Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 3/2014
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Hersteller

Artikel 3 Anforderungen in Bezug auf An- bzw. Einbau und Nachweise hinsichtlich der funktionalen Sicherheit

Artikel 4 Anwendung von UNECE-Regelungen

Artikel 5 Technische Vorschriften in Bezug auf die Anforderungen an die funktionale Sicherheit und Prüfverfahren

Artikel 6 Anforderungen an Einrichtungen für Schallzeichen

Artikel 7 Anforderungen an Bremsen, einschließlich Antiblockier- und kombinierte Bremssysteme, falls installiert

Artikel 8 Anforderungen an die elektrische Sicherheit

Artikel 9 Anforderungen an die Erklärung des Herstellers zur Dauerprüfung der Systeme, Teile und Ausrüstungen, die von kritischer Bedeutung für die funktionale Sicherheit sind

Artikel 10 Anforderungen an vordere und hintere Schutzvorrichtungen

Artikel 11 Anforderungen an Scheiben, Windschutzscheiben-Wisch- und Windschutzscheiben-Waschanlage sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

Artikel 12 Anforderungen an vom Fahrer bediente Betätigungseinrichtungen, einschließlich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

Artikel 13 Anforderungen an den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, einschließlich des automatischen Einschaltens der Beleuchtungseinrichtung

Artikel 14 Anforderungen an die Sicht nach hinten

Artikel 15 Anforderungen an die Überrollschutzstruktur

Artikel 16 Anforderungen an Sicherheitsgurtverankerungen und Sicherheitsgurte

Artikel 17 Anforderungen an Sitzplätze (Sättel und Sitze)

Artikel 18 Anforderungen an die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

Artikel 19 Anforderungen an die Montage der Reifen

Artikel 20 Anforderungen an das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle am Fahrzeug

Artikel 21 Anforderungen an den Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren

Artikel 22 Anforderungen an die bauartbezogene Begrenzung der maximalen Nenndauerleistung und/oder Nutzleistung und/oder Geschwindigkeit des Fahrzeugs

Artikel 23 Anforderungen an die Festigkeit der Fahrzeugstruktur

Kapitel III
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 24 Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, selbstständigen technischen Einheiten und Bauteilen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 25 Inkrafttreten

Anhang I Verzeichnis der verbindlichen UNECE-Regelungen

Anhang II Prüfverfahren und Leistungsanforderungen für Einrichtungen für Schallzeichen

Teil 1
Vorschriften für die Bauteil-Typgenehmigung des Typs einer mechanischen oder elektrischen Einrichtung für Schallzeichen, die für den Anbau an Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e und L6e bestimmt ist

1. Allgemeine Vorschriften

2. Messungen des Schallpegels

3. Dauerprüfung

Teil 2
Vorschriften für die Genehmigung eines Fahrzeugtyps im Hinblick auf die Einrichtungen für Schallzeichen

1. Anbauvorschriften

2. Leistungsanforderungen an angebaute elektrische Einrichtungen für Schallzeichen

Anhang III Anforderungen an Bremsen, einschließlich Antiblockier- und kombinierte Bremssysteme

1. Vorschriften für die Genehmigung eines Fahrzeugtyps im Hinblick auf die Bremsen

Anhang IV Anforderungen an die elektrische Sicherheit

1. Vorschriften für die Genehmigung eines Fahrzeugtyps im Hinblick auf die elektrische Sicherheit

2. Allgemeine Anforderungen an den Schutz gegen Stromschläge und an die elektrische Sicherheit für Hochspannungssammelschienen in Fällen, in denen sie nicht mit externen Hochspannungsversorgungsgeräten verbunden sind.

Abbildung 4-1
Kennzeichnung eines Hochspannungsgeräts

3. Vorschriften für das wiederaufladbare Speichersystem für elektrische Energie (REESS)

3.1. Schutz bei Überstrom

3.2. Vermeidung der Ansammlung von Gas

3.3. Schutz vor dem Austreten von Elektrolyt

3.4. Zufällige oder unbeabsichtigte Loslösung

4. Sicherheitsanforderungen bei in Betrieb befindlichem Fahrzeug

4.1. Ein- und Ausschalten des Antriebssystems

4.2. Fahren mit verminderter Leistung

4.3. Rückfahreinrichtung

4.4. Bestimmung der Wasserstoffemissionen

Anlage 1 Verfahren für die am Fahrzeug durchgeführte Messung des Isolationswiderstandes

1. Allgemeines

2. Messmethode

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