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Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 852/2013 der Kommission vom 3. September 2013 zur 200. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

(ABl. Nr. L 253 vom 04.09.2013 S. 8)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 26. August 2013 beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. September 2013

1) ABl. Nr. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.

.

  Anhang

  Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter " Natürliche Personen" wird folgender Eintrag gestrichen:

"Said Youssef Ali Abu Aziza (auch: a) Abdul Hamid, b) Abu Therab). Geburtsdatum: 1958. Geburtsort: Tripolis, Libyen. Staatsangehörigkeit: libysch. Reisepassnummer: a) 87/437555 (libyscher Reisepass), b) 274381 (libyscher Reisepass). Libysche Kennziffer: 145126. Weitere Angaben: a) Name der Mutter: Fatima Isa; b) Mitglied der Libyschen Islamischen Kampfgruppe und Mitglied von Al-Qaida. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 8.6.2007."

ENDE

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