
3.6. Vorschriften über die Wirksamkeit selbsttätiger Nachstelleinrichtungen
3.7. Kennzeichnung
3.8. Prüfungskriterien
3.9. Prüfergebnisse
4. Überprüfung
4.1. Überprüfung von Bauteilen
4.2. Nachprüfung der Energieaufnahme der Bremse
4.3. Nachprüfung der Heißbremswirkung
Anhang VIII Anforderungen für die Prüfungen von Auflaufbremsanlagen, Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sowie von damit ausgerüsteten Fahrzeugen in Bezug auf die Bremsung
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Zeichen
3. Allgemeine Anforderungen
4. Anforderungen an die Auflaufeinrichtungen
5. Prüfungen und Messungen, die an der Auflaufeinrichtung vorzunehmen sind
6. Anforderungen an die Bremsen
7. Prüfungen und Messungen, die an den Bremsen vorzunehmen sind
8. Differenzkraft bei einer Feststellbremsanlage im Falle eines simulierten Gefälles
9. Prüfberichte
10. Kompatibilität der Auflaufeinrichtung mit den Fahrzeugbremsen
11. Allgemeine Bemerkungen
Anlage 1 Erläuternde Abbildungen
Abbildung 1
Für alle Bauarten von Bremsen geltende Zeichen
Abbildung 2
Mechanische Übertragungseinrichtung
Abbildung 3
Hydraulische Übertragungseinrichtung
Abbildung 4
Prüfung an der Bremse
Abbildung 5
Auflaufbremsanlage mit mechanischer Übertragungseinrichtung
Abbildung 5A
Auflaufbremsanlage mit mechanischer Übertragungseinrichtung
Abbildung 6
Mechanische Bremse
Abbildung 7
Hydraulische Bremse
Abbildung 8
Auflaufbremsanlage mit hydraulischer Übertragungseinrichtung
Anhang IX Anforderungen für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb sowie für ihre Bremsvorrichtungen und Bremsanlagen
1. Begriffsbestimmungen
2. Anwendungsbereich
3. Spezialfahrzeuge
4. Klassifizierung der Fahrzeuge
5. Anforderungen
5.1. Allgemeines
5.2. Konstruktive Anforderungen für die Bremsanlagen
5.3. Eigenschaften der Bremsanlagen
6. Bremsprüfungen
6.1. Allgemeines
6.2. Prüfung Typ 0
6.3. Wirkungsprüfungen der Betriebs- und Hilfsbremsanlage (Typ 0)
6.4. Bremsprüfung Typ I (Prüfung des Absinkens der Bremswirkung)
6.5. Feststellbremsanlage
Anhang X Anforderungen für die Sicherheitsaspekte komplexer elektronischer Fahrzeugsteuersysteme
1. Allgemeines
2. Anforderungen
Anhang XI Anforderungen und Prüfverfahren für Bremsanlage mit Antiblockiervorrichtung (ABV) und damit ausgerüstete Fahrzeuge
1. Begriffsbestimmungen
2. Allgemeines
3. Ausführungen von ABV-Bremsanlagen
4. Allgemeine Anforderungen
5. Besondere Vorschriften für Zugmaschinen
5.1. Energieverbrauch
5.2. Kraftschlussausnutzung
5.3. Zusatzprüfungen
6. Spezielle Vorschriften für Anhängefahrzeuge
6.1. Energieverbrauch
6.2. Kraftschlussausnutzung
6.3. Zusatzprüfungen
Anlage 1 Zeichen
Anlage 2 Kraftschlussausnutzung
1. Messverfahren für Zugmaschinen
1.1. Bestimmung des Kraftschlussbeiwerts (k)
1.2. Bestimmung der Kraftschlussausnutzung (e)
2. Messverfahren für Anhängefahrzeuge
2.1. Allgemeines
2.2. Deichsel-Anhängefahrzeuge
2.3. Anhängefahrzeuge mit starrer Deichsel und Anhängefahrzeuge mit Zentralachse
Anlage 3 Bremswirkung auf Oberflächen mit seitenweise unterschiedlichen Kraftschlussbeiwerten
1. Zugmaschinen
2. Anhängefahrzeuge
Anlage 4 Verfahren zur Auswahl der Oberflächen mit niedrigem Kraftschlussbeiwert
Anhang XII Anforderungen für elektronisch gesteuerte Bremsanlagen von Fahrzeugen mit Druckluftbremsanlagen oder mit Datenübertragung über die Stifte 6 und 7 des Steckverbinders nach ISO 7638 sowie für damit ausgerüstete Fahrzeuge
1. Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Anforderungen
3. Spezielle Anforderungen für die Verbindungen zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen bei Druckluftbremsanlagen
4. Spezielle zusätzliche Anforderungen für Betriebsbremsanlagen mit elektrischer Steuer-Übertragungseinrichtung
4.1. Zugmaschinen
4.2. Anhänger
5. Zusätzliche Anforderungen
5.1. Zugmaschinen
5.1.1. Auslösen eines Bremssignals zum Einschalten der Bremsleuchten
5.2. Anhängefahrzeuge
6. Unterdrückung der automatischen Bremsung
Anlage 1 Kompatibilitätsbedingungen zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen hinsichtlich der Datenübertragung nach ISO 11992
1. Allgemeines
Anlage 2 Prüfverfahren zur Bewertung der funktionellen Kompatibilität von Fahrzeugen mit elektrischen Steuerleitungen
1. Allgemeines
2. Zugmaschinen
2.1. Anhängersimulator nach ISO 11992
2.2. Prüfverfahren
3. Anhängefahrzeuge
3.1. Zugfahrzeugsimulator nach ISO 11992
3.2. Prüfverfahren
Anhang XIII Anforderungen für hydraulische Bremssysteme, die mit Einleitungs-Hydraulikanschlüssen verbunden werden können
1. Allgemeines
2. Einleitungs-Hydraulikanschlüsse zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen, die mit hydraulischen Bremsanlagen ausgerüstet sind, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
3. Alternative Anforderungen
Abbildung 1
Verhältnis von Abbremsung TM/PM zum Druck am Kupplungskopf pm
Abbildung 2
Charakteristik des Anhängersimulators je nach zulässiger Höchstmasse
Abbildung 3
Auslegung des Anhängersimulators