RL 2014/25/EU
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| Titel I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze |
| Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen |
| Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich |
| Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
| Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber |
| Artikel 4 Auftraggeber |
| Artikel 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit |
| Artikel 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen |
| Kapitel II Tätigkeiten |
| Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen |
| Artikel 8 Gas und Wärme |
| Artikel 9 Elektrizität |
| Artikel 10 Wasser |
| Artikel 11 Verkehrsleistungen |
| Artikel 12 Häfen und Flughäfen |
| Artikel 13 Postdienste |
| Artikel 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen |
| Kapitel III Sachlicher Anwendungsbereich |
| Abschnitt 1 Schwellenwerte |
| Artikel 15 Höhe der Schwellenwerte |
| Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts |
| Artikel 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte |
| Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden |
| Unterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie |
| Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge |
| Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe |
| Artikel 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe |
| Artikel 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge |
| Artikel 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden |
| Artikel 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung |
| Unterabschnitt 2 Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten |
| Artikel 24 Verteidigung und Sicherheit |
| Artikel 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen |
| Artikel 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen |
| Artikel 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden |
| Unterabschnitt 3 Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) |
| Artikel 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge |
| Artikel 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen |
| Artikel 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist |
| Artikel 31 Unterrichtung |
| Unterabschnitt 4 Besondere Sachverhalte |
| Artikel 32 Forschung und Entwicklung |
| Artikel 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge |
| Unterabschnitt 5 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen |
| Artikel 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten |
| Artikel 35 |
(Stand: 24.03.2026)
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