Regelwerk, EU 2014

Beschl. 2014/312/EU
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8

Anhang Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie Beurteilungs- und Prüfanforderungen

Kriterium 1. Weißpigment und Nassabriebbeständigkeit

Tabelle 1: Verhältnis zwischen Nassabriebbeständigkeit und TiO2-Gehalt bei Innenfarben

Kriterium 2. Titandioxidpigment

Kriterium 3. Nutzungseffizienz

Tabelle 2: Leistungsanforderungen für verschiedene Arten Farben und Lacke

Kriterium 4. Gehalt an flüchtigen und schwerflüchtigen organischen Verbindungen (VOC, SVOC)

Tabelle 3: VOC- und SVOC-Höchstgehalt

Tabelle 4: (aufgehoben)

Kriterium 5. Beschränkung gefährlicher Stoffe und Gemische

Tabelle 5: Beschränkende Gefahreneinstufungen und ihre Zuordnung zu den Kategorien

Tabelle 6. Einstufung des Endprodukts: CLP gegenüber DSD, Entsprechung

Kriterium 6. Verbraucherinformationen

Kriterium 7. Angaben auf dem EU-Umweltzeichen

Anlage 1 Liste über Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf gefährliche Stoffe

1. Konservierungsmittel, die Farbstoffen, Bindemitteln und dem Endprodukt zugefügt werden

2. Trockenstoffe und Antihautmittel

3. Korrosionsschutzmittel

4. Tenside

5. Diverse funktionsbezogene Stoffe mit allgemeiner Anwendung

6. Diverse funktionsbezogene Stoffe mit spezieller Anwendung

7. Stoffrückstände, die im Endprodukt vorliegen können

8. Stoffe in Bindemitteln und Polymerdispersionen

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