Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 439/2013 der Kommission vom 13. Mai 2013 zur 192. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

(ABl. Nr. L 129 vom 14.05.2013 S. 34)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 2. Mai 2013 beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen, nachdem er den Antrag der betreffenden Person auf Streichung aus der Liste und den umfassenden Bericht der mit der Resolution 1904 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Ombudsperson geprüft hatte.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Mai 2013

1) ABl. Nr. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.


.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter " Natürliche Personen" wird folgender Eintrag gestrichen:

"Mohamed Ben Mohamed Ben Khalifa Abdelhedi (auch: Mohamed Ben Mohamed Abdelhedi). Anschrift: a) Via Galileo Ferraries 64, Varese, Italien; b) 261 Kramdah Road (km 2), Sfax, Tunesien. Geburtsdatum: 10.8.1965. Geburtsort: Sfax, Tunesien. Staatsangehörigkeit: tunesisch. Reisepassnummer: L965734 (tunesischer Reisepass, ausgestellt am 6.2.1999, abgelaufen am 5.2.2004). Sonstige Informationen: a) italienische Steuernummer: BDL MMD 65M10 Z352S; b) Name der Mutter: Shadhliah Ben Amir; c) im August 2009 in Italien wohnhaft. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 23.6.2004."

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion