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Regelwerk, EU 2014, Energienutzung - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 29 vom 31.01.2014 S. 1, ber. 2015 L 61 S. 26;
VO (EU) 2017/254 - ABl. Nr. L 38 vom 15.02.2017 S. 1 Inkrafttreten)



Neufassung -Ersetzt RL 2002/40/EG

Normenübersicht /  Normen

EU - Liste zur Ergänzung der RL 2010/30/EU im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von ....

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen 1, insbesondere auf Artikel 10,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat gemäß der Richtlinie 2010/30/EU delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte zu erlassen, die ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und bei gleichwertigen Funktionen große Unterschiede in den Leistungsniveaus aufweisen.

(2) Auf Elektrobacköfen entfällt ein wesentlicher Teil des Gesamtenergiebedarfs in der Europäischen Union. Über die bereits erzielten Energieeffizienzsteigerungen hinaus besteht ein erhebliches Potenzial für die weitere Verringerung des Energieverbrauchs dieser Geräte.

(3) Bestimmungen für die Kennzeichnung von Haushaltselektrobacköfen in Bezug auf den Energieverbrauch wurden durch die Richtlinie 2002/40/EG der Kommission vom 8. Mai 2002 zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Elektrobacköfen 2 festgelegt.

(4) Im Bereich der Haushaltskochgeräte hat sich die Technik in den letzten Jahren rasch weiterentwickelt. Aus den Ökodesign-Vorstudien ging hervor, dass Haushaltsgasbacköfen und Haushaltsdunstabzugshauben über ein erhebliches Energieeinsparpotenzial verfügen. Um zu gewährleisten, dass die Energieetiketten den Lieferanten dynamische Anreize dafür bieten, die Energieeffizienz dieser Geräte weiter zu verbessern, und die Marktausrichtung auf energieeffiziente Technologien zu beschleunigen, sollte die Richtlinie 2002/40/EG aufgehoben und es sollten neue Bestimmungen festgelegt werden.

(5) Die Bestimmungen dieser Verordnung sollten für Haushaltselektro- und Haushaltsgasbacköfen, einschließlich in Herde integrierter Backöfen, und für elektrische Haushaltsdunstabzugshauben gelten.

(6) Mit dieser Verordnung sollte für alle betroffenen Backöfen eine überarbeitete Energieeffizienzskala von A+++ bis D und für Haushaltsdunstabzugshaben eine neue Energieeffizienzskala von a bis G eingeführt werden, bei der an der Spitze der Skala alle zwei Jahre ein "+" hinzugefügt wird, bis die Klasse A+++ erreicht wird; diese zusätzlichen Klassen sollten hinzugefügt werden, um die Marktverbreitung hocheffizienter Geräte zu beschleunigen.

(7) Es wird erwartet, dass die Bestimmungen dieser Verordnung zusammen mit den in der Verordnung (EU) Nr. 66/2014 der Kommission 3 über die Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben festgelegten Ökodesign-Vorschriften zu jährlichen Primärenergieeinsparungen von 27 PJ/Jahr im Jahr 2020 und von 60 PJ/Jahr bis 2030 führen.

(8) Der Schallleistungspegel einer Haushaltsdunstabzugshaube kann für die Endnutzer ein wichtiger Gesichtspunkt sein. Informationen über die Schallleistungspegel sollten auf den Etiketten von Haushaltsdunstabzugshauben angegeben werden, damit die Endnutzer eine fundierte Entscheidung treffen können.

(9) Die Informationen auf den jeweiligen Etiketten sollten anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Berechnungs- und Messmethoden erlangt werden, die dem anerkannten Stand der Berechnungs- und Messmethoden Rechnung tragen; dies schließt gegebenenfalls harmonisierte Normen ein, die von den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung 4 genannten europäischen Normungsorganisationen verabschiedet werden.

(10) Diese Verordnung sollte eine einheitliche Gestaltung und einen einheitlichen Inhalt des Etiketts für Haushaltsbacköfen, einschließlich in Herde integrierter Haushaltsbacköfen, und für elektrische Haushaltsdunstabzugshauben vorgeben.

(11) Außerdem sollten in dieser Verordnung Anforderungen an die technische Dokumentation und an das Produktdatenblatt für Haushaltsbacköfen, einschließlich in Herde integrierter Haushaltsbacköfen, und für Haushaltsdunstabzugshauben festgelegt werden, auch wenn diese für andere als häusliche Zwecke verwendet werden.

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