Beschl. 2014/893/EU
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Anhang Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens und Verfahrensvorschriften für die Beurteilung und Prüfung
Kriterium 1 - Toxizität gegenüber Wasserorganismen: Kritisches Verdünnungsvolumen (KVV)
Tabelle 1: KVV-Grenzwerte
Kriterium 2 - Biologische Abbaubarkeit
Tabelle 2: aNBO- und anNBO-Grenzwerte
Kriterium 3 - Verbotene oder Beschränkungen unterliegende Stoffe und Gemische
Tabelle 3: Gefahrenhinweise und RisikosätzeTabelle 4: Von den Bestimmungen ausgenommene Stoffe
Kriterium 4 - Verpackung
Tabelle 5: Materialien und Komponenten, die von einer Verwendung als Verpackungsbestandteile ausgeschlossen sind
Kriterium 5 - Nachhaltige Beschaffung von Palmöl, Palmkernöl und ihren Derivaten
Kriterium 6 - Gebrauchstauglichkeit
Kriterium 7 - Angaben auf dem EU-Umweltzeichen