Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 1322/2014
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung

Artikel 3 Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller im Hinblick auf die Bauweise von Fahrzeugen

Artikel 4 Anwendung von UNECE-Regelungen

Artikel 5 Anerkennung von Prüfberichten, die auf der Grundlage von OECD-Kodizes ausgestellt wurden, für die Zwecke der EU-Typgenehmigung

Artikel 6 Regelungen zu Typgenehmigungsverfahren einschließlich der Anforderungen für virtuelle Prüfungen

Artikel 7 Regelungen zur Übereinstimmung der Produktion

Artikel 8 Anforderungen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 9 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (dynamische Prüfung)

Artikel 10 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Zugmaschinen auf Gleisketten)

Artikel 11 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (statische Prüfung)

Artikel 12 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebrachte Überrollschutzstrukturen)

Artikel 13 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)

Artikel 14 Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände

Artikel 15 Anforderungen für die Beifahrersitze

Artikel 16 Anforderungen betreffend die Exposition des Fahrers gegenüber dem Geräuschpegel

Artikel 17 Anforderungen für den Fahrersitz

Artikel 18 Anforderungen für den Betätigungsraum und den Zugang zum Fahrerplatz

Artikel 19 Anforderungen für die Zapfwellen

Artikel 20 Anforderungen für den Schutz von Antriebselementen

Artikel 21 Anforderungen für die Verankerungen der Sicherheitsgurte

Artikel 22 Anforderungen für die Sicherheitsgurte

Artikel 23 Anforderungen für den Schutz gegen das Eindringen von Gegenständen

Artikel 24 Anforderungen für Auspuffanlagen

Artikel 25 Anforderungen für die Betriebsanleitung

Artikel 26 Anforderungen für Bedienungselemente einschließlich der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kontrollsysteme, Notstoppvorrichtungen und selbsttätigen Abstellvorrichtungen

Artikel 27 Anforderungen für den Schutz vor sonstigen mechanischen Gefahren

Artikel 28 Anforderungen für trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen

Artikel 29 Anforderungen für Hinweise, Warnungen und Kennzeichnungen

Artikel 30 Anforderungen für Materialien und Produkte

Artikel 31 Anforderungen für Batterien

Artikel 32 Anforderungen für den Schutz vor gefährlichen Stoffen

Kapitel III
Anforderungen für technische Dienste

Artikel 33 Leistungsnormen und Bewertung technischer Dienste

Artikel 34 Zulässigkeit von Selbstprüfungen

Kapitel IV
Nationale Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

Artikel 35 Nationale Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 35a Übergangsbestimmungen

Artikel 36 Änderungen von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013

Artikel 37 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Anwendung von UNECE-Regelungen

Anhang II Anerkennung von Prüfberichten, die auf der Grundlage von OECE-Kodizes ausgestellt wurden, für die Zwecke der EU-Typgenehmigung

Anhang III Regelungen zu Typgenehmigungsverfahren einschließlich der Anforderungen für virtuelle Prüfungen

III. 1. Typgenehmigungsverfahren

III. 2. Kombination technischer Spezifikationen

III. 3. Besondere Bestimmungen

III. 4. Verfahren für die Mehrstufen-EU-Typgenehmigung

III. 4.1. Allgemeines

III. 4.2. Verfahren

III. 5. Bedingungen, unter denen virtuelle Prüfungen durchzuführen sind, und Anforderungen, bei denen virtuelle Prüfverfahren angewandt werden können

III. 5.1. Ziele und Anwendungsbereich

III. 5.2. Liste von Anforderungen, bei denen virtuelle Prüfverfahren angewandt werden können

III. Tabelle 1: Liste von Anforderungen, bei denen virtuelle Prüfverfahren angewandt werden können

III. 6. Bedingungen, unter denen virtuelle Prüfungen durchzuführen sind

III. 6.1. Prüfschema für virtuelle Prüfungen

III. 6.2. Grundlagen der Computersimulation und -berechnung

III. 6.2.1. Mathematisches Modell

III. 6.2.2. Validierungsverfahren für das mathematische Modell

III. 6.2.3. Dokumentation

III. 6.2.4. Werkzeuge und Unterstützung

III. 6.2.7. Genehmigungsverfahren bei Einsatz virtueller Prüfungen

III. 6.2.8. Prüfbericht bei Einsatz virtueller Prüfungen

III. 7. Validierungsverfahren für virtuelle Prüfungen

III. Abbildung 1 Ablaufdiagramm des Validierungsverfahrens für virtuelle Prüflingen

Anhang IV Regelungen zur Übereinstimmung der Produktion

IV. 1. Begriffsbestimmungen

IV. 2. Zweck

IV. 3. Anfangsbewertung

IV. 4. Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte

IV. 5. Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung

Anhang V Anforderungen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

V. 1. Begriffsbestimmung

V. 2. Einhaltung der Anforderungen für den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme und Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens

V. 3. Gebühren für den Zugang

V. 4. Ersatzteile, Diagnose- und Prüfgeräte

V. 5. Mehrstufen-Typgenehmigung

V. 6. Hersteller kleiner Serien

V. 7. Übereinstimmung mit den Vorsdniften über den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen

V. 8. Informationsanfordeningen fiir die Gewährung des Zugangs zu nicht gesicherten Fahrzeugbereichen für unabhängige Marktteilnehmer

V. 9. Informationsanfordeningen fiir die Gewähnmg des Zugangs zu gesicherten Fahrzeugbereichen fiir unD abhängige Marktteilnehmer

V. Anlage 1 Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatttr- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen

V.1. 1. Einleitung

V.1. 2. Anforderungen

Anlage 2 Informationen, auf deren Grundlage generische Diagnosegeräte entwickelt werden können

V.2. 1. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen

V.2. 1.1. Informationen über das Kommunikationsprotokoll

V.2. 1.2. Prüfling und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen

V.2. 1.3. Für die Reparatur erforderliche Daten

Anhang VI Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (dynamische Prüfung)

VI. A. Allgemeine Bestimmung

VI. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Dynamische Prüfung)

VI. 1. Begriffsbestimmungen

VI. 1.1. [Entfällt]

VI. 1.2. Überrollschutzstrukturen (ROPS)

VI. 1.3. Spurweite

VI. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Radmittelebene

VI. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"

VI. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine

VI. 1.4. Radstand

VI. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

VI. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)

VI. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

VI. 1.6. Freiraumzone

VI. 1.6.1. Bezugsebene

VI. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz

VI. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerplatz

VI. 1.6.4. Zusätzliche Sitze

VI. 1.7. Masse ohne Ballast

VI. 1.8. Zulässige Messtoleranzen

VI. 1.9. Symbole

VI. 2. Anwendungsbereich

VI. 3. Vorschriften und Hinweise

VI. 3.1. Allgemeine Regelungen

VI. 3.2. Gerät und Prüfbedingungen

VI. 3.3. Schlagprüfungen

VI. 3.3.1. Schlag von hinten (Abbildungen 3.2.a und 3.2.b)

VI. Tabelle 3.1 Reifendruck

VI. 3.3.2. Schlag von vorn (Abbildungen 3.3.a und 3.3.b)

VI. 3.3.3. Seitlicher Schlag (Abbildung 3.4)

VI. 3.4. Druckprüfungen

VI. 3.4.1. Druckprüfung hinten (Abbildungen 3.6.a und 3.6.b).

VI. 3.4.2. Druckprüfung vorn (Abbildungen 3.6.a und 3.6.b)

VI. 3.5. Abnahmebedingungen

VI. 3.6. Erweiterung auf andere Zugmaschinenepen

VI. 3.6.1. [Entfällt]

VI. 3.6.2. Technische Erweiterung

VI. 3.6.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen

VI. 3.6.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen

VI. 3.7. [Entfällt]

VI. 3.8. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

VI. Tabelle 3.2 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)

VI. 3.9. [Entfällt]

VI. Abbildung 3.1 Pendelgewicht mit tragenden Ketten oder Drahtseilen
(Abmessungen in mm)

VI. Abbildung 3.2 Verfahren für die Schlagprüfling hinten

VI. Abbildung 3.2.a Schutzkabine

VI. Abbildung 3.2.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VI. Abbildung 3.3 Verfahren für die Schlagprüfung vorn

VI. Abbildung 3.3.a Schutzkabine

VI. Abbildung 3.3.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VI. Abbildung 3.4 Verfahren für die seitliche Schlagprüfling

VI. Abbildung 3.5 Beispiel einer Vorrichtung für die Druckprüfungen

VI. Abbildung 3.6 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn und hinten

VI. Abbildung 3.6.a Schutzkabine

VI. Abbildung 3.6.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VI. Abbildung 3.7 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn, wenn der vordere Teil der vollen Druckbelastung nicht standhält

VI. Abbildung 3.7.a Schutzkabine

VI. Abbildung 3.7.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VI. Tabelle 3.3 Abmessungen der Freiraumzone

VI. Abbildung 3.8 Freiraumzone

VI. Abbildung 3.9 Freiraumzone

VI. Abbildung 3.9.a Seitenansicht Schnitt in der Bezugsebene

VI. Abbildung 3.9.b Hinter- oder Vorderansicht

VI. Abbildung 3.10 Freiraumzone für Zugmaschine mit umkehrbarem Sitz und Steuerrad

VI. Abbildung 3.10.a Schutzkabine

VI. Abbildung 3.10.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VI. Abbildung 3.11 Beispiel eines Gerätes zur Messung der elastischen Verformung

Anhang VII Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Zugmaschinen auf Gleisketten)

VII. A. Allgemeine Bestimmung

VII. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Zugmaschinen auf Gleisketten)

VII. 1. Begriffsbestimmungen

VII. 1.1. [Entfällt]

VII. 1.2. Überrollschutzstrukturen (ROPS)

VII. 1.3. Spurweite

VII. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Mittelebene der Gleiskette

VII. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"

VII. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine

VII. 1.4. Schutzstruktur

VII. 1.5. Zugmaschinenrahmen

VII. 1.6. Verbund Schutzstruktur-Zugmaschinenrahmen

VII. 1.7. Grundplatte

VII. 1.8. Sitz-Index-Punkt (SIP)

VII. 1.9. Verformungsgrenzbereich (DLV)

VII. 1.10. Senkrechte Bezugsebene

VII. 1.11. Seitliche simulierte Grundebene

VII. 1.12. Vertikale simulierte Bodenebene

VII. 1.13. Masse ohne Ballast

VII. 1.14. Zulässige Messtoleranzen

VII. 1.15. Symbole

VII. 2. Anwendungsbereich

VII. 3. Vorschriften und Hinweise

VII. 3.1. Allgemeine Regelungen

VII. 3.2. Prüfeinrichtung

VII. 3.2.1. Verformungsgrenzbereich

VII. 3.2.2. Freiraumzone und Sicherheitsebene

VII. 3.2.3. Prüfung am hinteren festen Element

VII. 3.2.4. Verspannungen

VII. 3.2.5. Messgeräte

VII. 3.2.6. Vorrichtungen für das Aufbringen der Belastung

VII. 3.3. Prüfbedingungen

VII. 3.4. Prüfverfahren

VII. 3.4.1. Allgemeines

VII. 3.4.2. Seitliche Belastung

VII. 3.4.3. Senkrechte Belastung

VII. 3.4.4. Belastung in Längsrichtung

VII. 3.5. Abnahmebedingungen

VII. 3.5.1. Allgemeines

VII. 3.5.2. Anforderungen für die Kraft und Energie bei der seitlichen Belastung, für die Kraft bei der senkrechten Belastung und für die Kraft bei der Belastung in Längsrichtung

VII. 3.6. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

VII. 3.6.1. [Entfällt]

VII. 3.6.2. Technische Erweiterung

VII. 3.6.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen

VII. 3.6.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen

VII. 3.7. [Entfällt]

VII. 3.8. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

VII. Tabelle 8.1 Kraft- und Energiegleichungen

VII. Tabelle 8.2 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)

VII. Abbildung 8.1 Gerät zur Bestimmung des Sitz-Index-Punktes (SIP)

VII. Abbildung 8.2 Eindringen der senkrechten simulierten Bodenebene in den DLV

VII. Abbildung 8.3 Verformungsgrenzbereich (DLV)

VII. Abbildung 8.4 Vorn angebrachte Schutzstruktur mit zwei Pfosten, Seitenansicht

VII. Abbildung 8.5 Vorn angebrachte Schutzstruktur mit zwei Pfosten, Hinteransicht

VII. Abbildung 8.6 Typische Vorrichtung zur Befestigung der Schutzstruktur am Zugmaschinenrahmen

VII. Abbildung 8.7 Typische Vorrichtung für die seitliche Belastung der Schutzstruktur

VII. Abbildung 8.8 Typische Vorrichtung zur Befestigung des Zugmaschinenrahmens und zum Aufbringen der senkrechten Belastung

VII. Abbildung 8.9 Typische Vorrichtung für das Aufbringen der senkrechten Belastung auf die Schutzstruktur

VII. Abbildung 8.10 Beispiel einer Vorrichtung für die Druckprüfung

VII. Abbildung 8.11 Lage des Kantholzes für die Druckprüfungen vorn und hinten, Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen

VII. Abbildung 8.11.a Schutzkabine

VII. Abbildung 8.11.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VII. Abbildung 8.12 Lage des Kantholzes für die Druckprüfungen vorn, wenn der vordere Teil der vollen Druckbelastung nicht standhält

VII. Abbildung 8.12.a Schutzkabine

VII. Abbildung 8.12.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VII.Abbildungen 8.13 und 8.14 Strukturen mit vier Pfosten Vorrichtungen zur Lastverteilung, seitliche Belastung

VII. Abbildung 8.15 Struktur mit mehr als vier Pfosten

VII. Abbildung 8.16 Struktur mit zwei Pfosten

VII. Abbildung 8.17 Kraft-Verformungs-Kurve für Belastungsprüfungen

VII. Abbildung 8.18 Punkt zur Aufbringung der Belastung in Längsrichtung

VII. Abbildung 8.19 Anwendung des Verformungsgrenzbereichs (DLV) - Bestimmung der seitlichen simulierten Bodenebene

VII. Abbildung 8.20 Zulässige Drehung des oberen Teils des DLV um die Achse der Anbringungsstelle des Sitzes (LA)

Anhang VIII Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (statische Prüfung)

VIII. A. Allgemeine Bestimmung

VIII. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Statische Prüfung)

VIII. 1. Begriffsbestimmungen

VIII. 1.1. [Entfällt]

VIII. 1.2. Überrollschutzstruktur (ROPS)

VIII. 1.3. Spurweite

VIII. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Mittelebene des Rades oder der Gleiskette

VIII. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"

VIII. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine

VIII. 1.4. Radstand

VIII. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

VIII. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)

VIII. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

VIII. 1.6. Freiraumzone

VIII. 1.6.1. Bezugsebene für Sitz und Lenkrad

VIII. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz

VIII. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerplatz

VIII. 1.6.4. Zusätzliche Sitze

VIII. 1.7. Masse

VIII. 1.7.1. Masse ohne Ballast

VIII. 1.7.2. Zulässige Höchstmasse

VIII. 1.7.3. Bezugsmasse

VIII. 1.7.4. Massenverhältnis

VIII. 1.8. Zulässige Messtoleranzen

VIII. 1.9. Symbole

VIII. 2. Anwendungsbereich

VIII. 3. Vorschriften und Hinweise

VIII. 3.1. Allgemeine Regelungen

VIII. 3.2. Prüfeinrichtung

VIII. 3.2.1. Waagerechte Belastungsprüfungen (Anlage 1, Abbildungen 4.1 bis 4.5)

VIII. 3.2.2. Druckprüfungen (Abbildungen 4.6 bis 4.8)

VIII. 3.3. Prüfbedingungen

VIII. 3.4. Reihenfolge der Prüfungen

VIII. 3.4.1. Belastung in Längsrichtung

VIII. 3.4.2. Erste Druckprüfung

VIII. 3.4.3. Seitliche Belastung

VIII. 3.4.4. Zweite Druckprüfung

VIII. 3.4.5. Zweite Belastung in Längsrichtung

VIII. 3.5. Waagerechte Belastungsprüfungen von hinten, vorn und von der Seite

VIII. 3.5.1. Allgemeine Bestimmungen

VIII. 3.5.2. Belastung in Längsrichtung (Anlage 1, Abbildungen 4.1 und 4.2)

VIII. 3.5.3. Seitliche Belastung (Abbildungen 4.4 und 4.5)

VIII. 3.6. Druckprüfungen

VIII. 3.6.1. Druckprüfung hinten (Abbildungen 4.6 und 4.7.a bis 4.7.e)

VIII. 3.6.2. Druckprüfungen vorn (Abbildungen 4.6 bis 4.8)

VIII. 3.7. Zweite Prüfung mit Belastung in Längsrichtung

VIII. 3.8. Abnahmebedingungen

VIII. 3.9. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

VIII. 3.9.1. [Entfällt]

VIII. 3.9.2. Technische Erweiterung

VIII. 3.9.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen

VIII. 3.9.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen

VIII. 3.10. [Entfällt]

VIII. 3.11. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

VIII. Tabelle 4.1 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)

VIII. 3.12. [Entfällt]

VIII. Abbildung 4.1 Lastaufbringung vorn und hinten Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.1.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.1.a Schutzkabine

VIII. Abbildung 4.2 Aufbringung der Belastung in Längsrichtung

VIII. Abbildung 4.3 Beispiele für "W" für ROPS mit gekrümmten Elementen

VIII. Abbildung 4.3.a ROPS mit vier Pfosten

VIII. Abbildung 4.3.b ROPS mit zwei Pfosten

VIII. Abbildung 4.4 Seitliche Belastung (Seitenansicht), Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.4.a Schutzkabine

VIII. Abbildung 4.4.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.5 Seitliche Belastung (Hinteransicht)

VIII. Abbildung 4.6 Beispiel einer Vorrichtung für die Druckprüfung

VIII. Abbildung 4.7 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn und hinten, Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.7.a Druckprüfung hinten

VIII. Abbildung 4.7.b Druckprüfung vorn

VIII. Abbildung 4.7.c Druckprüfung des hinteren Überrollbügels

VIII. Abbildung 4.7.d Schutzkabine

VIII. Abbildung 4.7.e Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.8 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn, wenn der vordere Teil der vollen Druckbelastung nicht standhält

VIII. Abbildung 4.8.a Schutzkabine

VIII. Abbildung 4.8.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.9

VIII. Abbildung 4.10

VIII. Tabelle 4.2 Abmessungen der Freiraumzone

VIII. Abbildung 4.11 Freiraumzone

VIII. Abbildung 4.12 Freiraumzone

VIII. Abbildung 4.12.a Seitenansicht Schnitt in der Bezugsebene

VIII. Abbildung 4.12.b Hinter- oder Vorderansicht

VIII. Abbildung 4.13 Freiraumzone für Zugmaschine mit umkehrbarem Sitz und Steuerrad Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.13.a Schutzkabine

VIII. Abbildung 4.13.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen

VIII. Abbildung 4.14 Kraft-Verformungs-Kurve

VIII. Abbildung 4.15 Kraft-Verformungs-Kurve

VIII. Abbildung 4.16 Kraft-Verformungs-Kurve

Anhang IX Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebrachte Überrollschutzstrukturen)

IX. A. Allgemeine Bestimmungen

IX. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebrachte Überrollschutzstrukturen)

IX. 1. Begriffsbestimmungen

IX. 1.1. [Entfällt]

IX. 1.2. Überrollschutzstrukturen (ROPS)

IX. 1.3. Spurweite

IX. 1.3.1. Vorläufige Begriffsbestimmungen: Mittelebene des Rades oder der Gleiskette

IX. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"

IX. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine

IX. 1.4. Radstand

IX. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

IX. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)

IX. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

IX. 1.6. Freiraumzone

IX. 1.6.1. Vertikale Bezugsebene und -linie

IX. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz.

IX. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerstand

IX. 1.6.4. Zusätzliche Sitze

IX. 1.7. Masse

IX. 1.7.1. Masse ohne Ballast/Leermasse

IX. 1.7.2. Zulässige Höchstmasse

IX. 1.7.3. Bezugsmasse

IX. 1.7.4. Massenverhältnis

IX. 1.8. Zulässige Messtoleranzen

IX. 1.9. Symbole

IX. 2. Anwendungsbereich

IX. B1. Statisches Prüfverfahren

IX. 3. Vorschriften und Hinweise

IX. 3.1.Vorbedingungen für die Festigkeitsprüfungen

IX. 3.1.1. Durchführung von zwei Vorprüfungen

IX. 3.1.2. Vorbereitung der Vorprüfungen

IX. 3.1.3. Kippsicherheitsprüfung

IX. 3.1.4. Nichtweiterrollprüfung

IX. 3.1.4.1. Allgemeine Bemerkungen

IX. 3.1.4.2. Nachweis des Nichtweiterrollens durch Umsturzversuch

IX. 3.1.4.3. Rechnerischer Nachweis des Nichtweiterrollens

IX. 3.1.5. Messmethoden

IX. 3.1.5.1. Horizontaler Abstand des Schwerpunkts von der Hinterachse (L3) oder der Vorderachse (L2)

IX. 3.1.5.2. Höhe der Hinter- (D3) und Vorderreifen (D2) bzw. der hinteren und vorderen Gleisketten

IX. 3.1.5.3 Horizontaler Abstand des Schwerpunkts vom vorderen Schnittpunkt der Schutzstruktur (L6)

IX. 3.1.5.4. Breite der Schutzstruktur (B6)

IX. 3.1.5.5. Höhe der Schutzstruktur (H6)

IX. 3.1.5.6 Höhe der Motorhaube (H7)

IX. 3.1.5.7. Breite der Motorhaube (B7)

IX. 3.1.5.8 Horizontaler Abstand des Schwerpunkts von der vorderen Ecke der Motorhaube (L7)

IX. 3.1.5.9. Höhe des Vorderachsdrehpunkts (H0)

IX. 3.1.5.10. Spurweite der Hinterachse (S)

IX. 3.1.5.11 Breite der Hinterreifen oder hinteren Gleisketten

IX. 3.1.5.12. Pendelwinkel der Vorderachse (D0)

IX. 3.1.5.13 Masse der Zugmaschine

IX. 3.2. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine

IX. 3.2.1. Allgemeine Anforderungen

IX. 3.2.1.1. Zweck der Prüfung

IX. 3.2.1.2 Prüfmethoden

IX. 3.2.1.3. Allgemeine Regeln für die Vorbereitung der Prüfungen

IX. 3.2.2. Prüfungen

IX. 3.2.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem statischen Verfahren

IX. 3.2.2.2. Allgemeine Vorschriften

IX. 3.2.3. Annahmekriterien

IX. 3.2.4. [Entfällt]

IX. 3.2.5. Prüfaufbau und -ausrüstung

IX. 3.2.5.1. Gerät für statische Prüfungen

IX. 3.2.5.2. Gerät zur Messung der von der Schutzstruktur absorbierten Energie

IX. 3.2.5.3. Verankerung der Zugmaschine am Boden

IX. 3.2.5.4. Vorrichtung für die Druckprüfung

IX. 3.2.5.5 Sonstige Messgeräte

IX. 3.3. Statisches Prüfverfahren

IX. 3.3.1. Belastungs- und Druckprüfungen

IX. 3.3.1.1. Belastung hinten

IX. 3.3.1.2. Belastung vorn

IX. 3.3.1.3. Seitliche Belastung

IX. 3.3.1.4. Druckprüfung hinten

IX. 3.3.1.5. Druckprüfung vorn

IX. 3.3.1.6. Zusätzliche Überlastprüfung (Abbildungen 6.14 bis 6.16)

IX. 3.3.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen

IX. 3.3.2. Durchzuführende Messungen

IX. 3.3.2.1. Brüche und Risse

IX. 3.3.2.2 Eindringen in die Freiraumzone

IX. 3.3.2.3. Prüfungen am hinteren festen Element

IX. 3.3.2.4. Elastische Verformung bei seitlicher Belastung

IX. 3.3.2.5 Bleibende Verformung

IX. 3.4. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

IX. 3.4.1. [Entfällt]

IX. 3.4.2. Technische Erweiterung

IX. 3.4.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen

IX. 3.4.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen

IX. 3.5. [Entfällt]

IX. 3.6. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

IX. Tabelle 6.1 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)

IX. 3.7. [Entfällt]

IX. Abbildung 6.1 Freiraumzone

IX. Abbildung 6.1.a Seitenansicht

IX. Abbildung 6.1.b Rückansicht

IX. Abbildung 6.1.c Draufsicht

IX. Abbildung 6.2 Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Sitz und Steuerrad

IX. Abbildung 6.3 Flussdiagramm zur Bestimmung des Weiterrollverhaltens einer seitlich umstürzenden Zugmaschine mit einer vorn angebrachten Überrollschutzstruktur (ROPS)

IX. Abbildung 6.4 Vorrichtung für die Prüfung der Nichtüberschlageigenschaften auf einer geneigten Ebene mit einem Gefälle 1/1,5

IX. Abbildung 6.5 Notwendige Daten für die Berechnung des Umstürzens einer Zugmaschine mit räumlichem Rollverhalten

IX.Abbildungen 6.6.a, 6.6.b, 6.6.c Horizontaler Abstand des Schwerpunkts vom vorderen Schnittpunkt der Schutzstruktur (L6)

IX. Abbildung 6.7 Bestimmung der Aufschlagpunkte zur Messung der Breite der Schutzstruktur (B6) und der Höhe der Motorhaube (H7)

IX. Abbildung 6.8 Höhe des Vorderachsdrehpunkts (H0)

IX. Abbildung 6.9 Spurweite der Hinterachse (S) und Breite der Hinterradreifen (B0)

IX. Abbildung 6.10 Beispiel einer Druckprüfungsvorrichtung

IX. Abbildung 6.11 Beispiel eines Gerätes zur Messung der elastischen Verformung

IX. Abbildung 6.12 Simulierte Bodenlinie

IX. Abbildung 6.13 Mindestbreite des hinteren starren Teils

IX. Abbildung 6.14 Kraft-Verformungs-Kurve

IX. Abbildung 6.15 Kraft-Verformungs-Kurve

IX. Abbildung 6.16 Kraft-Verformungs-Kurve

IX. B2 "Dynamisches" Prüfverfahren als Alternative

IX. 4. Vorschriften und Hinweise

IX. 4.1. Vorbedingungen für die Festigkeitsprüfungen

IX. 4.2. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine

IX. 4.2.1. Allgemeine Vorschriften

IX. 4.2.2. Prüfungen

IX. 4.2.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem dynamischen Verfahren

IX. 4.2.2.2. Allgemeine Vorschriften

IX. 4.2.3. Annahmekriterien

IX. 4.2.4. [Entfällt]

IX. 4.2.5. Geräte und Vorrichtungen für dynamische Prüfungen

IX. 4.2.5.1. Pendelgewicht

IX. 4.2.5.2. Halterung des Pendels

IX. 4.2.5.3 Verspannungen

IX. 4.2.5.4. Kantholz zum Blockieren der Räder

IX. 4.2.5.5. Abstützungen und Verspannungen für Zugmaschinen mit Knicklenkung

IX. 4.2.5.6. Reifendruck und Reifenverformung

IX. 4.2.5.7. Vorrichtung für die Druckprüfung

IX. 4.2.5.8 Messvorrichtungen

IX. 4.3. Dynamisches Prüfverfahren

IX. 4.3.1. Schlag- und Druckprüfungen

IX. 4.3.1.1. Schlag von hinten

IX. 4.3.1.2. Schlag von vorn

IX. 4.3.1.3. Schlagprüfung seitlich

IX. 4.3.1.4. Druckprüfung hinten

IX. 4.3.1.5 Druckprüfung vorn

IX. 4.3.1.6. Zusätzliche Schlagprüfungen

IX. 4.3.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen

IX. 4.3.2. Durchzuführende Messungen

IX. 4.3.2.1. Brüche und Risse

IX. 4.3.2.2. Eindringen in die Freiraumzone

IX. 4.3.2.3. Prüfungen am hinteren festen Element

IX. 4.3.2.4. Elastische Verformung (bei seitlichem Aufschlag)

IX. 4.3.2.5 Bleibende Verformung

IX. 4.4. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

IX. 4.5. [Entfällt]

IX. 4.6. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

IX. 4.7. [Entfällt]

IX. Abbildung 6.26 Pendelgewicht mit tragenden Ketten oder Drahtseilen

IX. Abbildung 6.27 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung hinten)

IX. Abbildung 6.28 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung vorn)

IX. Abbildung 6.29 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (seitliche Schlagprüfung)

IX. B3 Leistungsanforderungen für einklappbare ROPS

IX. 5.1. Anwendungsbereich

IX. 5.2. Erläuterung der bei der Durchführung der Untersuchung verwendeten Begriffe:

IX. 5.3. Handbetätigte einklappbare ROPS

IX. 5.3.1. Vorbedingungen für die Prüfung

IX. 5.3.2. Prüfverfahren

IX. 5.3.3. Abnahmebedingung

IX. 5.3.3.1. Anforderung für die Kraft

IX. Tabelle 6.2 Zulässige Kräfte

IX. 5.3.3.2. Zusätzliche Anforderung

IX. 5.4. Hand-Verriegelungseinrichtung

IX. 5.5. Vorprügung automatischer Verriegelungssysteme

IX. Abbildung 6.20 Griffbereich

IX. Abbildung 6.21 Zugängliche Bereiche

IX. Abbildung 6.22 Rahmen der zugänglichen Bereiche

IX. Abbildung 6.23 Zugänglicher Teil des Griffbereichs

IX. Abbildung 6.24 Punkte, an denen die Einhaltung der Anforderungen zur Kraft zu messen ist

IX. B4 Anforderungen für virtuelle Prüfungen

IX. Example 6.1 The tilting continues

IX. Example 6.2 The rolling stops

IX. Example 6.3 The rolling stops

IX. Example 6.4 The rolling stops

IX. Example 6.5 The tilting continues

IX. Example 6.6 The tilting continues

IX. Example 6.7 Method of calculation not feasible

IX. Example 6.8 The rolling stops

IX. Example 6.9 The tilting continues

IX. Example 6.10 The tilting continues

IX. Example 6.11 The rolling stops

Anhang X Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)

X. A. Allgemeine Bestimmungen

X. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)

X. 1. Begriffsbestimmungen

X. 1.1. [Entfällt]

X. 1.2. Überrollschutzstruktur (ROPS)

X. 1.3. Spurweite

X. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Mittelebene des Rades oder der Gleiskette

X. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"

X. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine

X. 1.4. Radstand

X. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

X. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)

X. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke

X. 1.6. Freiraumzone

X. 1.6.1. Bezugsebene

X. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz.

X. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerstand

X. 1.6.4. Zusätzliche Sitze

X. 1.7. Masse

X. 1.7.1. Masse ohne Ballast/Leermasse

X. 1.7.2. Zulässige Höchstmasse

X. 1.7.3. Bezugsmasse

X. 1.7.4. Massenverhältnis

X. 1.8. Zulässige Messtoleranzen

X. 1.9. Symbole

X. 2. Anwendungsbereich

X. B1 Statisches Prüfverfahren

X. 3. Vorschriften und Hinweise

X. 3.1. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine

X. 3.1.1. Allgemeine Anforderungen

X. 3.1.1.1. Zweck der Prüfung

X. 3.1.1.2 Prüfmethoden

X. 3.1.1.3. Allgemeine Regeln für die Vorbereitung der Prüfungen

X. 3.1.2. Prüfungen

X. 3.1.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem statischen Verfahren

X. 3.1.2.2. Allgemeine Anforderungen

X. 3.1.3. Annahmekriterien

X. 3.1.4. [Entfällt]

X. 3.1.5. Prüfaufbau und -ausrüstung

X. 3.1.5.1. Gerät für statische Prüfungen

X. 3.1.5.2. Gerät zur Messung der von der Schutzstruktur absorbierten Energie

X. 3.1.5.3. Verankerung der Zugmaschine am Boden

X. 3.1.5.4. Vorrichtung für die Druckprüfung

X. 3.1.5.5 Sonstige Messgeräte

X. 3.2. Statisches Prüfverfahren

X. 3.2.1. Belastungs- und Druckprüfungen

X. 3.2.1.1. Belastung hinten

X. 3.2.1.2. Belastung vorn

X. 3.2.1.3. Seitliche Belastung

X. 3.2.1.4. Druckprüfung hinten

X. 3.2.1.5. Druckprüfung vorn

X. 3.2.1.6. Zusätzliche Überlastprüfung (Abbildungen 7.5 bis 7.7)

X. 3.2.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen

X. 3.2.2. Durchzuführende Messungen

X. 3.2.2.1. Brüche und Risse

X. 3.2.2.2 Eindringen in die Freiraumzone

X. 3.2.2.3. Elastische Verformung bei seitlicher Belastung

X. 3.2.2.4 Bleibende Verformung

X. 3.3. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

X. 3.3.1. [Entfällt]

X. 3.3.2. Technische Erweiterung

X. 3.3.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen

X. 3.3.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen

X. 3.4. [Entfällt]

X. 3.5. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

X. Tabelle 7.1 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)

X. 3.6. [Entfällt]

X. Abbildung 7.1 Freiraumzone

X. Abbildung 7.1.a Seitenansicht

X. Abbildung 7.1.b Rückansicht

X. Abbildung 7.1.c Draufsicht

X. Abbildung 7.2.a Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Sitz:

X. Abbildung 7.2.b Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Sitz:

X. Abbildung 7.3 Beispiel einer Druckprüfungsvorrichtung

X. Abbildung 7.4 Beispiel eines Gerätes zur Messung der elastischen Verformung

X. Abbildung 7.5 Kraft-Verformungs-Kurve

X. Abbildung 7.6 Kraft-Verformungs-Kurve

X. Abbildung 7.7 Kraft-Verformungs-Kurve

X. B2. Dynamisches Prüfverfahren als Alternative

X. 4. Vorschriften und Hinweise

X. 4.1. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine

X. 4.1.1. Allgemeine Anforderungen

X. 4.1.2. Prüfungen

X. 4.1.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem dynamischen Verfahren

X. 4.1.2.2. Allgemeine Anforderungen

X. 4.1.3. Annahmekriterien

X. 4.1.4. [Entfällt]

X. 4.1.5. Geräte und Vorrichtungen für dynamische Prüfungen

X. 4.1.5.1. Pendelgewicht

X. 4.1.5.2. Halterung des Pendels

X. 4.1.5.3 Verspannungen

X. 4.1.5.4. Kantholz zum Blockieren der Räder

X. 4.1.5.5. Abstützungen und Verspannungen für Zugmaschinen mit Knicklenkung

X. 4.1.5.6. Reifendruck und Reifenverformung

X. 4.1.5.7. Vorrichtung für die Druckprüfung

X. 4.1.5.8 Messvorrichtungen

X. 4.2. Dynamisches Prüfverfahren

X. 4.2.1. Schlag- und Druckprüfungen

X. 4.2.1.1. Schlag von hinten

X. 4.2.1.2. Schlag von vorn

X. 4.2.1.3. Schlagprüfung seitlich

X. 4.2.1.4. Druckprüfung hinten

X. 4.2.1.5 Druckprüfung vorn

X. 4.2.1.6. Zusätzliche Schlagprüfungen

X. 4.2.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen

X. 4.2.2. Durchzuführende Messungen

X. 4.2.2.1. Brüche und Risse

X. 4.2.2.2. Eindringen in die Freiraumzone

X. 4.2.2.3. Elastische Verformung (bei seitlichem Aufschlag)

X. 4.2.2.4 Bleibende Verformung

X. 4.3. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

X. 4.4. [Entfällt]

X. 4.5. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

X. Abbildung 7.18 Pendelgewicht mit tragenden Ketten oder Drahtseilen

X. Abbildung 7.19 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung hinten)

X. Abbildung 7.20 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung vorn)

X. Abbildung 7.21 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (seitliche Schlagprüfung)

X. B3 Leistungsanforderungen an klappbare Überrollschutzstrukturen

X. 5.1. Geltungsbereich

X. 5.2. Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Begriffsbestimmungen:

X. 5.3. Handbetätigte klappbare ROPS

X. 5.3.1. Vorbedingungen für die Prüfung

X. 5.3.1.1. Griffbereich

X. 5.3.1.2. Zugängliche Bereiche

X. 5.3.1.3. Standfläche

X. 5.3.1.4. Prüfbedingungen

X. 5.3.2. Prüfverfahren

X. 5.3.3. Abnahmebedingung

X. 5.3.3.1. Anforderung an die Kraft

X. Tabelle 7.2 Zulässige Kräfte

X. 5.3.3.2. Zusätzliche Anforderungen

X. 5.4. Hand-Verriegelungseinrichtung

X. 5.5. Vorprüfung automatischer Verriegelungssysteme

X. Abbildung 7.8a, 7.8b und 7.9

X. Abbildung 7.10

X. Abbildung 7.11

X. Abbildung 7.12 und 7.13

X.Abbildung 7.14 und 7.15

X.Abbildung 7.16

Anhang XI Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände

XI. A. Allgemeine Bestimmung

XI. B. Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände von Fahrzeugen der Klassen T und C, die für forstwirtschaftliche Zwecke ausgerüstet sind

XI. C. Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände sonstiger mit solchen Strukturen ausgestatteter Fahrzeuge der Klassen T und C

XI. 1. Begriffsbestimmungen

XI. 1.1. [Entfällt]

XI. 1.2. Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände (Falling Objects Protective Structures, FOPS)

XI. 1.3. Sicherheitszone

XI. 1.3.1. Freiraumzone

XI. 1.3.2. Verformungsgrenzbereich (DLV)

XI. 1.3.3. Oberer Bereich der Sicherheitszone

XI. 1.4. Zulässige Messtoleranzen

XI. 2. Anwendungsbereich

XI. 3. Vorschriften und Hinweise

XI. 3.1. Allgemeine Bestimmunge

XI. 3.2. Prüfvorrichtung und Verfahren

XI. 3.2.1. Prüfvorrichtung

XI. Tabelle 10.1 Energieintensität, Sicherheitszone und Auswahl des Gegenstandes für die Fallprüfung

XI. 3.2.2. Verfahren

XI. 3.3. Leistungsanforderungen

XI. 3.4. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen

XI. 3.4.1. [Entfällt]

XI. 3.4.2. Technische Erweiterung

XI. 3.4.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen

XI. 3.4.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen

XI. 3.5. [Entfällt]

XI. 3.6. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen

XI. Tabelle 10.2 Schlagenergie - Mindestanforderungen des Kerbschlagbiegeversuchs nach Charpy (V-Kerbe) für Material von Schutzstrukturen bei Prüfkörpertemperaturen von - 20 °C und - 30 °C

XI. Abbildung 10.1 Aufschlagspunkt in Bezug auf die Freiraumzone

XI. Abbildung 10.2 Aufschlagpunkte für die Fallprüfung bezogen auf den DLV

XI. Abbildung 10.3 Mindestprüfanordnung für FOPS
Schutzstruktur, an den normalen Anbringungsstellen starr mit dem Prüfstand verbunden

XI. Abbildung 10.4 Prüfanordnung für am Fahrgestell befestigte FOPS

XI. Abbildung 10.4.a Befestigung durch Verbindungs-/ Befestigungselemente

XI. Abbildung 10.4.b Befestigung durch Aufhängungsbauteile

Anhang XII Anforderungen für die Beifahrersitze

Anhang XIII Anforderungen für die Exposition des Fahrers gegenüber dem Geräuschpegel

XIII. 1. Allgemeine Vorschriften

XIII. 1.1. Maßeinheit

XIII. 1.2. Grenzwerte für den Geräuschpegel

XIII. 1.3. Messgerät

XIII. 2. Prüfverfahren 1

XIII. 2.1. Messbedingungen

XIII. 2.2. Messverfahren

XIII. 2.3. Inhalt des Berichts

XIII. 2.4. Beurteilungskriterien

XIII. 3. Prüfverfahren 2

XIII. 3.1. Messbedingungen

XIII. 3.2. Messverfahren

XIII. 3.3. Inhalt des Berichts

XIII. 3.4. Beurteilungskriterien

Anhang XIV Anforderungen für den Fahrersitz

XIV. 1. Begriffsbestimmungen

XIV. 2. Allgemeine Vorschriften

XIV. 3. Spezifische Anforderungen

XIV. 3.1. Abmessungen der Sitzfläche

XIV. 3.2. Lage und Neigung der Rückenlehne

XIV. 3.3. Neigung der Sitzfläche

XIV. 3.4. Sitzverstellung (siehe Abbildung 1)

XIV. Abbildung 1 Besondere Anforderungen für den Fahrersitz

XIV. 3.5. Prüfung der Sitze

XIV. 3.5.1. Bestimmung der Federkennlinien und Anpassung des Einstellbereichs an das Gewicht des Fahrers

XIV. 3.5.2. Feststellung der Seitenstabilität

XIV. 3.5.3. Prüfung der vertikalen Schwingungseigenschaften

XIV. 3.5.3.1. Schwingungsprüfstand

XIV. 3.5.3.2. Prüfung auf genormter Versuchsstrecke

XIV. 3.5.3.3. Vorschriften für die Prüfung auf der Versuchsstrecke und auf dem Prüfstand

XIV. 3.5.3.3.1 Masse des Fahrers

XIV. 3.5.3.3.2 Lage des Beschleunigungsgebers

XIV. 3.5.3.3.3 Messung der Schwingungsbeschleunigung

XIV. 3.5.3.3.4 Magnetbandregistriergerät oder elektronisches Datenerfassungssystem

XIV. 3.5.3.3.5 Schwingungsmessgerät

XIV. 3.5.3.3.6 Kalibrierung

XIV. 3.5.3.3.7 Auswertung der Schwingungsprüfungen

XIV. 3.5.4. Schwingungsprüfung der Sitze entsprechend ihrer Verwendung

XIV. 3.5.5. Verfahren zur Bestimmung der bewerteten Schwingungsbeschleunigung der Sitze für Zugmaschinen der Klasse A

XIV. 3.5.6. Verfahren zur Bestimmung der bewerteten Schwingungsbeschleunigung bei Sitzen für Zugmaschinen der Klasse B

XIV. 3.5.7. Prüfung zur Ermittlung der Dämpfungseigenschaften im Resonanzbereich.

XIV. 4. Zusätzliche Bedingungen für die EU-Bauteil-Typgenehmigung eines Sitzes

XIV. Anlage 1 Bestimmung der Federkennlinien und des Einstellbereiches (Nummer 3.5.1)

XIV. Anlage 2 Prüfung auf einer genormten Versuchsstrecke

XIV. Anlage 3 Sollwertsignale zur Prüfung von Führersitzen für Zugmaschinen der Klasse A, Gewichtsklasse II, auf dem Schwingungsprüfstand (Nummer 3.5.3.1.1)

XIV. Anlage 4a Sollwertsignale zur Prüfung von Führersitzen für Zugmaschinen der Klasse A, Gewichtsklasse II, auf dem Schwingungsprüfstand (Nummer 3.5.3.1.1)

XIV. Anlage 4b Sollwertsignale zur Prüfung von Fahrersitzen für Zugmaschinen der Klasse A, Gewichtsklasse III (Nummer 3.5.3.1.1)

XIV. Anlage 5 Prüfstand (Nummer 3.5.3.1); Ausführungsbeispiel

XIV. Anlage 6 Merkmale des Filters des Schwingungsmessgeräts (Nummer 3.5.3.3.5)

XIV. Anlage 7 Vorschriften für den Anbau des Fahrersitzes für die EU-Typgenehmigung einer Zugmaschine

XIV. Anlage 8 Vorrichtung zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)

XIV.8. 1. Vorrichtung zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)

XIV.8. 2. Verfahren zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)

XIV.8. 2.1. Platzierung des Sitzes

XIV.8. Abbildung 1 Vorrichtung zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)

XIV.8. Abbildung 2 Vorrichtung in Messposition

Anhang XV Anforderungen betreffend den Betätigungsraum und den Zugang zum Fahrerplatz

XV. 1. Begriffsbestimmung

XV. 2. Betätigungsraum

XV. 3. Zugang zum Fahrersitz (Ein- und Ausstiege)

XV. 4. Zugang zu anderen Positionen als der Fahrposition

XV. 5. Türen und Fenster

XV. 6. Notausstiege

XV. 6.1. Anzahl der Notausgänge

XV. Anlage 1 Abbildungen

XV.1. Abbildung 1

XV.1. Abbildung 2

XV.1. Abbildung 3

XV.1. Abbildung 4

XV.1. Abbildung 5 Abmessungen einer Trittstufe, die am Tragrahmen einer Gleisketten-Zugmaschine angebracht ist (Quelle: EN ISO 2867:2006)

XV.1. Abbildung 6

XV.1. Abbildung 7 Mindestabmessungen des Betätigungsraums in Zugmaschinen der Klassen T2/C2 und T4.1/C4.1

Anhang XVI Anforderungen für die Zapfwellen

XVI. 1. Anforderungen für hintere Zapfwellen

XVI. Tabelle 1: Anwendung von Normen für hintere Zapfwellen der einzelnen Zugmaschinenklassen

XVI. 2. Anforderungen für vordere Zapfwellen

Anhang XVII Anforderungen betreffend den Schutz von Antriebselementen

XVII. 1. Begriffsbestimmungen

XVII. 2. Allgemeine Anforderungen

XVII. 3. Sicherheitsabstände zur Vermeidung einer Berührung mit den Gefahrstellen

XVII. 3.2. Sicherung von Gefahrenstellen

XVII. 3.2.1. Hinaufreichen

XVII. Abbildung 1

XVII. 3.2.2. Hinunterreichen, Hinüberreichen

XVII. Abbildung 2

XVII. Tabelle 1

XVII. 3.2.3. Herumreichen

XVII. Tabelle 2

XVII. 3.2.4. Hineinreichen, Hindurchreichen

XVII. Tabelle 3: Sicherheitsabstände in mm bei länglichen Öffnungen mit parallelen Seiten

XVII. Tabelle 4: Sicherheitsabstände in mm bei quadratischen oder kreisförmigen Öffnungen

XVII. 3.2.5. Sicherheitsabstände an Quetschstellen

XVII. Tabelle 5

XVII. 3.2.6. Betätigungseinrichtungen

XVII. 3.2.7. Gestänge für den hinteren Dreipunkt-Kraftheber

XVII. Abbildung 3

XVII. Abbildung 4

XVII. 3.2.8. Gestänge für den vorderen Dreipunk-Kraftheber

XVII. 3.2.9. Fahrersitz und Umgebung

XVII. Abbildung 5

XVII. 3.2.10. Beifahrersitz (sofern vorhanden)

XVII. Abbildung 6

XVII. 3.2.11. Zugmaschinen der Klassen T2/C2, T4.1/C4.1 und T4.3/C4.3

XVII. Abbildung 7

XVII. 3.2.12. Lenkung und Pendelachse

XVII. 3.2.13. Gelenkwellen

XVII. 3.2.14. Freiraum bei Radabdeckungen

XVII. Abbildung 8

XVII. Tabelle 6

XVII. 4. Festigkeitsanforderungen für Schutzeinrichtungen

XVII. 5. Motorhaube

XVII. 6. Heiße Oberflächen

Anhang XVIII Anforderungen hinsichtlich der Verankerungen der Sicherheitsgurte

XVIII. A. Allgemeine Anforderungen

XVIII. B. Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitsgurtverankerungen (anstelle der Anforderungen in den Punkten B und D)

XVIII. 1. Anwendungsbereich

XVIII. 2. Erläuterung von Begriffen, die bei der Leistungsprüfung benutzt werden

XVIII. 3. Prüfverfahren

XVIII. 3.1. Vorwärtsbelastung

XVIII. 3.2. Rückwärtsbelastung

XVIII. 3.3. Kraft zum Öffnen des Sicherheitsgurtschlosses (wenn vom Hersteller vorgeschrieben)

XVIII. 3.4. Prüfergebnis

XVIII. Abbildung 1 Vorrichtung zur Anbringung einer Kraft

XVIII. Abbildung 2 Nach oben und vorne gerichtete Lastaufbringung

XVIII. Abbildung 3 Nach oben und hinten gerichtete Lastaufbringung

XVIII. C. Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitsgurtverankerungen (anstelle der Anforderungen in den Punkten B und D)

XVIII. D. Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitsgurtverankerungen (anstelle der Anforderungen in den Punkten B und C)

Anhang XIX Anforderungen hinsichtlich der Sicherheitsgurte

Anhang XX Anforderungen betreffend den Schutz gegen das Eindringen von Gegenständen

Anhang XXI Anforderungen hinsichtlich der Auspuffanlage

XXI. 1. Begriffsbestimmungen

XXI. 2. Allgemeine Anforderungen

XXI. 3. Zugmaschinen der Klassen T2/C2 und T4.1/C4.1

XXI. Abbildung 1

Anhang XXII Anforderungen für die Betriebsanleitung

XXII. 3. Zusätzliche Angaben über das An- und Abkuppeln sowie Betreiben von angebauten Maschinen, Anhängern und austauschbaren gezogenen Maschinen

XXII. 4. Erklärung zum Geräuschpegel

XXII. 5. Erklärung zum Schwingungsverhalten

XXII. 6. Betriebsarten

XXII. 6.1. Frontlader

XXII. 6.2. Einsatz in der Forstwirtschaft

XXII. 6.3. Feldspritzgeräte (Schutz von gefährlichen Stoffen)

Anhang XXIII Anforderungen hinsichtlich der Bedienungselemente einschließlich der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kontrollsysteme, Notstoppvorrichtungen und selbsttätigen Abstellvorrichtungen

XXIII. 1. Allgemeine Anforderungen

XXIII. 2. Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen

XXIII. 3. Sicheres Anlassen des Motors

XXIII. 4. Abschalteinrichtung des Motors

XXIII. 5. Betätigungseinrichtung der Differentialsperre

XXIII. 6. Betätigungseinrichtung des Dreipunkt-Krafthebers

XXIII. 6.2.1. Hauptbetätigungseinrichtungen

XXIII. 6.2.2. Außen liegende Betätigungseinrichtungen

XXIII. 6.2.3. Zugmaschinen der Klassen T2/C2 und T4.1/C4.1

XXIII. 7. Betätigungseinrichtungen der Zapfwelle

XXIII. 8. Ventil-Fernbetätigungseinrichtungen

XXIII. 9. Fahreranwesenheitskontrolle (FAK)

XXIII. 9.1. Fahreranwesenheitskontrolle in Verbindung mit der Feststellbremse

XXIII. 9.2. Fahreranwesenheitskontrolle für die Zapfwelle

XXIII. 10. Spurführungssystem

XXIII. 11. Komplexe elektronische Fahrzeugsteuersysteme

XXIII. 12. Virtuelle Endgeräte

XXIII. Anlage 1 Abbildungen

XXIII.1. Abbildung 1 Hinterer Gefahrenbereich für die Anordnung der Fernbetätigungseinrichtungen für den Dreipunkt-Kraftheber, die Zapfwelle und das Ventil (drei mögliche Anbringungsorte: A, B oder C)

XXIII.1. Abbildung 2

XXIII.1. Abbildung 3 Fläche ohne Zugang zu den Betätigungseinrichtungen der hinteren Zapfwelle und des hinteren Dreipunkt-Krafthebers, die von den senkrechten durch die Innenkanten der Kotflügel verlaufenden Ebenen begrenzt wird

XXIII.1. Abbildung 4 Beispiel für die Anordnung der außen liegenden Betätigungseinrichtungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

XXIII. Anlage 2 Komplexe elektronische Fahrzeugsteuersysteme, die die Vorschriften des Anhangs 6 der UNECE-Regelung Nr. 79 erfüllen müssen

Anhang XXIV Anforderungen für den Schutz vor sonstigen mechanischen Gefahren

XXIV. 1. Verlegung und Kennzeichnung von Hydraulikschlauchleitungen

XXIV. 2. Anhänger der Klasse R mit Kippfunktion (Stützen für Instandhaltung und Wartung)

XXIV. 2.5. Mechanische Stützen

XXIV. 2.6. Hydraulische Sperrvorrichtungen

XXIV. 3. Raue Oberflächen und scharfe Kanten

XXIV. 4. Schmierstellen

Anhang XXV Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen

XXV. 1. Fahrzeuge der Klassen T und C

XXV. 2. Fahrzeuge der Klassen R und S

Anhang XXVI Anforderungen für Hinweise, Warnungen und Kennzeichnungen

XXVI. 1. Symbole

XXVI. 2. Bildzeichen

XXVI. 3. Hydraulische Kupplungen

XXVI. 4. Wagenheber-Ansatzpunkte

XXVI. 5. Zusätzliche Warnsignale für die Bremsfunktion

Anhang XXVII Anforderungen für Materialien und Produkte

XXVII. 1. Ölbehälter und Kühlanlagen

XXVII. 2. Brenngeschwindigkeit des Kabinenmaterials

Anhang XXVIII Anforderungen hinsichtlich der Batterien

XXVIII. Abbildung 1 Bildzeichen zur Kennzeichnung des Batterieschalters gemäß den Codes von ISO 7000:2014

Anhang XXIX Anforderungen für den Schutz vor gefährlichen Stoffen

XXIX. 1. Begriffsbestimmungen

XXIX. 2. Anforderungen an das Fahrerhaus

XXIX. 3. Anforderungen an die Filter

Anhang XXX Leistungsnormen und Bewertung Technischer Dienste

XXX. 1. Allgemeine Anforderungen

XXX. 2. Von den Technischen Diensten zu erfüllende Normen

XXX. 3. Verfahren zur Bewertung der Technischen Dienste

XXX. 4.