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Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 880/2013 der Kommission vom 13. September 2013 zur 201. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

(ABl. Nr. L 245 vom 14.09.2013 S. 7)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 4. September 2013 beschlossen, eine Organisation aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen, nachdem er den Antrag der betreffenden Organisation auf Streichung aus der Liste und den umfassenden Bericht der mit der Resolution 1904 (2009) eingesetzten Ombudsperson geprüft hatte.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. September 2013

_______

1) ABl. Nr. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.

.

  Anhang

  Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter " Juristische Personen, Gruppen und Organisationen" wird folgender Eintrag gestrichen:

"Lajnat Al Daawa Al Islamiya (auch: a) LDI, b) Lajnat Al Dawa, c) Islamic Missionary Commission). Anschrift: a) Afghanistan, b) Pakistan. Weitere Angaben: Verbindungen zur Libyschen Islamischen Kampfgruppe. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 20.2.2003."

ENDE

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