VO (EU) 1322/2014
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung
Artikel 3 Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller im Hinblick auf die Bauweise von Fahrzeugen
Artikel 4 Anwendung von UNECE-Regelungen
Artikel 5 Anerkennung von Prüfberichten, die auf der Grundlage von OECD-Kodizes ausgestellt wurden, für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
Artikel 6 Regelungen zu Typgenehmigungsverfahren einschließlich der Anforderungen für virtuelle Prüfungen
Artikel 7 Regelungen zur Übereinstimmung der Produktion
Artikel 8 Anforderungen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 9 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (dynamische Prüfung)
Artikel 10 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Zugmaschinen auf Gleisketten)
Artikel 11 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (statische Prüfung)
Artikel 12 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebrachte Überrollschutzstrukturen)
Artikel 13 Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)
Artikel 14 Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände
Artikel 15 Anforderungen für die Beifahrersitze
Artikel 16 Anforderungen betreffend die Exposition des Fahrers gegenüber dem Geräuschpegel
Artikel 17 Anforderungen für den Fahrersitz
Artikel 18 Anforderungen für den Betätigungsraum und den Zugang zum Fahrerplatz
Artikel 19 Anforderungen für die Zapfwellen
Artikel 20 Anforderungen für den Schutz von Antriebselementen
Artikel 21 Anforderungen für die Verankerungen der Sicherheitsgurte
Artikel 22 Anforderungen für die Sicherheitsgurte
Artikel 23 Anforderungen für den Schutz gegen das Eindringen von Gegenständen
Artikel 24 Anforderungen für Auspuffanlagen
Artikel 25 Anforderungen für die Betriebsanleitung
Artikel 26 Anforderungen für Bedienungselemente einschließlich der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kontrollsysteme, Notstoppvorrichtungen und selbsttätigen Abstellvorrichtungen
Artikel 27 Anforderungen für den Schutz vor sonstigen mechanischen Gefahren
Artikel 28 Anforderungen für trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen
Artikel 29 Anforderungen für Hinweise, Warnungen und Kennzeichnungen
Artikel 30 Anforderungen für Materialien und Produkte
Artikel 31 Anforderungen für Batterien
Artikel 32 Anforderungen für den Schutz vor gefährlichen Stoffen
Kapitel III
Anforderungen für technische Dienste
Artikel 33 Leistungsnormen und Bewertung technischer Dienste
Artikel 34 Zulässigkeit von Selbstprüfungen
Kapitel IV
Nationale Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
Artikel 35 Nationale Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 35a Übergangsbestimmungen
Artikel 36 Änderungen von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
Artikel 37 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Anwendung von UNECE-Regelungen
Anhang II Anerkennung von Prüfberichten, die auf der Grundlage von OECE-Kodizes ausgestellt wurden, für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
Anhang III Regelungen zu Typgenehmigungsverfahren einschließlich der Anforderungen für virtuelle Prüfungen
III. 1. Typgenehmigungsverfahren
III. 2. Kombination technischer Spezifikationen
III. 3. Besondere Bestimmungen
III. 4. Verfahren für die Mehrstufen-EU-Typgenehmigung
III. 4.1. AllgemeinesIII. 4.2. Verfahren
III. 5. Bedingungen, unter denen virtuelle Prüfungen durchzuführen sind, und Anforderungen, bei denen virtuelle Prüfverfahren angewandt werden können
III. 5.1. Ziele und AnwendungsbereichIII. 5.2. Liste von Anforderungen, bei denen virtuelle Prüfverfahren angewandt werden können
III. Tabelle 1: Liste von Anforderungen, bei denen virtuelle Prüfverfahren angewandt werden können
III. 6. Bedingungen, unter denen virtuelle Prüfungen durchzuführen sind
III. 6.1. Prüfschema für virtuelle PrüfungenIII. 6.2. Grundlagen der Computersimulation und -berechnung
III. 6.2.1. Mathematisches Modell
III. 6.2.2. Validierungsverfahren für das mathematische Modell
III. 6.2.3. Dokumentation
III. 6.2.4. Werkzeuge und Unterstützung
III. 6.2.7. Genehmigungsverfahren bei Einsatz virtueller Prüfungen
III. 6.2.8. Prüfbericht bei Einsatz virtueller Prüfungen
III. 7. Validierungsverfahren für virtuelle Prüfungen
III. Abbildung 1 Ablaufdiagramm des Validierungsverfahrens für virtuelle Prüflingen
Anhang IV Regelungen zur Übereinstimmung der Produktion
IV. 1. Begriffsbestimmungen
IV. 2. Zweck
IV. 3. Anfangsbewertung
IV. 4. Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte
IV. 5. Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung
Anhang V Anforderungen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
V. 1. Begriffsbestimmung
V. 2. Einhaltung der Anforderungen für den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme und Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens
V. 3. Gebühren für den Zugang
V. 4. Ersatzteile, Diagnose- und Prüfgeräte
V. 5. Mehrstufen-Typgenehmigung
V. 6. Hersteller kleiner Serien
V. 7. Übereinstimmung mit den Vorsdniften über den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
V. 8. Informationsanfordeningen fiir die Gewährung des Zugangs zu nicht gesicherten Fahrzeugbereichen für unabhängige Marktteilnehmer
V. 9. Informationsanfordeningen fiir die Gewähnmg des Zugangs zu gesicherten Fahrzeugbereichen fiir unD abhängige Marktteilnehmer
V. Anlage 1 Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatttr- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
V.1. 1. Einleitung
V.1. 2. Anforderungen
Anlage 2 Informationen, auf deren Grundlage generische Diagnosegeräte entwickelt werden können
V.2. 1. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen
V.2. 1.1. Informationen über das Kommunikationsprotokoll
V.2. 1.2. Prüfling und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen
V.2. 1.3. Für die Reparatur erforderliche Daten
Anhang VI Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (dynamische Prüfung)
VI. A. Allgemeine Bestimmung
VI. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Dynamische Prüfung)
VI. 1. Begriffsbestimmungen
VI. 1.1. [Entfällt]
VI. 1.2. Überrollschutzstrukturen (ROPS)
VI. 1.3. Spurweite
VI. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: RadmittelebeneVI. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"
VI. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine
VI. 1.4. Radstand
VI. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
VI. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)VI. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
VI. 1.6. Freiraumzone
VI. 1.6.1. BezugsebeneVI. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz
VI. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerplatz
VI. 1.6.4. Zusätzliche Sitze
VI. 1.7. Masse ohne Ballast
VI. 1.8. Zulässige Messtoleranzen
VI. 1.9. Symbole
VI. 2. Anwendungsbereich
VI. 3. Vorschriften und Hinweise
VI. 3.1. Allgemeine Regelungen
VI. 3.2. Gerät und Prüfbedingungen
VI. 3.3. Schlagprüfungen
VI. 3.3.1. Schlag von hinten (Abbildungen 3.2.a und 3.2.b)VI. Tabelle 3.1 Reifendruck
VI. 3.3.2. Schlag von vorn (Abbildungen 3.3.a und 3.3.b)
VI. 3.3.3. Seitlicher Schlag (Abbildung 3.4)
VI. 3.4. Druckprüfungen
VI. 3.4.1. Druckprüfung hinten (Abbildungen 3.6.a und 3.6.b).VI. 3.4.2. Druckprüfung vorn (Abbildungen 3.6.a und 3.6.b)
VI. 3.5. Abnahmebedingungen
VI. 3.6. Erweiterung auf andere Zugmaschinenepen
VI. 3.6.1. [Entfällt]VI. 3.6.2. Technische Erweiterung
VI. 3.6.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen
VI. 3.6.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen
VI. 3.7. [Entfällt]
VI. 3.8. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
VI. Tabelle 3.2 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)
VI. 3.9. [Entfällt]
VI. Abbildung 3.1 Pendelgewicht mit tragenden Ketten oder Drahtseilen
(Abmessungen in mm)VI. Abbildung 3.2 Verfahren für die Schlagprüfling hinten
VI. Abbildung 3.2.a Schutzkabine
VI. Abbildung 3.2.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VI. Abbildung 3.3 Verfahren für die Schlagprüfung vorn
VI. Abbildung 3.3.a Schutzkabine
VI. Abbildung 3.3.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VI. Abbildung 3.4 Verfahren für die seitliche Schlagprüfling
VI. Abbildung 3.5 Beispiel einer Vorrichtung für die Druckprüfungen
VI. Abbildung 3.6 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn und hinten
VI. Abbildung 3.6.a Schutzkabine
VI. Abbildung 3.6.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VI. Abbildung 3.7 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn, wenn der vordere Teil der vollen Druckbelastung nicht standhält
VI. Abbildung 3.7.a Schutzkabine
VI. Abbildung 3.7.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VI. Tabelle 3.3 Abmessungen der Freiraumzone
VI. Abbildung 3.8 Freiraumzone
VI. Abbildung 3.9 Freiraumzone
VI. Abbildung 3.9.a Seitenansicht Schnitt in der Bezugsebene
VI. Abbildung 3.9.b Hinter- oder Vorderansicht
VI. Abbildung 3.10 Freiraumzone für Zugmaschine mit umkehrbarem Sitz und Steuerrad
VI. Abbildung 3.10.a Schutzkabine
VI. Abbildung 3.10.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VI. Abbildung 3.11 Beispiel eines Gerätes zur Messung der elastischen Verformung
Anhang VII Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Zugmaschinen auf Gleisketten)
VII. A. Allgemeine Bestimmung
VII. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Zugmaschinen auf Gleisketten)
VII. 1. Begriffsbestimmungen
VII. 1.1. [Entfällt]
VII. 1.2. Überrollschutzstrukturen (ROPS)
VII. 1.3. Spurweite
VII. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Mittelebene der GleisketteVII. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"
VII. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine
VII. 1.4. Schutzstruktur
VII. 1.5. Zugmaschinenrahmen
VII. 1.6. Verbund Schutzstruktur-Zugmaschinenrahmen
VII. 1.7. Grundplatte
VII. 1.8. Sitz-Index-Punkt (SIP)
VII. 1.9. Verformungsgrenzbereich (DLV)
VII. 1.10. Senkrechte BezugsebeneVII. 1.11. Seitliche simulierte Grundebene
VII. 1.12. Vertikale simulierte Bodenebene
VII. 1.13. Masse ohne Ballast
VII. 1.14. Zulässige Messtoleranzen
VII. 1.15. Symbole
VII. 2. Anwendungsbereich
VII. 3. Vorschriften und Hinweise
VII. 3.1. Allgemeine Regelungen
VII. 3.2. Prüfeinrichtung
VII. 3.2.1. VerformungsgrenzbereichVII. 3.2.2. Freiraumzone und Sicherheitsebene
VII. 3.2.3. Prüfung am hinteren festen Element
VII. 3.2.4. Verspannungen
VII. 3.2.5. Messgeräte
VII. 3.2.6. Vorrichtungen für das Aufbringen der Belastung
VII. 3.3. Prüfbedingungen
VII. 3.4. Prüfverfahren
VII. 3.4.1. AllgemeinesVII. 3.4.2. Seitliche Belastung
VII. 3.4.3. Senkrechte Belastung
VII. 3.4.4. Belastung in Längsrichtung
VII. 3.5. Abnahmebedingungen
VII. 3.5.1. AllgemeinesVII. 3.5.2. Anforderungen für die Kraft und Energie bei der seitlichen Belastung, für die Kraft bei der senkrechten Belastung und für die Kraft bei der Belastung in Längsrichtung
VII. 3.6. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
VII. 3.6.1. [Entfällt]VII. 3.6.2. Technische Erweiterung
VII. 3.6.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen
VII. 3.6.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen
VII. 3.7. [Entfällt]
VII. 3.8. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
VII. Tabelle 8.1 Kraft- und EnergiegleichungenVII. Tabelle 8.2 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)
VII. Abbildung 8.1 Gerät zur Bestimmung des Sitz-Index-Punktes (SIP)
VII. Abbildung 8.2 Eindringen der senkrechten simulierten Bodenebene in den DLV
VII. Abbildung 8.3 Verformungsgrenzbereich (DLV)
VII. Abbildung 8.4 Vorn angebrachte Schutzstruktur mit zwei Pfosten, Seitenansicht
VII. Abbildung 8.5 Vorn angebrachte Schutzstruktur mit zwei Pfosten, Hinteransicht
VII. Abbildung 8.6 Typische Vorrichtung zur Befestigung der Schutzstruktur am Zugmaschinenrahmen
VII. Abbildung 8.7 Typische Vorrichtung für die seitliche Belastung der Schutzstruktur
VII. Abbildung 8.8 Typische Vorrichtung zur Befestigung des Zugmaschinenrahmens und zum Aufbringen der senkrechten Belastung
VII. Abbildung 8.9 Typische Vorrichtung für das Aufbringen der senkrechten Belastung auf die Schutzstruktur
VII. Abbildung 8.10 Beispiel einer Vorrichtung für die Druckprüfung
VII. Abbildung 8.11 Lage des Kantholzes für die Druckprüfungen vorn und hinten, Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen
VII. Abbildung 8.11.a Schutzkabine
VII. Abbildung 8.11.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VII. Abbildung 8.12 Lage des Kantholzes für die Druckprüfungen vorn, wenn der vordere Teil der vollen Druckbelastung nicht standhält
VII. Abbildung 8.12.a Schutzkabine
VII. Abbildung 8.12.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VII.Abbildungen 8.13 und 8.14 Strukturen mit vier Pfosten Vorrichtungen zur Lastverteilung, seitliche Belastung
VII. Abbildung 8.15 Struktur mit mehr als vier Pfosten
VII. Abbildung 8.16 Struktur mit zwei Pfosten
VII. Abbildung 8.17 Kraft-Verformungs-Kurve für Belastungsprüfungen
VII. Abbildung 8.18 Punkt zur Aufbringung der Belastung in Längsrichtung
VII. Abbildung 8.19 Anwendung des Verformungsgrenzbereichs (DLV) - Bestimmung der seitlichen simulierten Bodenebene
VII. Abbildung 8.20 Zulässige Drehung des oberen Teils des DLV um die Achse der Anbringungsstelle des Sitzes (LA)
Anhang VIII Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (statische Prüfung)
VIII. A. Allgemeine Bestimmung
VIII. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (Statische Prüfung)
VIII. 1. Begriffsbestimmungen
VIII. 1.1. [Entfällt]
VIII. 1.2. Überrollschutzstruktur (ROPS)
VIII. 1.3. Spurweite
VIII. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Mittelebene des Rades oder der GleisketteVIII. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"
VIII. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine
VIII. 1.4. Radstand
VIII. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
VIII. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)VIII. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
VIII. 1.6. Freiraumzone
VIII. 1.6.1. Bezugsebene für Sitz und LenkradVIII. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz
VIII. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerplatz
VIII. 1.6.4. Zusätzliche Sitze
VIII. 1.7. Masse
VIII. 1.7.1. Masse ohne BallastVIII. 1.7.2. Zulässige Höchstmasse
VIII. 1.7.3. Bezugsmasse
VIII. 1.7.4. Massenverhältnis
VIII. 1.8. Zulässige Messtoleranzen
VIII. 1.9. Symbole
VIII. 2. Anwendungsbereich
VIII. 3. Vorschriften und Hinweise
VIII. 3.1. Allgemeine Regelungen
VIII. 3.2. Prüfeinrichtung
VIII. 3.2.1. Waagerechte Belastungsprüfungen (Anlage 1, Abbildungen 4.1 bis 4.5)VIII. 3.2.2. Druckprüfungen (Abbildungen 4.6 bis 4.8)
VIII. 3.3. Prüfbedingungen
VIII. 3.4. Reihenfolge der Prüfungen
VIII. 3.4.1. Belastung in LängsrichtungVIII. 3.4.2. Erste Druckprüfung
VIII. 3.4.3. Seitliche Belastung
VIII. 3.4.4. Zweite Druckprüfung
VIII. 3.4.5. Zweite Belastung in Längsrichtung
VIII. 3.5. Waagerechte Belastungsprüfungen von hinten, vorn und von der Seite
VIII. 3.5.1. Allgemeine BestimmungenVIII. 3.5.2. Belastung in Längsrichtung (Anlage 1, Abbildungen 4.1 und 4.2)
VIII. 3.5.3. Seitliche Belastung (Abbildungen 4.4 und 4.5)
VIII. 3.6. Druckprüfungen
VIII. 3.6.1. Druckprüfung hinten (Abbildungen 4.6 und 4.7.a bis 4.7.e)VIII. 3.6.2. Druckprüfungen vorn (Abbildungen 4.6 bis 4.8)
VIII. 3.7. Zweite Prüfung mit Belastung in Längsrichtung
VIII. 3.8. Abnahmebedingungen
VIII. 3.9. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
VIII. 3.9.1. [Entfällt]
VIII. 3.9.2. Technische ErweiterungVIII. 3.9.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen
VIII. 3.9.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen
VIII. 3.10. [Entfällt]
VIII. 3.11. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
VIII. Tabelle 4.1 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)
VIII. 3.12. [Entfällt]
VIII. Abbildung 4.1 Lastaufbringung vorn und hinten Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-RahmenVIII. Abbildung 4.1.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.1.a Schutzkabine
VIII. Abbildung 4.2 Aufbringung der Belastung in Längsrichtung
VIII. Abbildung 4.3 Beispiele für "W" für ROPS mit gekrümmten Elementen
VIII. Abbildung 4.3.a ROPS mit vier Pfosten
VIII. Abbildung 4.3.b ROPS mit zwei Pfosten
VIII. Abbildung 4.4 Seitliche Belastung (Seitenansicht), Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.4.a Schutzkabine
VIII. Abbildung 4.4.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.5 Seitliche Belastung (Hinteransicht)
VIII. Abbildung 4.6 Beispiel einer Vorrichtung für die Druckprüfung
VIII. Abbildung 4.7 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn und hinten, Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.7.a Druckprüfung hinten
VIII. Abbildung 4.7.b Druckprüfung vorn
VIII. Abbildung 4.7.c Druckprüfung des hinteren Überrollbügels
VIII. Abbildung 4.7.d Schutzkabine
VIII. Abbildung 4.7.e Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.8 Lage des Balkens für die Druckprüfungen vorn, wenn der vordere Teil der vollen Druckbelastung nicht standhält
VIII. Abbildung 4.8.a Schutzkabine
VIII. Abbildung 4.8.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.9
VIII. Abbildung 4.10
VIII. Tabelle 4.2 Abmessungen der Freiraumzone
VIII. Abbildung 4.11 Freiraumzone
VIII. Abbildung 4.12 Freiraumzone
VIII. Abbildung 4.12.a Seitenansicht Schnitt in der Bezugsebene
VIII. Abbildung 4.12.b Hinter- oder Vorderansicht
VIII. Abbildung 4.13 Freiraumzone für Zugmaschine mit umkehrbarem Sitz und Steuerrad Schutzkabine und hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.13.a Schutzkabine
VIII. Abbildung 4.13.b Hinterer Überrollbügel-Rahmen
VIII. Abbildung 4.14 Kraft-Verformungs-Kurve
VIII. Abbildung 4.15 Kraft-Verformungs-Kurve
VIII. Abbildung 4.16 Kraft-Verformungs-Kurve
Anhang IX Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebrachte Überrollschutzstrukturen)
IX. A. Allgemeine Bestimmungen
IX. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebrachte Überrollschutzstrukturen)
IX. 1. Begriffsbestimmungen
IX. 1.1. [Entfällt]
IX. 1.2. Überrollschutzstrukturen (ROPS)
IX. 1.3. Spurweite
IX. 1.3.1. Vorläufige Begriffsbestimmungen: Mittelebene des Rades oder der GleisketteIX. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"
IX. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine
IX. 1.4. Radstand
IX. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
IX. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)IX. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
IX. 1.6. Freiraumzone
IX. 1.6.1. Vertikale Bezugsebene und -linieIX. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz.
IX. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerstand
IX. 1.6.4. Zusätzliche Sitze
IX. 1.7. Masse
IX. 1.7.1. Masse ohne Ballast/LeermasseIX. 1.7.2. Zulässige Höchstmasse
IX. 1.7.3. Bezugsmasse
IX. 1.7.4. Massenverhältnis
IX. 1.8. Zulässige Messtoleranzen
IX. 1.9. Symbole
IX. 2. Anwendungsbereich
IX. B1. Statisches Prüfverfahren
IX. 3. Vorschriften und Hinweise
IX. 3.1.Vorbedingungen für die Festigkeitsprüfungen
IX. 3.1.1. Durchführung von zwei VorprüfungenIX. 3.1.2. Vorbereitung der Vorprüfungen
IX. 3.1.3. Kippsicherheitsprüfung
IX. 3.1.4. Nichtweiterrollprüfung
IX. 3.1.4.1. Allgemeine Bemerkungen
IX. 3.1.4.2. Nachweis des Nichtweiterrollens durch Umsturzversuch
IX. 3.1.4.3. Rechnerischer Nachweis des Nichtweiterrollens
IX. 3.1.5. Messmethoden
IX. 3.1.5.1. Horizontaler Abstand des Schwerpunkts von der Hinterachse (L3) oder der Vorderachse (L2)
IX. 3.1.5.2. Höhe der Hinter- (D3) und Vorderreifen (D2) bzw. der hinteren und vorderen Gleisketten
IX. 3.1.5.3 Horizontaler Abstand des Schwerpunkts vom vorderen Schnittpunkt der Schutzstruktur (L6)
IX. 3.1.5.4. Breite der Schutzstruktur (B6)
IX. 3.1.5.5. Höhe der Schutzstruktur (H6)
IX. 3.1.5.6 Höhe der Motorhaube (H7)
IX. 3.1.5.7. Breite der Motorhaube (B7)
IX. 3.1.5.8 Horizontaler Abstand des Schwerpunkts von der vorderen Ecke der Motorhaube (L7)
IX. 3.1.5.9. Höhe des Vorderachsdrehpunkts (H0)
IX. 3.1.5.10. Spurweite der Hinterachse (S)
IX. 3.1.5.11 Breite der Hinterreifen oder hinteren Gleisketten
IX. 3.1.5.12. Pendelwinkel der Vorderachse (D0)
IX. 3.1.5.13 Masse der Zugmaschine
IX. 3.2. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine
IX. 3.2.1. Allgemeine AnforderungenIX. 3.2.1.1. Zweck der Prüfung
IX. 3.2.1.2 Prüfmethoden
IX. 3.2.1.3. Allgemeine Regeln für die Vorbereitung der Prüfungen
IX. 3.2.2. Prüfungen
IX. 3.2.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem statischen Verfahren
IX. 3.2.2.2. Allgemeine Vorschriften
IX. 3.2.3. Annahmekriterien
IX. 3.2.4. [Entfällt]
IX. 3.2.5. Prüfaufbau und -ausrüstung
IX. 3.2.5.1. Gerät für statische Prüfungen
IX. 3.2.5.2. Gerät zur Messung der von der Schutzstruktur absorbierten Energie
IX. 3.2.5.3. Verankerung der Zugmaschine am Boden
IX. 3.2.5.4. Vorrichtung für die Druckprüfung
IX. 3.2.5.5 Sonstige Messgeräte
IX. 3.3. Statisches Prüfverfahren
IX. 3.3.1. Belastungs- und DruckprüfungenIX. 3.3.1.1. Belastung hinten
IX. 3.3.1.2. Belastung vorn
IX. 3.3.1.3. Seitliche Belastung
IX. 3.3.1.4. Druckprüfung hinten
IX. 3.3.1.5. Druckprüfung vorn
IX. 3.3.1.6. Zusätzliche Überlastprüfung (Abbildungen 6.14 bis 6.16)
IX. 3.3.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen
IX. 3.3.2. Durchzuführende Messungen
IX. 3.3.2.1. Brüche und Risse
IX. 3.3.2.2 Eindringen in die Freiraumzone
IX. 3.3.2.3. Prüfungen am hinteren festen Element
IX. 3.3.2.4. Elastische Verformung bei seitlicher Belastung
IX. 3.3.2.5 Bleibende Verformung
IX. 3.4. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
IX. 3.4.1. [Entfällt]IX. 3.4.2. Technische Erweiterung
IX. 3.4.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen
IX. 3.4.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen
IX. 3.5. [Entfällt]
IX. 3.6. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
IX. Tabelle 6.1 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)
IX. 3.7. [Entfällt]
IX. Abbildung 6.1 FreiraumzoneIX. Abbildung 6.1.a Seitenansicht
IX. Abbildung 6.1.b Rückansicht
IX. Abbildung 6.1.c Draufsicht
IX. Abbildung 6.2 Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Sitz und Steuerrad
IX. Abbildung 6.3 Flussdiagramm zur Bestimmung des Weiterrollverhaltens einer seitlich umstürzenden Zugmaschine mit einer vorn angebrachten Überrollschutzstruktur (ROPS)
IX. Abbildung 6.4 Vorrichtung für die Prüfung der Nichtüberschlageigenschaften auf einer geneigten Ebene mit einem Gefälle 1/1,5
IX. Abbildung 6.5 Notwendige Daten für die Berechnung des Umstürzens einer Zugmaschine mit räumlichem Rollverhalten
IX.Abbildungen 6.6.a, 6.6.b, 6.6.c Horizontaler Abstand des Schwerpunkts vom vorderen Schnittpunkt der Schutzstruktur (L6)
IX. Abbildung 6.7 Bestimmung der Aufschlagpunkte zur Messung der Breite der Schutzstruktur (B6) und der Höhe der Motorhaube (H7)
IX. Abbildung 6.8 Höhe des Vorderachsdrehpunkts (H0)
IX. Abbildung 6.9 Spurweite der Hinterachse (S) und Breite der Hinterradreifen (B0)
IX. Abbildung 6.10 Beispiel einer Druckprüfungsvorrichtung
IX. Abbildung 6.11 Beispiel eines Gerätes zur Messung der elastischen Verformung
IX. Abbildung 6.12 Simulierte Bodenlinie
IX. Abbildung 6.13 Mindestbreite des hinteren starren Teils
IX. Abbildung 6.14 Kraft-Verformungs-Kurve
IX. Abbildung 6.15 Kraft-Verformungs-Kurve
IX. Abbildung 6.16 Kraft-Verformungs-Kurve
IX. B2 "Dynamisches" Prüfverfahren als Alternative
IX. 4. Vorschriften und Hinweise
IX. 4.1. Vorbedingungen für die Festigkeitsprüfungen
IX. 4.2. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine
IX. 4.2.1. Allgemeine VorschriftenIX. 4.2.2. Prüfungen
IX. 4.2.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem dynamischen Verfahren
IX. 4.2.2.2. Allgemeine Vorschriften
IX. 4.2.3. Annahmekriterien
IX. 4.2.4. [Entfällt]
IX. 4.2.5. Geräte und Vorrichtungen für dynamische Prüfungen
IX. 4.2.5.1. Pendelgewicht
IX. 4.2.5.2. Halterung des Pendels
IX. 4.2.5.3 Verspannungen
IX. 4.2.5.4. Kantholz zum Blockieren der Räder
IX. 4.2.5.5. Abstützungen und Verspannungen für Zugmaschinen mit Knicklenkung
IX. 4.2.5.6. Reifendruck und Reifenverformung
IX. 4.2.5.7. Vorrichtung für die Druckprüfung
IX. 4.2.5.8 Messvorrichtungen
IX. 4.3. Dynamisches Prüfverfahren
IX. 4.3.1. Schlag- und Druckprüfungen
IX. 4.3.1.1. Schlag von hintenIX. 4.3.1.2. Schlag von vorn
IX. 4.3.1.3. Schlagprüfung seitlich
IX. 4.3.1.4. Druckprüfung hinten
IX. 4.3.1.5 Druckprüfung vorn
IX. 4.3.1.6. Zusätzliche Schlagprüfungen
IX. 4.3.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen
IX. 4.3.2. Durchzuführende Messungen
IX. 4.3.2.1. Brüche und Risse
IX. 4.3.2.2. Eindringen in die Freiraumzone
IX. 4.3.2.3. Prüfungen am hinteren festen Element
IX. 4.3.2.4. Elastische Verformung (bei seitlichem Aufschlag)
IX. 4.3.2.5 Bleibende Verformung
IX. 4.4. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
IX. 4.5. [Entfällt]
IX. 4.6. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
IX. 4.7. [Entfällt]
IX. Abbildung 6.26 Pendelgewicht mit tragenden Ketten oder DrahtseilenIX. Abbildung 6.27 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung hinten)
IX. Abbildung 6.28 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung vorn)
IX. Abbildung 6.29 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (seitliche Schlagprüfung)
IX. B3 Leistungsanforderungen für einklappbare ROPS
IX. 5.1. Anwendungsbereich
IX. 5.2. Erläuterung der bei der Durchführung der Untersuchung verwendeten Begriffe:
IX. 5.3. Handbetätigte einklappbare ROPS
IX. 5.3.1. Vorbedingungen für die PrüfungIX. 5.3.2. Prüfverfahren
IX. 5.3.3. Abnahmebedingung
IX. 5.3.3.1. Anforderung für die Kraft
IX. Tabelle 6.2 Zulässige Kräfte
IX. 5.3.3.2. Zusätzliche Anforderung
IX. 5.4. Hand-Verriegelungseinrichtung
IX. 5.5. Vorprügung automatischer Verriegelungssysteme
IX. Abbildung 6.20 GriffbereichIX. Abbildung 6.21 Zugängliche Bereiche
IX. Abbildung 6.22 Rahmen der zugänglichen Bereiche
IX. Abbildung 6.23 Zugänglicher Teil des Griffbereichs
IX. Abbildung 6.24 Punkte, an denen die Einhaltung der Anforderungen zur Kraft zu messen ist
IX. B4 Anforderungen für virtuelle Prüfungen
IX. Example 6.1 The tilting continuesIX. Example 6.2 The rolling stops
IX. Example 6.3 The rolling stops
IX. Example 6.4 The rolling stops
IX. Example 6.5 The tilting continues
IX. Example 6.6 The tilting continues
IX. Example 6.7 Method of calculation not feasible
IX. Example 6.8 The rolling stops
IX. Example 6.9 The tilting continues
IX. Example 6.10 The tilting continues
IX. Example 6.11 The rolling stops
Anhang X Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)
X. A. Allgemeine Bestimmungen
X. B. Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)
X. 1. Begriffsbestimmungen
X. 1.1. [Entfällt]
X. 1.2. Überrollschutzstruktur (ROPS)
X. 1.3. Spurweite
X. 1.3.1. Vorab-Begriffsbestimmung: Mittelebene des Rades oder der GleisketteX. 1.3.2. Begriffsbestimmung "Spurweite"
X. 1.3.3. Zusätzliche Begriffsbestimmung: Mittelebene der Zugmaschine
X. 1.4. Radstand
X. 1.5. Bestimmung des Sitz-Index-Punktes; Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
X. 1.5.1. Sitz-Index-Punkt (SIP)X. 1.5.2. Anbringungsstelle des Sitzes und Sitzeinstellung für Prüfzwecke
X. 1.6. Freiraumzone
X. 1.6.1. BezugsebeneX. 1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz.
X. 1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerstand
X. 1.6.4. Zusätzliche Sitze
X. 1.7. Masse
X. 1.7.1. Masse ohne Ballast/LeermasseX. 1.7.2. Zulässige Höchstmasse
X. 1.7.3. Bezugsmasse
X. 1.7.4. Massenverhältnis
X. 1.8. Zulässige Messtoleranzen
X. 1.9. Symbole
X. 2. Anwendungsbereich
X. B1 Statisches Prüfverfahren
X. 3. Vorschriften und Hinweise
X. 3.1. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine
X. 3.1.1. Allgemeine AnforderungenX. 3.1.1.1. Zweck der Prüfung
X. 3.1.1.2 Prüfmethoden
X. 3.1.1.3. Allgemeine Regeln für die Vorbereitung der Prüfungen
X. 3.1.2. Prüfungen
X. 3.1.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem statischen Verfahren
X. 3.1.2.2. Allgemeine Anforderungen
X. 3.1.3. Annahmekriterien
X. 3.1.4. [Entfällt]
X. 3.1.5. Prüfaufbau und -ausrüstung
X. 3.1.5.1. Gerät für statische Prüfungen
X. 3.1.5.2. Gerät zur Messung der von der Schutzstruktur absorbierten Energie
X. 3.1.5.3. Verankerung der Zugmaschine am Boden
X. 3.1.5.4. Vorrichtung für die Druckprüfung
X. 3.1.5.5 Sonstige Messgeräte
X. 3.2. Statisches Prüfverfahren
X. 3.2.1. Belastungs- und DruckprüfungenX. 3.2.1.1. Belastung hinten
X. 3.2.1.2. Belastung vorn
X. 3.2.1.3. Seitliche Belastung
X. 3.2.1.4. Druckprüfung hinten
X. 3.2.1.5. Druckprüfung vorn
X. 3.2.1.6. Zusätzliche Überlastprüfung (Abbildungen 7.5 bis 7.7)
X. 3.2.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen
X. 3.2.2. Durchzuführende Messungen
X. 3.2.2.1. Brüche und Risse
X. 3.2.2.2 Eindringen in die Freiraumzone
X. 3.2.2.3. Elastische Verformung bei seitlicher Belastung
X. 3.2.2.4 Bleibende Verformung
X. 3.3. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
X. 3.3.1. [Entfällt]X. 3.3.2. Technische Erweiterung
X. 3.3.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen
X. 3.3.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen
X. 3.4. [Entfällt]
X. 3.5. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
X. Tabelle 7.1 Mindestschlagenergie, Charpy-Prüfung (V-Kerbe)
X. 3.6. [Entfällt]
X. Abbildung 7.1 FreiraumzoneX. Abbildung 7.1.a Seitenansicht
X. Abbildung 7.1.b Rückansicht
X. Abbildung 7.1.c Draufsicht
X. Abbildung 7.2.a Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Sitz:
X. Abbildung 7.2.b Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Sitz:
X. Abbildung 7.3 Beispiel einer Druckprüfungsvorrichtung
X. Abbildung 7.4 Beispiel eines Gerätes zur Messung der elastischen Verformung
X. Abbildung 7.5 Kraft-Verformungs-Kurve
X. Abbildung 7.6 Kraft-Verformungs-Kurve
X. Abbildung 7.7 Kraft-Verformungs-Kurve
X. B2. Dynamisches Prüfverfahren als Alternative
X. 4. Vorschriften und Hinweise
X. 4.1. Bedingungen für die Prüfung der Festigkeit von Schutzstrukturen und ihrer Befestigung an der Zugmaschine
X. 4.1.1. Allgemeine AnforderungenX. 4.1.2. Prüfungen
X. 4.1.2.1. Reihenfolge der Prüfungen nach dem dynamischen Verfahren
X. 4.1.2.2. Allgemeine Anforderungen
X. 4.1.3. Annahmekriterien
X. 4.1.4. [Entfällt]
X. 4.1.5. Geräte und Vorrichtungen für dynamische Prüfungen
X. 4.1.5.1. Pendelgewicht
X. 4.1.5.2. Halterung des Pendels
X. 4.1.5.3 Verspannungen
X. 4.1.5.4. Kantholz zum Blockieren der Räder
X. 4.1.5.5. Abstützungen und Verspannungen für Zugmaschinen mit Knicklenkung
X. 4.1.5.6. Reifendruck und Reifenverformung
X. 4.1.5.7. Vorrichtung für die Druckprüfung
X. 4.1.5.8 Messvorrichtungen
X. 4.2. Dynamisches Prüfverfahren
X. 4.2.1. Schlag- und DruckprüfungenX. 4.2.1.1. Schlag von hinten
X. 4.2.1.2. Schlag von vorn
X. 4.2.1.3. Schlagprüfung seitlich
X. 4.2.1.4. Druckprüfung hinten
X. 4.2.1.5 Druckprüfung vorn
X. 4.2.1.6. Zusätzliche Schlagprüfungen
X. 4.2.1.7. Zusätzliche Druckprüfungen
X. 4.2.2. Durchzuführende Messungen
X. 4.2.2.1. Brüche und Risse
X. 4.2.2.2. Eindringen in die Freiraumzone
X. 4.2.2.3. Elastische Verformung (bei seitlichem Aufschlag)
X. 4.2.2.4 Bleibende Verformung
X. 4.3. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
X. 4.4. [Entfällt]
X. 4.5. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
X. Abbildung 7.18 Pendelgewicht mit tragenden Ketten oder DrahtseilenX. Abbildung 7.19 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung hinten)
X. Abbildung 7.20 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (Schlagprüfung vorn)
X. Abbildung 7.21 Beispiel für die Verspannung der Zugmaschine (seitliche Schlagprüfung)
X. B3 Leistungsanforderungen an klappbare Überrollschutzstrukturen
X. 5.1. Geltungsbereich
X. 5.2. Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Begriffsbestimmungen:
X. 5.3. Handbetätigte klappbare ROPS
X. 5.3.1. Vorbedingungen für die PrüfungX. 5.3.1.1. Griffbereich
X. 5.3.1.2. Zugängliche Bereiche
X. 5.3.1.3. Standfläche
X. 5.3.1.4. Prüfbedingungen
X. 5.3.2. Prüfverfahren
X. 5.3.3. Abnahmebedingung
X. 5.3.3.1. Anforderung an die Kraft
X. Tabelle 7.2 Zulässige Kräfte
X. 5.3.3.2. Zusätzliche Anforderungen
X. 5.4. Hand-Verriegelungseinrichtung
X. 5.5. Vorprüfung automatischer Verriegelungssysteme
X. Abbildung 7.8a, 7.8b und 7.9X. Abbildung 7.12 und 7.13
X.Abbildung 7.16
Anhang XI Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände
XI. A. Allgemeine Bestimmung
XI. B. Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände von Fahrzeugen der Klassen T und C, die für forstwirtschaftliche Zwecke ausgerüstet sind
XI. C. Anforderungen für Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände sonstiger mit solchen Strukturen ausgestatteter Fahrzeuge der Klassen T und C
XI. 1. Begriffsbestimmungen
XI. 1.1. [Entfällt]
XI. 1.2. Strukturen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände (Falling Objects Protective Structures, FOPS)
XI. 1.3. Sicherheitszone
XI. 1.3.1. FreiraumzoneXI. 1.3.2. Verformungsgrenzbereich (DLV)
XI. 1.3.3. Oberer Bereich der Sicherheitszone
XI. 1.4. Zulässige Messtoleranzen
XI. 2. Anwendungsbereich
XI. 3. Vorschriften und Hinweise
XI. 3.1. Allgemeine Bestimmunge
XI. 3.2. Prüfvorrichtung und Verfahren
XI. 3.2.1. PrüfvorrichtungXI. Tabelle 10.1 Energieintensität, Sicherheitszone und Auswahl des Gegenstandes für die Fallprüfung
XI. 3.2.2. Verfahren
XI. 3.3. Leistungsanforderungen
XI. 3.4. Erweiterung auf andere Zugmaschinentypen
XI. 3.4.1. [Entfällt]XI. 3.4.2. Technische Erweiterung
XI. 3.4.2.1. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfungen auf andere Zugmaschinentypen
XI. 3.4.2.2. Erweiterung der Ergebnisse der Strukturprüfung auf geänderte Schutzstrukturen
XI. 3.5. [Entfällt]
XI. 3.6. Verhalten von Schutzstrukturen bei niedrigen Temperaturen
XI. Tabelle 10.2 Schlagenergie - Mindestanforderungen des Kerbschlagbiegeversuchs nach Charpy (V-Kerbe) für Material von Schutzstrukturen bei Prüfkörpertemperaturen von - 20 °C und - 30 °CXI. Abbildung 10.1 Aufschlagspunkt in Bezug auf die Freiraumzone
XI. Abbildung 10.2 Aufschlagpunkte für die Fallprüfung bezogen auf den DLV
XI. Abbildung 10.3 Mindestprüfanordnung für FOPS
Schutzstruktur, an den normalen Anbringungsstellen starr mit dem Prüfstand verbundenXI. Abbildung 10.4 Prüfanordnung für am Fahrgestell befestigte FOPS
XI. Abbildung 10.4.a Befestigung durch Verbindungs-/ Befestigungselemente
XI. Abbildung 10.4.b Befestigung durch Aufhängungsbauteile
Anhang XII Anforderungen für die Beifahrersitze
Anhang XIII Anforderungen für die Exposition des Fahrers gegenüber dem Geräuschpegel
XIII. 1. Allgemeine Vorschriften
XIII. 1.1. Maßeinheit
XIII. 1.2. Grenzwerte für den GeräuschpegelXIII. 1.3. Messgerät
XIII. 2. Prüfverfahren 1
XIII. 2.1. MessbedingungenXIII. 2.2. Messverfahren
XIII. 2.3. Inhalt des Berichts
XIII. 2.4. Beurteilungskriterien
XIII. 3. Prüfverfahren 2
XIII. 3.1. MessbedingungenXIII. 3.2. Messverfahren
XIII. 3.3. Inhalt des Berichts
XIII. 3.4. Beurteilungskriterien
Anhang XIV Anforderungen für den Fahrersitz
XIV. 1. Begriffsbestimmungen
XIV. 2. Allgemeine Vorschriften
XIV. 3. Spezifische Anforderungen
XIV. 3.1. Abmessungen der Sitzfläche
XIV. 3.2. Lage und Neigung der Rückenlehne
XIV. 3.3. Neigung der Sitzfläche
XIV. 3.4. Sitzverstellung (siehe Abbildung 1)
XIV. Abbildung 1 Besondere Anforderungen für den Fahrersitz
XIV. 3.5. Prüfung der Sitze
XIV. 3.5.1. Bestimmung der Federkennlinien und Anpassung des Einstellbereichs an das Gewicht des FahrersXIV. 3.5.2. Feststellung der Seitenstabilität
XIV. 3.5.3. Prüfung der vertikalen Schwingungseigenschaften
XIV. 3.5.3.1. Schwingungsprüfstand
XIV. 3.5.3.2. Prüfung auf genormter Versuchsstrecke
XIV. 3.5.3.3. Vorschriften für die Prüfung auf der Versuchsstrecke und auf dem Prüfstand
XIV. 3.5.3.3.1 Masse des Fahrers
XIV. 3.5.3.3.2 Lage des Beschleunigungsgebers
XIV. 3.5.3.3.3 Messung der Schwingungsbeschleunigung
XIV. 3.5.3.3.4 Magnetbandregistriergerät oder elektronisches Datenerfassungssystem
XIV. 3.5.3.3.5 Schwingungsmessgerät
XIV. 3.5.3.3.6 Kalibrierung
XIV. 3.5.3.3.7 Auswertung der Schwingungsprüfungen
XIV. 3.5.4. Schwingungsprüfung der Sitze entsprechend ihrer Verwendung
XIV. 3.5.5. Verfahren zur Bestimmung der bewerteten Schwingungsbeschleunigung der Sitze für Zugmaschinen der Klasse A
XIV. 3.5.6. Verfahren zur Bestimmung der bewerteten Schwingungsbeschleunigung bei Sitzen für Zugmaschinen der Klasse B
XIV. 3.5.7. Prüfung zur Ermittlung der Dämpfungseigenschaften im Resonanzbereich.
XIV. 4. Zusätzliche Bedingungen für die EU-Bauteil-Typgenehmigung eines Sitzes
XIV. Anlage 1 Bestimmung der Federkennlinien und des Einstellbereiches (Nummer 3.5.1)
XIV. Anlage 2 Prüfung auf einer genormten Versuchsstrecke
XIV. Anlage 3 Sollwertsignale zur Prüfung von Führersitzen für Zugmaschinen der Klasse A, Gewichtsklasse II, auf dem Schwingungsprüfstand (Nummer 3.5.3.1.1)
XIV. Anlage 4a Sollwertsignale zur Prüfung von Führersitzen für Zugmaschinen der Klasse A, Gewichtsklasse II, auf dem Schwingungsprüfstand (Nummer 3.5.3.1.1)
XIV. Anlage 4b Sollwertsignale zur Prüfung von Fahrersitzen für Zugmaschinen der Klasse A, Gewichtsklasse III (Nummer 3.5.3.1.1)
XIV. Anlage 5 Prüfstand (Nummer 3.5.3.1); Ausführungsbeispiel
XIV. Anlage 6 Merkmale des Filters des Schwingungsmessgeräts (Nummer 3.5.3.3.5)
XIV. Anlage 7 Vorschriften für den Anbau des Fahrersitzes für die EU-Typgenehmigung einer Zugmaschine
XIV. Anlage 8 Vorrichtung zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)
XIV.8. 1. Vorrichtung zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)
XIV.8. 2. Verfahren zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)
XIV.8. 2.1. Platzierung des Sitzes
XIV.8. Abbildung 1 Vorrichtung zur Bestimmung des Sitzbezugspunktes (S)XIV.8. Abbildung 2 Vorrichtung in Messposition
Anhang XV Anforderungen betreffend den Betätigungsraum und den Zugang zum Fahrerplatz
XV. 1. Begriffsbestimmung
XV. 2. Betätigungsraum
XV. 3. Zugang zum Fahrersitz (Ein- und Ausstiege)
XV. 4. Zugang zu anderen Positionen als der Fahrposition
XV. 5. Türen und Fenster
XV. 6. Notausstiege
XV. 6.1. Anzahl der Notausgänge
XV. Anlage 1 Abbildungen
XV.1. Abbildung 1XV.1. Abbildung 2
XV.1. Abbildung 3
XV.1. Abbildung 4
XV.1. Abbildung 5 Abmessungen einer Trittstufe, die am Tragrahmen einer Gleisketten-Zugmaschine angebracht ist (Quelle: EN ISO 2867:2006)
XV.1. Abbildung 6
XV.1. Abbildung 7 Mindestabmessungen des Betätigungsraums in Zugmaschinen der Klassen T2/C2 und T4.1/C4.1
Anhang XVI Anforderungen für die Zapfwellen
XVI. 1. Anforderungen für hintere Zapfwellen
XVI. Tabelle 1: Anwendung von Normen für hintere Zapfwellen der einzelnen Zugmaschinenklassen
XVI. 2. Anforderungen für vordere Zapfwellen
Anhang XVII Anforderungen betreffend den Schutz von Antriebselementen
XVII. 1. Begriffsbestimmungen
XVII. 2. Allgemeine Anforderungen
XVII. 3. Sicherheitsabstände zur Vermeidung einer Berührung mit den Gefahrstellen
XVII. 3.2. Sicherung von Gefahrenstellen
XVII. 3.2.1. HinaufreichenXVII. Abbildung 1
XVII. 3.2.2. Hinunterreichen, Hinüberreichen
XVII. Abbildung 2
XVII. Tabelle 1
XVII. 3.2.3. Herumreichen
XVII. Tabelle 2
XVII. 3.2.4. Hineinreichen, Hindurchreichen
XVII. Tabelle 3: Sicherheitsabstände in mm bei länglichen Öffnungen mit parallelen Seiten
XVII. Tabelle 4: Sicherheitsabstände in mm bei quadratischen oder kreisförmigen Öffnungen
XVII. 3.2.5. Sicherheitsabstände an Quetschstellen
XVII. Tabelle 5
XVII. 3.2.6. Betätigungseinrichtungen
XVII. 3.2.7. Gestänge für den hinteren Dreipunkt-Kraftheber
XVII. Abbildung 3
XVII. Abbildung 4
XVII. 3.2.8. Gestänge für den vorderen Dreipunk-Kraftheber
XVII. 3.2.9. Fahrersitz und Umgebung
XVII. Abbildung 5
XVII. 3.2.10. Beifahrersitz (sofern vorhanden)
XVII. Abbildung 6
XVII. 3.2.11. Zugmaschinen der Klassen T2/C2, T4.1/C4.1 und T4.3/C4.3
XVII. Abbildung 7
XVII. 3.2.12. Lenkung und Pendelachse
XVII. 3.2.13. Gelenkwellen
XVII. 3.2.14. Freiraum bei Radabdeckungen
XVII. Abbildung 8
XVII. Tabelle 6
XVII. 4. Festigkeitsanforderungen für Schutzeinrichtungen
XVII. 5. Motorhaube
XVII. 6. Heiße Oberflächen
Anhang XVIII Anforderungen hinsichtlich der Verankerungen der Sicherheitsgurte
XVIII. A. Allgemeine Anforderungen
XVIII. B. Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitsgurtverankerungen (anstelle der Anforderungen in den Punkten B und D)
XVIII. 1. Anwendungsbereich
XVIII. 2. Erläuterung von Begriffen, die bei der Leistungsprüfung benutzt werden
XVIII. 3. Prüfverfahren
XVIII. 3.1. VorwärtsbelastungXVIII. 3.2. Rückwärtsbelastung
XVIII. 3.3. Kraft zum Öffnen des Sicherheitsgurtschlosses (wenn vom Hersteller vorgeschrieben)
XVIII. 3.4. Prüfergebnis
XVIII. Abbildung 1 Vorrichtung zur Anbringung einer Kraft
XVIII. Abbildung 2 Nach oben und vorne gerichtete Lastaufbringung
XVIII. Abbildung 3 Nach oben und hinten gerichtete Lastaufbringung
XVIII. C. Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitsgurtverankerungen (anstelle der Anforderungen in den Punkten B und D)
XVIII. D. Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitsgurtverankerungen (anstelle der Anforderungen in den Punkten B und C)
Anhang XIX Anforderungen hinsichtlich der Sicherheitsgurte
Anhang XX Anforderungen betreffend den Schutz gegen das Eindringen von Gegenständen
Anhang XXI Anforderungen hinsichtlich der Auspuffanlage
XXI. 1. Begriffsbestimmungen
XXI. 2. Allgemeine Anforderungen
XXI. 3. Zugmaschinen der Klassen T2/C2 und T4.1/C4.1
XXI. Abbildung 1
Anhang XXII Anforderungen für die Betriebsanleitung
XXII. 3. Zusätzliche Angaben über das An- und Abkuppeln sowie Betreiben von angebauten Maschinen, Anhängern und austauschbaren gezogenen Maschinen
XXII. 4. Erklärung zum Geräuschpegel
XXII. 5. Erklärung zum Schwingungsverhalten
XXII. 6. Betriebsarten
XXII. 6.1. Frontlader
XXII. 6.2. Einsatz in der Forstwirtschaft
XXII. 6.3. Feldspritzgeräte (Schutz von gefährlichen Stoffen)
Anhang XXIII Anforderungen hinsichtlich der Bedienungselemente einschließlich der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kontrollsysteme, Notstoppvorrichtungen und selbsttätigen Abstellvorrichtungen
XXIII. 1. Allgemeine Anforderungen
XXIII. 2. Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen
XXIII. 3. Sicheres Anlassen des Motors
XXIII. 4. Abschalteinrichtung des Motors
XXIII. 5. Betätigungseinrichtung der Differentialsperre
XXIII. 6. Betätigungseinrichtung des Dreipunkt-Krafthebers
XXIII. 6.2.1. HauptbetätigungseinrichtungenXXIII. 6.2.2. Außen liegende Betätigungseinrichtungen
XXIII. 6.2.3. Zugmaschinen der Klassen T2/C2 und T4.1/C4.1
XXIII. 7. Betätigungseinrichtungen der Zapfwelle
XXIII. 8. Ventil-Fernbetätigungseinrichtungen
XXIII. 9. Fahreranwesenheitskontrolle (FAK)
XXIII. 9.1. Fahreranwesenheitskontrolle in Verbindung mit der FeststellbremseXXIII. 9.2. Fahreranwesenheitskontrolle für die Zapfwelle
XXIII. 10. Spurführungssystem
XXIII. 11. Komplexe elektronische Fahrzeugsteuersysteme
XXIII. 12. Virtuelle Endgeräte
XXIII. Anlage 1 Abbildungen
XXIII.1. Abbildung 1 Hinterer Gefahrenbereich für die Anordnung der Fernbetätigungseinrichtungen für den Dreipunkt-Kraftheber, die Zapfwelle und das Ventil (drei mögliche Anbringungsorte: A, B oder C)XXIII.1. Abbildung 2
XXIII.1. Abbildung 3 Fläche ohne Zugang zu den Betätigungseinrichtungen der hinteren Zapfwelle und des hinteren Dreipunkt-Krafthebers, die von den senkrechten durch die Innenkanten der Kotflügel verlaufenden Ebenen begrenzt wird
XXIII.1. Abbildung 4 Beispiel für die Anordnung der außen liegenden Betätigungseinrichtungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
XXIII. Anlage 2 Komplexe elektronische Fahrzeugsteuersysteme, die die Vorschriften des Anhangs 6 der UNECE-Regelung Nr. 79 erfüllen müssen
Anhang XXIV Anforderungen für den Schutz vor sonstigen mechanischen Gefahren
XXIV. 1. Verlegung und Kennzeichnung von Hydraulikschlauchleitungen
XXIV. 2. Anhänger der Klasse R mit Kippfunktion (Stützen für Instandhaltung und Wartung)
XXIV. 2.5. Mechanische StützenXXIV. 2.6. Hydraulische Sperrvorrichtungen
XXIV. 3. Raue Oberflächen und scharfe Kanten
XXIV. 4. Schmierstellen
Anhang XXV Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen
XXV. 1. Fahrzeuge der Klassen T und C
XXV. 2. Fahrzeuge der Klassen R und S
Anhang XXVI Anforderungen für Hinweise, Warnungen und Kennzeichnungen
XXVI. 1. Symbole
XXVI. 2. Bildzeichen
XXVI. 3. Hydraulische Kupplungen
XXVI. 4. Wagenheber-Ansatzpunkte
XXVI. 5. Zusätzliche Warnsignale für die Bremsfunktion
Anhang XXVII Anforderungen für Materialien und Produkte
XXVII. 1. Ölbehälter und Kühlanlagen
XXVII. 2. Brenngeschwindigkeit des Kabinenmaterials
Anhang XXVIII Anforderungen hinsichtlich der Batterien
XXVIII. Abbildung 1 Bildzeichen zur Kennzeichnung des Batterieschalters gemäß den Codes von ISO 7000:2014
Anhang XXIX Anforderungen für den Schutz vor gefährlichen Stoffen
XXIX. 1. Begriffsbestimmungen
XXIX. 2. Anforderungen an das Fahrerhaus
XXIX. 3. Anforderungen an die Filter
Anhang XXX Leistungsnormen und Bewertung Technischer Dienste
XXX. 1. Allgemeine Anforderungen
XXX. 2. Von den Technischen Diensten zu erfüllende Normen
XXX. 3. Verfahren zur Bewertung der Technischen Dienste
XXX. 4.