Regelwerk, EU 2014

RL 2014/98/EU
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Kapitel 1
Definitionen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Anforderungen an Vermehrungsmaterial bzw. gegebenenfalls an Pflanzen von Obstarten

Abschnitt 1
Anforderungen an Vorstufenmaterial

Artikel 3 Anforderungen an die Zertifizierung von Vorstufenmaterial

Artikel 4 Anforderungen an die Zertifizierung von Unterlagen, die keiner Sorte angehören, als Vorstufenmaterial

Artikel 5 Anforderungen an die Anerkennung einer Mutterpflanze für Vorstufenmaterial

Artikel 6 Anforderungen an die Anerkennung einer Unterlage, die keiner Sorte angehört

Artikel 7 Überprüfung der Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung

Artikel 8 Anforderungen an die Erhaltung von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von Vorstufenmaterial

Artikel 9 Anforderungen an die Gesundheit von Kandidatenmutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von durch Erneuerung erzeugten Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial

Artikel 10 Anforderungen an die Gesundheit von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von Vorstufenmaterial

Artikel 11 Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie für Vorstufenmaterial

Artikel 12 Vorschriften betreffend möglicherweise qualitätsmindernde Mängel

Artikel 13 Anforderungen betreffend die Multiplikation, die Erneuerung und die Vermehrung von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial

Artikel 14 Anforderungen betreffend die Multiplikation, die Erneuerung und die Mikrovermehrung von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial

Abschnitt 2
Anforderungen an Basismaterial

Artikel 15 Anforderungen an die Zertifizierung von Basismaterial

Artikel 16 Anforderungen an die Gesundheit von Mutterpflanzen für Basismaterial sowie von Basismaterial

Artikel 17 Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für Basismaterial sowie für Basismaterial

Artikel 18 Anforderungen an die Erhaltung von Mutterpflanzen für Basismaterial sowie von Basismaterial

Artikel 19 Bedingungen für die Multiplikation

Abschnitt 3
Anforderungen an zertifiziertes Material

Artikel 20 Anforderungen an die Zertifizierung von zertifiziertem Material

Artikel 21 Anforderungen an die Gesundheit von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material sowie von zertifiziertem Material

Artikel 22 Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für zertifiziertes Material sowie für zertifiziertes Material

Abschnitt 4
Anforderungen an das CAC-Material

Artikel 23 Anforderungen an CAC-Material mit Ausnahme von Unterlagen, die keiner Sorte angehören

Artikel 24 Anforderungen an CAC-Material im Falle von Unterlagen, die keiner Sorte angehören

Artikel 25 Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung

Artikel 26 Anforderungen an die Gesundheit von CAC-Material

Artikel 27 Anforderungen in Bezug auf Mängel

Artikel 27a Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Kapitel 3
Spezifische Anforderungen an Versorger, die Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten erzeugen oder reproduzieren

Artikel 28 Plan zur Ermittlung und Überwachung kritischer Punkte im Erzeugungsprozess

Artikel 29 Aufbewahrung der Informationen über die Überwachung zum Zweck ihrer Prüfung

Kapitel 4
Amtliche Prüfungen

Artikel 30 Allgemeine Anforderungen an amtliche Prüfungen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 31 Umsetzung

Artikel 32 Übergangsmaßnahmen

Artikel 33 Aufhebung

Artikel 34 Inkrafttreten

Artikel 35 Adressaten

Anhang I Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und im Zweifelsfall eine Beprobung und Untersuchung gemäß Artikel 9 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 26 Absatz 1 durchgeführt werden müssen

Anhang II Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und gegebenenfalls eine Beprobung und Untersuchung gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1, Artikel 26 Absatz 1 und Anhang IV durchgeführt werden müssen

Anhang III Liste der RNQPs, deren Vorhandensein im Boden in Artikel 11 Absätze 1 und 2, Artikel 17 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 22 Absätze 1 und 2 geregelt ist

Anhang IV Anforderungen in Bezug auf Maßnahmen nach Gattung oder Art und Kategorie gemäß Artikel 10 Absatz 4, Artikel 16 Absatz 4, Artikel 21 Absatz 4 und Artikel 26 Absatz 2

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