Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 1388/2014
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Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Anmeldeschwelle

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Freistellungsvoraussetzungen

Artikel 5 Transparenz der Beihilfen

Artikel 6 Anreizeffekt

Artikel 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten

Artikel 8 Kumulierung

Artikel 9 Veröffentlichung und Informationen

Kapitel II
Monitoring

Artikel 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung

Artikel 11 Berichterstattung

Artikel 11a Ausnahme von den Informations- und Veröffentlichungspflichten

Artikel 12 Monitoring

Kapitel III
Besondere Bestimmungen für einzelne Beihilfegruppen

Abschnitt 1
Nachhaltige Entwicklung der fischerei

Artikel 13 Innovationsbeihilfen

Artikel 14 Beihilfen für Beratungsdienste

Artikel 15 Beihilfen für Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern

Artikel 16 Beihilfen zur Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs

Artikel 17 Beihilfen zur Förderung der Diversifizierung und neuer Einkommensquellen

Artikel 18 Beihilfen für Unternehmensgründungen junger Fischer

Artikel 19 Beihilfen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit

Artikel 20 Beihilfen für Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle

Artikel 21 Beihilfen zur Unterstützung für die Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten

Artikel 22 Beihilfen zur Unterstützung der Planung und der Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und der regionalen Zusammenarbeit

Artikel 23 Beihilfen zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und zur Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes

Artikel 24 Beihilfen für Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze

Artikel 25 Beihilfen für den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen sowie für Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten

Artikel 26 Beihilfen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels

Artikel 27 Beihilfen für Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge

Artikel 28 Beihilfen für Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen

Artikel 29 Beihilfen für Binnenfischerei sowie Fauna und Flora in Binnengewässern

Abschnitt 2
Nachhaltige entwicklung der Aquakultur

Artikel 30 Beihilfen für Innovation in der Aquakultur

Artikel 31 Beihilfen für produktive Investitionen in der Aquakultur

Artikel 32 Beihilfen für Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen

Artikel 33 Beihilfen zur Förderung von Humankapital und Vernetzung im Aquakultursektor

Artikel 34 Beihilfen zur Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen

Artikel 35 Beihilfen zur Förderung neuer Aquakulturproduzenten, die nachhaltige Aquakultur praktizieren

Artikel 36 Beihilfen für die Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur

Artikel 37 Beihilfen für Umweltleistungen erbringende Aquakultur

Artikel 38 Beihilfen für gesundheitspolitische Maßnahmen

Artikel 39 Beihilfen zur Förderung von Tiergesundheit und Tierschutz

Artikel 40 Beihilfen zur Versicherung von Aquakulturbeständen

Abschnitt 3
Massnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung

Artikel 41 Beihilfen für Vermarktungsmaßnahmen

Artikel 42 Beihilfen für die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Abschnitt 4
Andere Beihilfegruppen

Artikel 43 Beihilfen für die Datenerhebung

Artikel 44 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen

Artikel 45 Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß der Richtlinie 2003/96/EG

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 46 Übergangsbestimmungen

Artikel 47 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang I Definition von KMU

Artikel 1 Unternehmen

Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmenskategorien

Artikel 3 Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte berücksichtigte Unternehmenstypen

Artikel 4 Für die Mitarbeiterzahl und die finanziellen Schwellenwerte sowie für den Bezugszeitraum zugrunde zu legende Daten

Artikel 5 Mitarbeiterzahl

Artikel 6 Erstellung der Daten des Unternehmens

Anhang II Informationen über nach dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11

Anhang III