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Regelwerk, EU 2014, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 488/2014 der Kommission vom 12. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 138 vom 13.05.2014 S. 75)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission 2 sind Cadmium-Höchstgehalte für eine Reihe von
Lebensmitteln festgelegt.

(2) Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 30. Januar 2009 ein Gutachten zu Cadmium in Lebensmitteln 3 abgegeben. Darin legte die EFSa für Cadmium eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme (Tolerable Weekly Intake - TWI) von 2,5 µg/kg Körpergewicht fest. In ihrer Stellungnahme zur tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme für Cadmium 4 berücksichtigte die EFSa die jüngst vom Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) 5 durchgeführte Risikobewertung und bestätigte die TWI von 2,5 µg/kg Körpergewicht.

(3) Das CONTAM-Gremium zog in seinem wissenschaftlichen Gutachten zu Cadmium in Lebensmitteln den Schluss, dass die mittleren ernährungsbedingten Expositionen gegenüber Cadmium in europäischen Ländern etwa bei der TWI von 2,5 µg/kg Körpergewicht liegen oder diese leicht überschreiten. In bestimmten Untergruppen der Bevölkerung könne die TWI etwa um das 2-Fache überschritten werden. Das CONTAM-Gremium schloss weiter, dass zwar bei einem Menschen mit so hoher Exposition keine schädlichen Auswirkungen auf die Nierenfunktion zu erwarten seien, die Exposition der Bevölkerung gegenüber Cadmium jedoch verringert werden sollte.

(4) Laut dem wissenschaftlichen Gutachten des CONTAM-Gremiums zu Cadmium in Lebensmitteln zählen zu den Lebensmittelgruppen, die wegen ihres hohen Anteils an der Ernährung am meisten zur ernährungsbedingten Exposition gegenüber Cadmium beitragen, Getreide und Getreideerzeugnisse, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte, stärkehaltige Wurzeln oder Kartoffeln sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse. Die höchsten Cadmium-Konzentrationen wurden in Seetang, Fisch und Meeresfrüchten, Schokolade und diätetischen Lebensmitteln sowie in Pilzen, Ölsaaten und genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen nachgewiesen.

(5) In einer von der EFSa für ihren wissenschaftlichen Bericht zur ernährungsbedingten Exposition der europäischen Bevölkerung gegenüber Cadmium 6 durchgeführten detaillierteren Expositionsbewertung, die sich auf die neue kompakte europäische Datenbank über den Verzehr von Lebensmitteln stützt, welche aktualisierte Informationen über den Lebensmittelverzehr in den einzelnen Mitgliedstaaten und für verschiedene Altersgruppen der Bevölkerung enthält, sind ausführlichere Informationen zu den einzelnen Lebensmitteln, die zur Exposition beitragen, nach Altersgruppen enthalten. Bei Erwachsenen tragen stärkehaltige Wurzeln und Knollen, Getreide und Erzeugnisse auf Getreidebasis sowie Gemüse und Gemüseerzeugnisse am stärksten zur Exposition bei. Bei Kindern und Jugendlichen sind es stärkehaltige Wurzeln und Knollen, Getreide und Erzeugnisse auf Getreidebasis sowie Zucker und Süßigkeiten, bei Säuglingen und Kleinkindern stärkehaltige Wurzeln und Knollen, Getreide und Erzeugnisse auf Getreidebasis, Gemüse und Erzeugnisse auf Gemüsebasis, Milch und Milcherzeugnisse sowie Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Die detailliertere Expositionsbewertung zeigt, dass sich die Gesamtexposition nicht nur aus einigen wenigen Hauptquellen ergibt, sondern aus der Summe der einzelnen Beiträge aus einer Reihe verschiedener Lebensmittelgruppen.

(6) Für eine große Palette an Lebensmitteln, darunter Getreide, Gemüse, Fleisch, Fisch, Meeresfrüchte, Schlachtnebenerzeugnisse und Nahrungsergänzungsmittel, sind Cadmium-Höchstgehalte festgelegt worden. Für einige Lebensmittel, die bei bestimmten Bevölkerungsgruppen in starkem Maße zur Exposition beitragen (Schokolade und Kakaoerzeugnisse, Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder), wurden noch keine Höchstgehalte festgelegt. Daher müssen für diese Lebensmittel Cadmium-Höchstgehalte festgelegt werden.

(7) Höchstgehalte für Kontaminanten werden gemäß dem ALARA-Prinzip ("as low as reasonably achievable" - d. h. so niedrig, wie vernünftigerweise erreichbar) sowohl für Waren, für die bereits ein Cadmium-Höchstgehalt gilt (z.B. Gemüse, Fleisch, Fisch, Meeresfrüchte, Schlachtnebenerzeugnisse und Nahrungsergänzungsmittel), als auch für Waren, für die erstmals ein Höchstgehalt eingeführt wird (z.B. Kakao und Schokoladeerzeugnisse), festgelegt, wobei Daten über das Vorkommen und Lebensmittelverzehrsmuster der Unionsbürger herangezogen werden.

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