VO (EU) 620/2014
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Meldetermin und Häufigkeit des Informationsaustauschs über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind
Artikel 3 Praktischer Ablauf der Informationsübermittlung zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 4 Formulare und Bögen für den Informationsaustausch über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind
Artikel 5 Ad-hoc-Informationsanfrage zuständiger Behörden
Artikel 6 Informationsaustausch über grenzübergreifend tätige Dienstleistungsunternehmen
Artikel 7 Informationsaustausch über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind, bei Liquiditätsengpässen mit Auswirkungen auf das Institut oder die Zweigstelle selbst
Artikel 8 Inkrafttreten
Teil 1
Zweimal jährlich - Institut
Teil 2
Jährlich - Institut
Teil 3
Jährlich - Dienstleistungen
Teil 4
Zweigstelle - vom Aufnahmemitgliedstaat
Teil 5
Jährlich - Einlagensicherungssysteme
Teil 6
Jährlich - Zusatzinformationen
Anhang II Meldebogen für den Informationsaustausch im Falle von Liquiditätsengpässen
Abschnitt 1
Beschreibung des Liquiditätsengpasses