Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 319/2014
- Inhalt =>

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Festsetzung von Gebühren und Entgelten

Artikel 4 Zahlung von Gebühren oder Entgelten

Artikel 5 Reisekosten

Artikel 6 Voranschlag

Kapitel II
Gebühren

Artikel 7 Allgemeine Bestimmungen bezüglich der Zahlung von Gebühren

Artikel 8 Zahlungszeiträume

Artikel 9 Einstellung der Antragsbearbeitung

Artikel 10 Aussetzung oder Widerruf einer Zulassung

Artikel 11 Rückgabe oder Übertragung von Zulassungen

Artikel 12 Außerordentliche Zulassungstätigkeiten

Kapitel III
Entgelte

Artikel 13 Entgelte

Artikel 14 Zeitpunkt der Entgelterhebung

Kapitel IV
Beschwerden

Artikel 15 Bearbeitung von Beschwerden

Kapitel V
Verfahren der Agentur

Artikel 16 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17 Bewertung und Überarbeitung

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18 Aufhebung

Artikel 19 Übergangsbestimmungen

Artikel 20 Inkrafttreten

Anhang

Teil I
Tätigkeiten, die mit Pauschalgebühren abgerechnet werden

Tabelle 1 Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen

Tabelle 2 Ableitungen zu Musterzulassungen oder eingeschränkten Musterzulassungen

Tabelle 3 Ergänzende Musterzulassungen

Tabelle 4 Erhebliche Änderungen und erhebliche Reparaturen

Tabelle 5 Geringfügige Änderungen und geringfügige Reparaturen

Tabelle 6 Jahresgebühr für Inhaber von Musterzulassungen und eingeschränkten Musterzulassungen der EASa und anderen Musterzulassungen die nach der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 als akzeptiert gelten

Tabelle 7 A Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (GEB)

Tabelle 7 B Alternative Verfahren der Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (GEB)

Tabelle 8 Genehmigung als Herstellungsbetrieb

Tabelle 9 Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb

Tabelle 10 Genehmigung als Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal

Tabelle 11 Genehmigung als Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

Tabelle 12 Annahme von Genehmigungen, die gemäß geltenden bilateralen Vereinbarungen Genehmigungen nach Teil 145 und Teil 147 gleichwertig sind

Teil II
Zulassungstätigkeiten oder Dienstleistungen, die nach Stundensätzen abgerechnet werden

1. Stundensatz

2. Stundensatz für Leistungen, die nicht in Nummer 1 aufgeführt sind

Teil III
Entgelte für Beschwerden

Teil IV
Jährliche Inflationsrate

Teil V