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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1193/2014 der Kommission vom 4. November 2014 zur 222. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen
(ABl. Nr. L 318 vom 05.11.2014 S. 23)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 28. Oktober 2014 beschlossen, eine Organisation aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen, nachdem er den Antrag der betreffenden Organisation auf Streichung aus der Liste und den umfassenden Bericht der mit der Resolution 1904(2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Ombudsperson geprüft hatte.
(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. November 2014
Anhang |
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird folgender Eintrag unter " Juristische Personen, Gruppen und Organisationen" gestrichen:
"Al-Haramain Foundation (United States of America). Anschrift: a) 1257 Siskiyou Blvd., Ashland, OR 97520, USA; b) 3800 Highway 99 S, Ashland, OR 97520, USA; c) 2151 E Division St, Springfield, MO 65803, USA. Weitere Angaben: Die Niederlassung der Al-Haramain Foundation in den Vereinigten Staaten wurde 1997 von Suliman Hamd Suleiman al-Buthe und einem Geschäftspartner gegründet. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 28.9.2004."
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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