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Regelwerk, EU 2014, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 285/2014 der Kommission vom 13. Februar 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards in Bezug auf unmittelbare, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen von Kontrakten innerhalb der Union und die Verhinderung der Umgehung von Vorschriften und Pflichten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 85 vom 21.03.2014 S. 1)



Hinweis: s.  Liste - zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC- Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 11 Absatz 14 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Angesichts des breiten Spektrums an OTC-Derivatekontrakten sollte ein auf Kriterien beruhender Ansatz verfolgt werden, um festzulegen, ob ein OTC-Derivatekontrakt als mit unmittelbaren, wesentlichen und vorhersehbaren Auswirkungen innerhalb der Union verbunden erachtet werden sollte, und um zu ermitteln, in welchen Fällen es notwendig oder zweckmäßig ist, die Umgehung von Vorschriften und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zu verhindern.

(2) Da nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 die Bestimmungen der genannten Verordnung als erfüllt gelten, wenn mindestens eine der Gegenparteien in einem Staat niedergelassen ist, in Bezug auf den die Kommission einen Durchführungsrechtsakt über die Gleichwertigkeit gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erlassen hat, sollten diese technischen Regulierungsstandards auf Kontrakte Anwendung finden, bei denen beide Gegenparteien in einem Drittstaat niedergelassen sind, dessen Rechts-, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen noch nicht als den durch die Verordnung festgelegten Anforderungen gleichwertig erklärt worden sind.

(3) Bestimmte Informationen zu von Einrichtungen in Drittstaaten geschlossenen Kontrakten stünden nach wie vor lediglich den zuständigen Behörden in Drittstaaten zur Verfügung. Die zuständigen Behörden in der Union sollten daher eng mit diesen Behörden zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die einschlägigen Bestimmungen angewandt und durchgesetzt werden.

(4) Da für ein umfassendes Verständnis zweckmäßiger technischer Standards ein Fachbegriff erforderlich ist, sollte dieser Begriff definiert werden.

(5) OTC-Derivatekontrakte, die von in Drittstaaten niedergelassenen Einrichtungen geschlossen und von in der Union niedergelassenen Einrichtungen garantiert werden, bergen ein finanzielles Risiko für den in der Union niedergelassenen Garantiegeber. Da das Risiko von der Höhe der von finanziellen Gegenparteien zur Deckung von OTC-Derivatekontrakten gewährten Garantie abhängt und im Vergleich zu nichtfinanziellen Gegenparteien zwischen finanziellen Gegenparteien wechselseitige Verflechtungen bestehen, sollten von in Drittstaaten niedergelassenen Einrichtungen geschlossene OTC-Derivatekontrakte, die durch eine Garantie gedeckt sind, zudem lediglich dann als mit unmittelbaren, wesentlichen und vorhersehbaren Auswirkungen innerhalb der Union verbunden erachtet werden, wenn diese Garantie bestimmte quantitative Schwellenwerte übersteigt und von in der Union niedergelassenen finanziellen Gegenparteien gewährt wird.

(6) In Drittstaaten niedergelassene finanzielle Gegenparteien können über ihre Zweigniederlassungen in der Union OTC-Derivatekontrakte eingehen. Angesichts der Auswirkung der Tätigkeit derartiger Zweigniederlassungen auf den Markt in der Union sollten zwischen solchen Zweigniederlassungen geschlossene OTC-Derivatekontrakte als mit unmittelbaren, wesentlichen und vorhersehbaren Auswirkungen innerhalb der Union verbunden erachtet werden.

(7) Gehen spezifische Gegenparteien OTC-Derivatekontrakte primär mit dem Ziel ein, die Anwendung der Clearingpflicht oder der Risikominderungsverfahren zu umgehen, die für Einrichtungen gelten, die normalerweise Gegenpartei des Kontrakts gewesen wären, so sollte dies als Umgehung der Vorschriften und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet werden, da dadurch die Erreichung eines Ziels der Verordnung, nämlich die Minderung des Gegenparteiausfallrisikos, behindert wird.

(8) OTC-Derivatekontrakte, die Teil eines Arrangements sind, dessen Merkmale einer wirtschaftlichen Logik oder eines geschäftlichen Gehalts entbehren und dessen primäres Ziel darin besteht, die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, einschließlich der Bestimmungen im Zusammenhang mit den Bedingungen für eine Ausnahme, zu umgehen, sollten als die in dieser Verordnung niedergelegten Vorschriften und Pflichten umgehende Kontrakte erachtet werden.

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