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Regelwerk, EU 2014, Allgemeines - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 263/2014 des Rates vom 14. März 2014 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

(ABl. Nr. L 76 vom 15.03.2014 S. 11)



Der Rat der Europäischen Union-

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 1. August 2011 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 angenommen.

(2) Am 31. Dezember 2013 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die angesichts der Lage in Afghanistan restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 14. März 2014.

_______
1) ABl. Nr. L 199 vom 02.08.2011 S. 1.

.

Anhang

I. Die Einträge für die nachstehenden Personen in der Liste im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 erhalten die Fassung der nachstehenden Einträge.

A. Mit den Taliban verbundene Personen

1. Abdul Kabir Mohammad Jan (Aliasname: A. Kabir)

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Zweiter Stellvertreter, Wirtschaftliche Angelegenheiten, Ministerrat während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Nangarhar während des Taliban- Regimes, c) Chef der östlichen Zone während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: Bezirk Pul-e-Khumri oder Baghlan Jadid, Provinz Baghlan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) An terroristischen Operationen im Osten Afghanistans beteiligt, b) trieb Geld bei Drogenhändlern ein, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) Mitglied des Obersten Rates der Taliban (2009), e) Familie stammt ursprünglich aus dem Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan, f) verantwortlich für die Anschläge auf afghanische Parlamentsmitglieder im November 2007 in Baghlan, g) Landbesitz im Zentrum der Provinz Baghlan, h) gehört dem Stamm der Zadran an. Tag der VN-Bezeichnung: 25.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abdul Kabir Mohammad Jan war Mitglied des von Mohammed Omar im Oktober 2006 ausgerufenen Hohen Taliban-Führungsrats und wurde im Oktober 2007 zum Militärbefehlshaber der östlichen Zone ernannt.

2. Mohammad Moslim Haqqani Muhammadi Gul (Aliasname: Moslim Haqqani)

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Minister für Pilger- und religiöse Angelegenheiten während des Taliban-Regimes; b) stellvertretender Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1965. Geburtsort: Dorf Gawargan, Bezirk Pul-e-Khumri, Provinz Baghlan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Nationale Kennziffer: 1136 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Weitere Angaben: a) Ethnischer Paschtune aus der Provinz Baghlan, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) spricht fließend Englisch, Urdu und Arabisch. Tag der VN- Bezeichnung: 25.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Mohammad Moslim Haqqani diente unter dem Taliban-Regime auch als stellvertretender Minister für das Hochschulwesen. Diese Bezeichnung wurde am 18. Juli 2007 in die Liste aufgenommen.

3. Abdul Raqib Takhari

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Repatriierung während des Taliban- Regimes. Geburtsdatum: Zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: Dorf Zardalu Darra, Bezirk Kalafgan, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan (Dezember 2009), b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört der Volksgruppe der Tadschiken an. Tag der VN-Bezeichnung: 25.1.2001.

4. Nazir Mohammad Abdul Basir (Aliasname: Nazar Mohammad)

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