VO (EU) 651/2014
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| Kapitel I Gemeinsame Bestimmungen |
| Artikel 1 Geltungsbereich |
| Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
| Artikel 3 Freistellungsvoraussetzungen |
| Artikel 4 Anmeldeschwellen |
| Artikel 5 Transparenz der Beihilfe |
| Artikel 6 Anreizeffekt |
| Artikel 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten |
| Artikel 8 Kumulierung |
| Artikel 9 Veröffentlichung und Information |
| Kapitel II Monitoring |
| Artikel 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung |
| Artikel 11 Berichterstattung |
| Artikel 12 Monitoring |
| Kapitel III Besondere Bestimmungen für einzelne Beihilfegruppen |
| Abschnitt 1 Regionalbeihilfen |
| Unterabschnitt A Regionale Investitionsbeihilfen und regionale Betriebsbeihilfen |
| Artikel 13 Anwendungsbereich der Regionalbeihilfen |
| Artikel 14 Regionale Investitionsbeihilfen |
| Artikel 15 Regionale Betriebsbeihilfen |
| Unterabschnitt B Stadtentwicklungsbeihilfen |
| Artikel 16 Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen |
| Abschnitt 2 Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Artikel 17 Investitionsbeihilfen für KMU |
| Artikel 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten |
| Artikel 19 KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen |
| Artikel 19a Beihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung ('CLLD') teilnehmen |
| Artikel 19b Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung ('CLLD') profitieren |
| Artikel 19c Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung |
| Artikel 19d KMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Preiserhöhungen |
| Abschnitt 2A Beihilfen für die europäische territoriale Zusammenarbeit |
| Artikel 20 Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen |
| Artikel 20a Geringe Beihilfen für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit |
| Abschnitt 3 Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen |
| Artikel 21 Risikofinanzierungsbeihilfen |
| Artikel 21a Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sind |
| Artikel 22 Beihilfen für Unternehmensneugründungen |
| Artikel 23 Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen |
| Artikel 24 Beihilfen für Scouting-Kosten |
| Abschnitt 4 Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation |
| Artikel 25 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben |
| Artikel 25a Beihilfen für mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Vorhaben |
| Artikel 25b Beihilfen für Marie-Sk łodowska-Curie-Maßnahmen und vom ERC geförderte Maßnahmen für den Konzeptnachweis |
| Artikel 25c Beihilfen im Rahmen von kofinanzierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben |
| Artikel 25d Beihilfen für Teaming-Maßnahmen |
| Artikel 25e Beihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden |
| Artikel 26 Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen |
| Artikel 26a Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen |
| Artikel 27 Beihilfen für Innovationscluster |
| Artikel 28 Innovationsbeihilfen für KMU |
| Artikel 29 Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen |
| Artikel 30 Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur |
| Abschnitt 5 Ausbildungsbeihilfen |
| Artikel 31 Ausbildungsbeihilfen |
| Abschnitt 6 Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen |
| Artikel 32 Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer |
| Artikel 33 Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen |
| Artikel 34 Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten |
| Artikel 35 Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer |
| Abschnitt 7 Umweltschutzbeihilfen |
| Artikel 36 Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung |
| Artikel 36a Investitionsbeihilfen für Lade- oder Tankinfrastruktur |
| Artikel 36b Investitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen |
| Artikel 37 - gestrichen - |
| Artikel 38 Investitionsbeihilfen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen |
| Artikel 38a Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen |
| Artikel 38b Beihilfen zur Begünstigung von Energieleistungsverträgen |
| Artikel 39 Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von Finanzinstrumenten |
| Artikel 40 - gestrichen - |
| Artikel 41 Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung |
| Artikel 42 Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien |
| Artikel 43 Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften |
| Artikel 44 Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG |
| Artikel 44a Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben |
| Artikel 45 Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz |
| Artikel 46 Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte |
| Artikel 47 Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft |
| Artikel 48 Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen |
| Artikel 49 Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie |
| Abschnitt 8 Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen |
| Artikel 50 Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen |
| Abschnitt 9 Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete |
| Artikel 51 Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete |
| Abschnitt 10 Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen |
| Artikel 52 Beihilfen für feste Breitbandnetze |
| Artikel 52a Beihilfen für 4G- und 5G-Mobilfunknetze |
| Artikel 52b Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur |
| Artikel 52c Konnektivitätsgutscheine |
| Artikel 52d Beihilfen für Backhaul-Netze |
| Abschnitt 11 Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes |
| Artikel 53 Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes |
| Artikel 54 Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke |
| Abschnitt 12 Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen |
| Artikel 55 Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen |
| Abschnitt 13 Beihilfen für lokale Infrastrukturen |
| Artikel 56 Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen |
| Abschnitt 14 Beihilfen für Regionalflughäfen |
| Artikel 56a Beihilfen für Regionalflughäfen |
| Abschnitt 15 Beihilfen für Häfen |
| Artikel 56b Beihilfen für Seehäfen |
| Artikel 56c Beihilfen für Binnenhäfen |
| Abschnitt 16 Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds 'InvestEU' unterstützten Finanzprodukten |
| Artikel 56d Gegenstand und allgemeine Voraussetzungen |
| Artikel 56e Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds 'InvestEU' unterstützten Finanzprodukten |
| Artikel 56f Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds 'InvestEU' unterstützten kommerziellen Finanzprodukten mit zwischengeschalteten Finanzintermediären |
| Kapitel IV Schlussbestimmungen |
| Artikel 57 Aufhebung |
| Artikel 58 Übergangsbestimmungen |
| Artikel 59 |
| Anhang I KMU-Definition |
| Artikel 1 Unternehmen |
| Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmenskategorien |
| Artikel 3 Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte berücksichtigte Unternehmenstypen |
| Artikel 4 Für die Mitarbeiterzahl und die finanziellen Schwellenwerte sowie für den Berichtszeitraum zugrunde zu legende Daten |
| Artikel 5 Mitarbeiterzahl |
| Artikel 6 Erstellung der Daten des Unternehmens |
| Anhang II Informationen über nach dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen |
| Teil I Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 |
| Teil II Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11 |
| Anhang III Bestimmungen für die Veröffentlichung der Informationen nach Artikel 9 Absatz 1 |
| Anhang IV Kritische Rohstoffe im Sinne des Artikels 21 Absatz 3 Buchstabe c und des Artikels 56e Absatz 10 Buchstabe a Ziffer ii |