VO (EU) 1300/2014
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Konformitätsbewertung
Artikel 4 Sonderfälle
Artikel 5 Vorhaben in fortgeschrittenem Entwicklungsstadium
Artikel 6 Innovative Lösungen
Artikel 7 Bestandsregister
Artikel 7a Erfassung, Pflege und Austausch von Barrierefreiheitsdaten
Artikel 8 Nationale Umsetzungspläne
Artikel 9 Beratungsgremium
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Inkrafttreten
1. Einleitung
2. Anwendungsbereich der Teilsysteme und Begriffsbestimmungen
3. Grundlegende Anforderungen
Tabelle 1: Grundlegende Anforderungen an das Teilsystem "Infrastruktur"Tabelle 2: Grundlegende Anforderungen an das Teilsystem "Fahrzeuge"
4. Beschreibung der Teilsysteme
4.1. Einleitung
4.2. Funktionale und technische Spezifikationen
Tabelle 3: Eckwerte und ihre KategorieTabelle 4: Mindestabstand zwischen Hindernissen und Gefahrenbereich
Tabelle 5: Mindestanzahl von Rollstuhlplätzen nach Länge der Einheit
Tabelle 6: Maximale Neigung von Rampen in Fahrzeugen
Tabelle 7: Werte für δh, δν+ und δν- für Bahnsteige mit einer Höhe von 550 mm
Tabelle 8: Werte für δh, δν+ und δν- für Bahnsteige mit einer Höhe von 760 mm
Tabelle 9: Werte für δh, δν+ und δν- für die zweite Stufe bei Bahnsteigen mit einer Höhe von 760 mm
4.3. Funktionale und technische Spezifikationen der Schnittstellen
Tabelle 10: Schnittstelle zum Teilsystem "Infrastruktur"Tabelle 11: Schnittstelle zum Teilsystem "Fahrzeuge"
Tabelle 12: Schnittstellen zum Teilsystem "Telematikanwendungen für den Personenverkehr"
4.4. Betriebliche Regelungen
4.5. Instandhaltungsvorschriften
4.6. Berufliche Qualifikationen
4.7. Bedingungen für den Arbeitsschutz
4.8. - gestrichen -
5. Interoperabilitätskomponenten
5.1. - gestzrichen -
5.2. Innovative Lösungen
5.3. Liste und Merkmale der Komponenten
6. Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit
6.1. Interoperabilitätskomponenten
Tabelle 14: Module für die EG-Konformitätsbescheinigung von InteroperabilitätskomponentenTabelle 15: Modulkombinationen für die EG-Konformitätsbescheinigung von Interoperabilitätskomponenten
6.2. Teilsysteme
Tabelle 16: Module für die EG-Prüfung von TeilsystemenTabelle 17 Modulkombinationen für die EG-Prüfung von Teilsystemen
7. Umsetzung der TSI
7.1. Anwendung dieser TSI auf neue Infrastruktur und Fahrzeuge
7.2. Anwendung der TSI auf bestehende Infrastruktur und Fahrzeuge
7.3. Sonderfälle
Tabelle 18: Werte von δh, δν+ und δν- für den Sonderfall Estland, Lettland und LitauenTabelle 19: Werte von δh, δν+ und δν- für den Sonderfall Finnland
Tabelle 20: Werte von δh, δν+ und δν- für den Sonderfall Deutschland
Tabelle 21: Werte von δh, δν+ und δν- für den Sonderfall Österreich und Deutschland bei niedrigen Bahnsteigen
Tabelle 22: Werte von δh, δν+ und δν- für den Sonderfall Irland
Tabelle 23: Sonderfall Spanien - Werte von δh, δv+ und δv- und bq0 auf geradem, ebenem Gleis mit einer Spurweite von 1.668 mm
Tabelle 24: Sonderfall Spanien - Werte von δh, δv+ und δv- und bq0 auf einem Gleis mit einem Bogenhalbmesser von 300 m und einer Spurweite von 1.668 mm
Anlage A Normen oder Dokumente mit normativem Charakter, auf die in dieser TSI verwiesen wird
Anlage B Befristete Vorrangregelung für die Umrüstung/Erneuerung von Bahnhöfen
Anlage C nicht verwendet
Anlage D Bewertung von Interoperabilitätskomponenten
Anlage E Bewertung der Teilsysteme
E.1 Inhalt
E.2 Merkmale und Module
Tabelle E.1 Bewertung des Teilsystems "Infrastruktur" (als einzelne Einheit gebaut und geliefert)Tabelle E.2 Bewertung des Teilsystems "Fahrzeuge" (als Serienprodukte gebaut und geliefert)
Anlage F Erneuerung oder Umrüstung von Fahrzeugen
Anlage G Akustische Signale für Fahrgast-Außentüren
Anlage H - gestrichen -
Anlage I - gestrichen -
Anlage J - gestrichen -
Anlage K - gestrichen -
Anlage L - gestrichen -
Anlage M Im Zug transportierbare Rollstühle
M.1 InhaltM.2 Merkmale
Anlage N Zeichen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
N.1 InhaltN.2 Abmessungen der Zeichen
N.3 Auf den Zeichen zu verwendende Symbole
N.4. Farbe der Zeichen
Anlage O Liste der technischen Dokumente
Anlage P
Änderungen der Anforderungen und Übergangsregelungen
Tabelle P.1: Übergangsregelung von sieben JahrenTabelle P.2: Besondere Übergangsregelung