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Regelwerk EU 2013, Pflanzenschutz EU, Bund

Durchführungsbeschluss 2013/800/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 über einen finanziellen Beitrag der Union für das Jahr 2013 zu den Ausgaben Frankreichs, der Niederlande, Deutschlands, Portugals und Spaniens zur Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8999)
(Nur der deutsche, der französische, der niederländische, der portugiesische und der spanische Text sind verbindlich)

(ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013 S. 58)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse 1, insbesondere auf Artikel 23 Absätze 5 und 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2000/29/EG können die Mitgliedstaaten einen finanziellen Beitrag der Union für den Pflanzenschutz zur Deckung der Ausgaben erhalten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den erforderlichen Maßnahmen stehen, die getroffen wurden oder vorgesehen sind, um aus Drittländern oder anderen Gebieten der Union eingeschleppte Schadorganismen zu bekämpfen, damit sie ausgerottet werden oder, falls dies nicht möglich ist, ihre Ausbreitung eingedämmt wird.

(2) Deutschland hat drei Anträge auf Gewährung eines finanziellen Beitrags gestellt. Der erste Antrag wurde am 30. April 2013 gestellt und bezieht sich auf Maßnahmen, die 2012 zur Ausrottung bzw. Eindämmung von Diabrotica virgifera in Rheinland-Pfalz ergriffen wurden. Der Befall mit diesem Schadorganismus wurde dort im August und im September 2012 festgestellt.

(3) Der zweite Antrag wurde am 30. April 2013 gestellt und bezieht sich auf Maßnahmen, die zwischen August 2011 und August 2012 zur Bekämpfung von Anoplophora glabripennis in Nordrhein-Westfalen ergriffen wurden. Der Befall mit diesem Schadorganismus wurde 2009 dort festgestellt.

(4) Der dritte Antrag Deutschlands wurde am 24. April 2013 gestellt und bezieht sich auf Maßnahmen, die 2012 zur Ausrottung bzw. Eindämmung von Diabrotica virgifera in Baden-Württemberg ergriffen wurden. Der Befall mit diesem Schadorganismus wurde in verschiedenen Landkreisen und Städten (Alb-Donaukreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Rastatt und Ravensburg) in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 festgestellt. Die in diesen Jahren ergriffenen Maßnahmen wurden bereits 2009, 2010, 2011 und 2012 finanziell unterstützt.

(5) Spanien hat am 17. April 2013 vier Anträge auf Gewährung eines finanziellen Beitrags gestellt. Der erste betrifft Maßnahmen zur verstärkten Inspektion, die 2012 in den vier Autonomen Gemeinschaften entlang der Grenze zu Portugal zur Bekämpfung von Bursaphelenchus xylophilus ergriffen wurden.

(6) Der zweite Antrag Spaniens bezieht sich auf Maßnahmen, die 2013 zur Bekämpfung von Bursaphelenchus xylophilus in Galicien ergriffen wurden bzw. vorgesehen waren. Der Befall mit diesem Schadorganismus im Gebiet um As Neves wurde im Jahr 2010 festgestellt.

(7) Der dritte Antrag bezieht sich auf Maßnahmen, die 2013 zur Bekämpfung von Pomacea insularum in Katalonien ergriffen wurden bzw. vorgesehen waren. Der Befall mit diesem Schadorganismus wurde im Jahr 2010 festgestellt.

(8) Der vierte Antrag Spaniens bezieht sich auf Maßnahmen, die 2013 zur Bekämpfung von Bursaphelenchus xylophilus in Extremadura ergriffen wurden bzw. vorgesehen waren. Der Befall mit diesem Schadorganismus im Gebiet um Valverde del Fresno wurde im Jahr 2012 festgestellt.

(9) Frankreich hat am 30. April 2013 zwei Anträge auf Gewährung eines finanziellen Beitrags gestellt. Der erste Antrag bezieht sich auf Maßnahmen, die von Juli 2012 bis November 2013 zur Bekämpfung von Anoplophora glabripennis im Elsass ergriffen wurden bzw. vorgesehen waren. In Frankreich wurden Maßnahmen ergriffen, nachdem im Juli 2011 ein Befall mit diesem Schadorganismus in den angrenzenden deutschen Gebieten festgestellt wurde.

(10) Der zweite Antrag bezieht sich auf Maßnahmen, die von Oktober 2012 bis September 2013 zur Bekämpfung von Rhynchophorus ferrugineus in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur (PACA) ergriffen wurden bzw. vorgesehen waren. Der erste Befall mit diesem Schadorganismus wurde im Jahr 2009 festgestellt. Die von September 2009 bis September 2012 ergriffenen Maßnahmen wurden bereits 2010 und 2012 finanziell unterstützt.

(11) Die Niederlande haben am 30. April 2013 einen Antrag auf Gewährung eines finanziellen Beitrags gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf Maßnahmen, die von Juli bis Oktober 2012 zur Bekämpfung von Anoplophora glabripennis im Gebiet um Winterswijk ergriffen wurden. Das Auftreten dieses Schadorganismus wurde am 10. Juli 2012 festgestellt.

(12) Portugal hat am 30. April 2013 zwei Anträge auf Gewährung eines finanziellen Beitrags für Maßnahmen gestellt, die zur Bekämpfung von Bursaphelenchus xylophilus ergriffen wurden. Der erste Antrag bezieht sich auf Maßnahmen, die 2013 und 2014 auf dem portugiesischen Festland in der Pufferzone an der Grenze zu Spanien ergriffen wurden bzw. vorgesehen waren.

(13) Der zweite Antrag Portugals bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Hitzebehandlung von Holz oder Verpackungsmaterial aus Holz im Gebiet um Setúbal im Jahr 2013. Die 2010, 2011 und 2012 ergriffenen Maßnahmen wurden bereits 2011 und 2012 finanziell unterstützt.

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