Regelwerk, EU 2014

RL 2014/25/EU
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Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4 Auftraggeber

Artikel 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit

Artikel 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Tätigkeiten

Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 8 Gas und Wärme

Artikel 9 Elektrizität

Artikel 10 Wasser

Artikel 11 Verkehrsleistungen

Artikel 12 Häfen und Flughäfen

Artikel 13 Postdienste

Artikel 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 15 Höhe der Schwellenwerte

Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden

Unterabschnitt 1
Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Artikel 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 24 Verteidigung und Sicherheit

Artikel 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden

Unterabschnitt 3
Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge

Artikel 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 31 Unterrichtung

Unterabschnitt 4
Besondere Sachverhalte

Artikel 32 Forschung und Entwicklung

Artikel 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 5
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 36 Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 37 Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 38 Vorbehaltene Aufträge

Artikel 39 Vertraulichkeit

Artikel 40 Vorschriften über die Kommunikation

Artikel 41 Nomenklaturen

Artikel 42 Interessenkonflikte

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 43 Bedingungen betreffend das GPa und andere internationale Übereinkommen

Artikel 44 Wahl der Verfahren

Artikel 45 Offenes Verfahren

Artikel 46 Nichtoffenes Verfahren

Artikel 47 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 48

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