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Regelwerk, EU 2013, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 543/2013 der Kommission vom 14. Juni 2013 über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 163 vom 15.06.2013 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 1, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Verordnung (EG) Nr. 714/2009, insbesondere nach Artikel 15 und Anhang I Punkt 5 der Leitlinien für das Management und die Vergabe verfügbarer Übertragungskapazitäten auf Verbindungsleitungen zwischen nationalen Netzen, müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Daten veröffentlichen, die die Verfügbarkeit von Netzen, die Kapazitäten grenzüberschreitender Verbindungsleitungen, Erzeugung, Last und Netzausfälle betreffen.

(2) Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts 2 gilt die Veröffentlichung von Insider-Informationen, die im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 oder den nach ihr verabschiedeten Leitlinien erfolgt, als eine zeitgleiche, vollständige und tatsächliche Bekanntgabe.

(3) Die Verfügbarkeit solcher Daten ist unerlässlich, damit die Marktteilnehmer effiziente Erzeugungs-, Verbrauchs- und Handelsentscheidungen treffen können. Eine vertiefte Marktintegration und der rasche Ausbau der schwankenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie der Wind- und Solarenergie erfordern die Offenlegung vollständiger, rechtzeitig verfügbarer, qualitativ hochwertiger und leicht verwertbarer Fundamentaldaten zu Angebot und Nachfrage.

(4) Die rechtzeitige Verfügbarkeit vollständiger Fundamentaldatensätze sollte auch die Energieversorgungssicherheit verbessern. Sie sollte es den Marktteilnehmern ermöglichen, Angebot und Nachfrage genau aufeinander abzustimmen und so das Risiko von Stromausfällen zu verringern. Dies hätte zur Folge, dass die ÜNB ihre Netze besser regeln und unter besser vorhersehbaren und sichereren Bedingungen betreiben könnten.

(5) Die derzeitigen Transparenzmaßnahmen werden diesen Kriterien nicht in vollem Umfang gerecht. Außerdem sind die relevanten Marktinformationen unter den Marktteilnehmern ungleich verteilt, wobei große etablierte Marktteilnehmer in Bezug auf ihre eigenen Anlagen über einen exklusiven Zugang zu Informationen verfügen, wodurch neue Marktteilnehmer oder Marktteilnehmer ohne eigene Anlagen benachteiligt sind.

(6) Den Marktteilnehmern sollten Informationen über den voraussichtlichen Verbrauch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollten regelmäßig aktualisiert und für verschiedene Zeitraster bereitgestellt werden. Ferner sollten Informationen über die tatsächliche Entwicklung des erwarteten Verbrauchs kurz nach Echtzeit zur Verfügung gestellt werden.

(7) Zu den für die Marktteilnehmer wichtigsten angebots- und nachfragerelevanten Informationen gehören Informationen über die geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeit von Stromerzeugungseinheiten und Verbraucheinheiten. Den Marktteilnehmern und ÜNB müssen detaillierte Informationen darüber bereitgestellt werden, wo, wann und weshalb Einheiten für die Erzeugung bzw. den Verbrauch nicht zur Verfügung stehen bzw. stehen werden und wann sie voraussichtlich den Betrieb wieder aufnehmen. Dies sollte auch zu einer besseren Neuvergabe der Reserven durch die ÜNB beitragen und dadurch die Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen verringern.

(8) Die Marktteilnehmer und ÜNB sollten außerdem detaillierte Informationen über die installierte Gesamterzeugungskapazität, Schätzungen der gesamten fahrplanmäßigen Erzeugung, einschließlich getrennter Schätzungen für die variable Erzeugung, und Daten auf Ebene der Einheiten über die tatsächliche Erzeugung größerer Produktionsanlagen erhalten.

(9) Um den Strom vom Ort, an dem er verfügbar ist, dorthin zu bringen, wo er am meisten benötigt wird, und um die Portfolios entsprechend anzupassen, sollte der Markt Informationen über die geplante und ungeplante Verfügbarkeit der vorhandenen grenzüberschreitenden Übertragungsinfrastruktur und über Pläne für den Ausbau der Infrastruktur erhalten. Ferner sollten die ÜNB Daten über geplante und angebotene grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten für verschiedene Zeithorizonte sowie Informationen, die die Kapazitätsvergabe und -nutzung betreffen, bereitstellen und regelmäßig aktualisieren.

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